Rechtsprechung
| BFH, 08.10.1992 - III R 64/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beruhen von Steuernachforderungen gegen die Gesellschafter der KG auf Hinterziehungshandlungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 19.04.1989 - X R 3/86
Personengesellschaft - Steuerhinterziehung - Erlangter Vorteil - Einheitliche und …
Auszug aus BFH, 08.10.1992 - III R 64/88
Der BFH hat durch Urteil vom 19. April 1989 X R 3/86 (BFHE 156, 383, BStBl II 1989, 596) über die Rechtsfragen, auf die es dem Kläger ankam, in einem von einem anderen Kommanditisten betriebenen Parallelverfahren entschieden.Die nach dem BFH-Urteil in BFHE 156, 383, BStBl II 1989, 596 gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen wurden erst den im Laufe des Revisionsverfahrens ergangenen Änderungsbescheiden vom 31. August 1988 und vom 25. Juli 1989 zugrunde gelegt.
Die Auffassung des Klägers, gegen ihn könne schon deshalb kein Anspruch auf Hinterziehungszinsen bestehen, weil er die Steuerhinterziehung nicht selbst begangen habe, trifft nicht zu (BFH-Urteil in BFHE 156, 383, BStBl II 1989, 596).
Ebensowenig konnte sich der Kläger darauf berufen, daß er allenfalls als Gesamtschuldner - neben dem Hinterzieher - zinspflichtig sei, der Hinterzieher aber primär in Anspruch genommen werden müsse (BFH-Urteil in BFHE 156, 383, BStBl II 1989, 596).
- BFH, 25.07.1991 - III B 555/90
Zur Aussetzung der Vollziehung bei Einkommen unter dem Existenzminimum
Auszug aus BFH, 08.10.1992 - III R 64/88
Zur Entscheidung darüber braucht allerdings die Rechtslage nicht eingehend geprüft und die Sachlage nicht abschließend geklärt zu werden (BFH-Beschluß vom 25. Juli 1991 III B 555/90, BFHE 164, 570 [BFH 25.07.1991 - III B 555/90], BStBl II 1991, 876). - BFH, 31.10.1990 - II R 45/88
- Sachvortrag des Klägers auf Aufforderung des Gerichts kein Antrag nach § 68 FGO …
Auszug aus BFH, 08.10.1992 - III R 64/88
Die Auffassung des FA, vor Abgabe dieser Erklärung hätte der Kläger den nochmals geänderten Bescheid vom 25. Juli 1989, der den Anlaß für die Erledigungserklärung gab, gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens machen müssen, ist unzutreffend (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Oktober 1990 II R 45/88, BFHE 162, 215, BStBl II 1991, 102).
- BFH, 13.08.1986 - V R 112/80
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Auszug aus BFH, 08.10.1992 - III R 64/88
Entspricht aber das FA dem Antrag des Steuerpflichtigen in einem Änderungsbescheid nur teilweise und erklären in einem solchen Fall die Beteiligten übereinstimmend die Hauptsache für erledigt, so ist über die Kosten nach § 138 Abs. 1 FGO zu entscheiden (BFH-Beschluß vom 13. August 1986 V R 112/80, BFH/NV 1987, 54). - BFH, 26.09.1985 - IX R 60/85
Erledigung der Hauptsache
Auszug aus BFH, 08.10.1992 - III R 64/88
Der Senat hat nunmehr nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (BFH-Beschluß vom 26. September 1985 IX R 60/85, BFH/NV 1987, 317). - BFH, 25.07.1985 - VIII R 47/84
Auszug aus BFH, 08.10.1992 - III R 64/88
Da die Erklärungen erst im Revisionsverfahren abgegeben wurden, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juli 1985 VIII R 47/84, BFH/NV 1987, 184).
- BFH, 04.12.2002 - II R 75/00
Schenkungsteuer bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Dies führt gemäß § 138 Abs. 1 FGO zu der vorgenommenen Kostenteilung (vgl. Beschluss des BFH vom 8. Oktober 1992 III R 64/88, BFH/NV 1993, 188, unter 3.). - FG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 K 855/08
Kostentragung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
Rn. 2 II. Hat der Beklagte dem klägerischen Begehren lediglich zum Teil entsprochen und erklären die Beteiligten den Rechtsstreit dennoch in der Hauptsache für erledigt, so ist unter Berücksichtigung von § 138 Abs. 2 FGO gemäß § 138 Abs. 1 FGO über die Kosten zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 08. Oktober 1992 III R 64/88, BFH/NV 1993, 188;… vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2009 VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447).Rn. 4 Maßgeblich sind die summarisch zu prüfenden Erfolgsaussichten (BFH-Beschluss vom 08. Oktober 1992 III R 64/88, BFH/NV 1993, 188) im Zeitpunkt erstmaligen Vorliegens beider Erledigungserklärungen.
- BFH, 10.09.2003 - III R 29/02
Übereinstimmende Erledigungserklärung, Kostenentscheidung
Das FA hat indes dem Klageantrag nicht in vollem Umfang entsprochen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 1992 III R 64/88, BFH/NV 1993, 188, 189). - BFH, 10.10.1994 - I B 30/94
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei ernstlichen Zweifeln an der …
Mit Entscheidungen in BFHE 156, 383, BStBl II 1989, 596; BFH/NV 1990, 73 hat der X. Senat des BFH entschieden, daß im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß §§ 179, 180 der Abgabenordnung (AO 1977) ggf. auch darüber zu entscheiden ist, ob und in welchem Umfang der von einem Feststellungsbeteiligten erlangte Vorteil i. S. des § 235 Abs. 1 AO 1977 auf einer Steuerhinterziehung beruht (…vgl. ebenso BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 42/90, BFH/NV 1994, 75; vgl. auch BFH-Beschluß vom 8. Oktober 1992 III R 64/88, BFH/NV 1993, 188/9; zustimmend Bublitz, Deutsches Steuerrecht 1990, 438, 441 m. w. N.).
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