Rechtsprechung
| BFH, 27.07.2007 - III S 8/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anspruch auf rechtliches Gehör; Rüge der fehlerhaften Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.02.2007 - III B 105/06
NZB: Terminsverlegung, Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 27.07.2007 - III S 8/07
Mit Beschluss vom 23. Februar 2007 III B 105/06 hat der Senat die Beschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Rügeführer) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 18. Mai 2006 VII 180/2001 als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 31.01.2007 - III S 33/06
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 27.07.2007 - III S 8/07
Mit diesem Vorbringen kann er aber im Rahmen des § 133a FGO nicht gehört werden (z.B. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 III S 33/06, BFH/NV 2007, 953, m.w.N.). - BFH, 02.04.2007 - IX S 13/06
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 27.07.2007 - III S 8/07
Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2007 IX S 13/06, BFH/NV 2007, 1340, m.w.N.).
- BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund …
Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135). - BFH, 26.03.2012 - III B 218/11
Kindergeld - Wohnsitz bei Schulbesuch im Ausland
Rn. 16 aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verpflichtet das FG, die Beteiligten über den Verfahrensstoff zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern ihres Vorbringens auseinanderzusetzen (z.B. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135).Rn. 17 Das rechtliche Gehör ist vielmehr erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 2135).
- BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13
NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der …
Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135;… vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448;… vom 20. Februar 2012 III B 107/11, BFH/NV 2012, 987;… vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321, jeweils m.w.N.).
- BFH, 27.06.2012 - XI B 8/12
Untätigkeitsklage: Ausstehende finanzgerichtliche Entscheidung als zureichender …
Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135;… vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448;… vom 20. Februar 2012 III B 107/11, BFH/NV 2012, 987; vom 27. April 2012 III B 238/11, n.v., juris, jeweils m.w.N.). - BFH, 31.10.2011 - III B 7/11
Betriebsstättenbegriff im Zulagenrecht
Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135). - BFH, 09.05.2012 - III B 198/11
Geringwertiges Wirtschaftsgut; Bestimmung der selbständigen Nutzungsfähigkeit …
Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135). - BFH, 01.08.2014 - V S 16/14
Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung - …
Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135;… vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448, m.w.N.). - BFH, 20.02.2012 - III B 107/11
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Übergehen nicht …
Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135). - BFH, 21.08.2013 - III B 51/12
Anspruch auf rechtliches Gehör - Kein Rechtsanwendungsfehler des FG wegen …
Rn. 6 a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) verpflichtet das FG, die Beteiligten über den Verfahrensstoff zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern ihres Vorbringens auseinanderzusetzen (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135). - BFH, 08.03.2011 - III B 123/10
Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer - Keine Anwendung der …
Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135). - BFH, 28.05.2009 - III B 93/08
Gehörsverletzung - Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung - Rückforderung des …
- BFH, 30.01.2009 - III B 205/07
Sachaufklärungspflicht - Anspruch auf rechtliches Gehör
- BFH, 30.01.2009 - III B 204/07
Sachaufklärungspflicht - Anspruch auf rechtliches Gehör - Hinweispflichten des FG
- BFH, 22.09.2008 - I B 10/08
Darlegung einer Gehörsverletzung und einer Divergenz
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