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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2021 - III ZB 2/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9283
BGH, 25.02.2021 - III ZB 2/21 (https://dejure.org/2021,9283)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2021 - III ZB 2/21 (https://dejure.org/2021,9283)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - III ZB 2/21 (https://dejure.org/2021,9283)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg der Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg der Rechtsbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.2012 - III ZA 9/12

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der …

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - III ZB 2/21
    Es kann auch nicht mit einem "Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde" geltend gemacht werden, dass das Beschwerdegericht sie hätte zulassen müssen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - III ZA 9/12, juris Rn. 2 und vom 29. Mai 2013 - III ZA 26/13, juris).
  • BGH, 29.05.2013 - III ZA 26/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 25.02.2021 - III ZB 2/21
    Es kann auch nicht mit einem "Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde" geltend gemacht werden, dass das Beschwerdegericht sie hätte zulassen müssen (…vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - III ZA 9/12, juris Rn. 2 und vom 29. Mai 2013 - III ZA 26/13, juris).
  • BGH, 13.11.2023 - 3 ZB 2/22

    Zulässigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen durch die Polizei; …

    Mithin sind auch die Vorschriften über die Rechtsbeschwerde nach §§ 70 ff. FamFG einschlägig (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 2023 - III ZB 1/23, juris Rn. 3; s. auch BGH, Beschlüsse vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 8 f.;… vom 21. April 2021 - III ZB 4/20, juris Rn. 5 mwN).

    Rn. 7 Da es vorliegend um eine Freiheitsentziehung (vgl. zum Begriff § 415 Abs. 2 FamFG) geht, ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2023 - 3 ZA 1/21, NStZ-RR 2023, 257, 258; vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 8;… vom 21. April 2021 - III ZB 4/20, juris Rn. 5).

    § 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG steht der Zulassungsfreiheit der Rechtsbeschwerde nicht entgegen; ein anordnender Beschluss im Sinne dieser Vorschrift ist auch eine Beschwerdeentscheidung, mit der - wie hier - ein die (Fortdauer der) Freiheitsentziehung anordnender Beschluss eines Amtsgerichts nachträglich bestätigt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 8;… vom 21. April 2021 - III ZB 4/20, juris Rn. 5;… BeckOK FamFG/Obermann, 48. Ed., § 70 Rn. 40).

    Ein solcher Feststellungsantrag kann, soweit es um die Entscheidung des Amtsgerichts über die Fortdauer einer Ingewahrsamnahme geht, auch mit der Rechtsbeschwerde weiterverfolgt werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2022 - III ZB 5/21, juris Rn. 9; vom 22. Februar 2022 - III ZB 3/21, NStZ-RR 2022, 187, 188; vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 8;… vom 17. Dezember 2020 - III ZB 8/19, juris Rn. 9).

    Die Entscheidung des Landgerichts, die allein Prüfungsgegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - III ZB 4/21, juris Rn. 9; vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 8;… vom 17. Dezember 2020 - III ZB 8/19, juris Rn. 17 mwN; vom 17. Dezember 2020 - III ZB 7/19, NStZ-RR 2021, 226, 227 mwN), lässt keinen Rechtsfehler erkennen.

    Rn. 17 a) Die amtsgerichtliche Entscheidung erging - was vor dem Hintergrund des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG der Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren unterliegt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - III ZB 4/21, juris Rn. 10; vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 13 ff.) - formell rechtmäßig.

    Das Amtsgericht entschied aufgrund eines gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 POG RP i.V.m. § 417 FamFG erforderlichen Antrags der zuständigen Polizeibehörde, der nicht schriftlich vorgelegt zu werden brauchte (…vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - III ZB 4/21, juris Rn. 10; vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 13 ff.), und nach der gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 POG RP i.V.m. § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen (s. zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 16 mwN).

    Rn. 21 Da der Betroffene die - rechtmäßige - Wegweisung nicht akzeptierte und ihr keine Folge leistete, war die Ingewahrsamnahme zum Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Entscheidung die einzige Möglichkeit und damit unerlässlich, um den Platzverweis beziehungsweise das Aufenthaltsverbot durchzusetzen (vgl. zum Begriff der Unerlässlichkeit BGH, Beschlüsse vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 24; vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 232 mwN).

  • BGH, 08.02.2022 - 3 ZB 4/21

    Polizeilicher Unterbringungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen gegen einen …

    Rn. 6 1. Die Rechtsbeschwerde ist nach § 36 Abs. 2 Satz 2 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) i.V.m. § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 8 mwN), soweit sie die Rechtmäßigkeit des richterlich angeordneten Gewahrsams zum Gegenstand hat, mithin die Freiheitsentziehung des Betroffenen aufgrund der amtsgerichtlichen Entscheidung bis zum darin festgelegten Endzeitpunkt.

    Rn. 10 a) In jeder Lage des Verfahrens und damit auch in der Beschwerdeinstanz unterliegt der (inzidenten) Prüfung, ob die formalen Voraussetzungen für den Erlass einer Haftanordnung vorgelegen haben, insbesondere, ob die zuständige Behörde einen den Anforderungen des § 417 FamFG entsprechenden Haftantrag gestellt hat (BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 14).

    Rn. 22 (3) Die Einschätzung des Landgerichts, dass sich aus dem Verhalten des Betroffenen die hinreichende Erwartung der Begehung weiterer Ordnungswidrigkeiten durch ihn ergab, ist ebenfalls nicht zu beanstanden (zum Maßstab vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 21).

  • BGH, 17.05.2023 - 3 ZA 1/21

    Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines …

    Damit ist wegen des fragmentarischen Charakters der Regelungen im 7. Buch des FamFG, die ihrerseits eine Geltung des Allgemeinen Teils des FamFG (1. Buch) voraussetzen, zugleich implizit auch die entsprechende Geltung der Vorschriften des 1. Buches des FamFG angeordnet worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - III ZB 2/20, NStZ-RR 2022, 23; vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 9;… vom 4. Mai 2021 - III ZB 1/21, juris Rn. 9 mwN; vom 17. Dezember 2020 - III ZB 7/19, NStZ-RR 2021, 226, 227; vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231).
  • BGH, 15.04.2021 - III ZB 10/21

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Rn. 3 2. Dies ist der Antragstellerin bereits aus den Verfahren III ZB 63/20 und III ZB 2/21 bekannt.
  • BGH, 17.11.2021 - 3 ZB 2/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Rn. 5 Soweit der Betroffene in seiner Rechtsbeschwerde gerügt hat, das Amtsgericht habe gegen den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 26 FamFG verstoßen, hat der Senat dieses Vorbringen umfassend gewürdigt, hieraus jedoch andere Schlüsse als der Beschwerdeführer gezogen (vgl. Beschluss vom 11. August 2021 - III ZB 2/21 Rn. 22).
  • BGH, 03.04.2025 - 3 ZA 1/24

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine …

    Denn in diesem Fall ginge es ihr letztlich darum, die Rechtswidrigkeit des amtsgerichtlichen Beschlusses feststellen zu lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 8;… vom 21. April 2021 - III ZB 4/20, juris Rn. 5;… vom 13. November 2023 - III ZB 2/22, juris Rn. 7;… BeckOK FamFG/Obermann, 53. Ed., § 70 Rn. 40).
  • LG Traunstein, 18.12.2023 - 4 T 2190/23

    Abschiebungshaft: Form des Haftantrages; Anforderungen an die Fluchtgefahr, …

    Ein Antrag i.S.d. § 417 FamFG kann vielmehr auch telefonisch gestellt werden, wenn sich aus anderen Umständen keine Zweifel an der Identität des Urhebers und dessen ernsthaften Willen ergibt, den Antrag in den Rechtsverkehr zu bringen (BGH, Beschl. v. 17.11.2021 - III ZB 2/21).
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