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Rechtsprechung
   BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2554
BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08 (https://dejure.org/2009,2554)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2009 - III ZB 61/08 (https://dejure.org/2009,2554)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08 (https://dejure.org/2009,2554)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    ZPO § 520 Abs. 2, § 233

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des objektiven Inhalts der an die Partei gerichteten Mitteilung zur Beurteilung der ihr bewilligten gerichtlichen Fristverlängerung; Umfang der Erstreckung einer gerichtlichen Verfügung zur Verlängerung einer Frist bei Verwendung des Kürzels "u.a." (hier: ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des objektiven Inhalts der an die Partei gerichteten Mitteilung zur Beurteilung der ihr bewilligten gerichtlichen Fristverlängerung; Umfang der Erstreckung einer gerichtlichen Verfügung zur Verlängerung einer Frist bei Verwendung des Kürzels "u.a." (hier: ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründugnsfrist, Fristverlängerung und Wiedereinsetzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fristenverwaltung - Judex non calculat! - Oder doch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 643
  • MDR 2009, 460
  • FamRZ 2009, 686 (Ls.)
  • VersR 2010, 364
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 85/07

    Rechtsfolgen der "antragsgemäßen" Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist …

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08
    Für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt der an sie gerichteten Mitteilung maßgeblich (Anschluss anSenatsbeschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07 - NJW-RR 2008, 1162).

    Für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt der an sie gerichteten Mitteilung maßgeblich(Senatsbeschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07 -NJW-RR 2008, 1162, 1163 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08
    Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 2887 m.w.N.) ein Gericht nach dem Gebot eines fairen Verfahrens aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf, wobei diese das Verschulden einer Partei überlagern und deren Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gebieten können (NJW 2005, 2137).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Weiterleitung eines bei einem unzuständigen Gericht eingelegten Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08
    Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 2887 m.w.N.) ein Gericht nach dem Gebot eines fairen Verfahrens aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf, wobei diese das Verschulden einer Partei überlagern und deren Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gebieten können (NJW 2005, 2137).
  • BGH, 13.07.1972 - VII ZB 9/72

    Fristenwesen - Berufung - Begründung - Berufungsbegründungsfrist - …

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08
    Auf die Ausführungen in der Rechtsbeschwerde, wonach eine Fristverlängerung auch dann wirksam sein könne, wenn kein entsprechender Antrag gestellt wurde, und zudem (unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 13. Juli 1972 - VII ZB 9/72 - VersR 1972, 1128, 1129) die Möglichkeit bestehe, dass die auf Antrag einer Partei bewilligte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auch Wirkungen für eine andere Partei des Berufungsverfahrens haben könne, kommt es deshalb nicht an.
  • KG, 05.09.2017 - 7 U 136/16

    Bereicherungsanspruch: Nichtigkeit eines Grundstückkaufvertrags bei deutlichem …

    Das ist offensichtlich auch nicht geschehen (vgl. auch BGH, Beschluss v. 29.1.2009 - III ZB 61/08, juris Rn 13 ff.).
  • BGH, 16.10.2014 - VII ZB 15/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei einem …

    Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass es auf den objektiven Inhalt der gerichtlichen Verfügung ankommt und die Bindung des Rechtsmittelführers an das bisherige Fristende aufgehoben sein kann, wenn bei der Ausfertigung einer Verfügung, durch die der Vorsitzende die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels verlängert hat, versehentlich das in der Urschrift angegebene neue Fristende ausgelassen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2013 - VI ZB 6/13, NJW 2013, 2821 Rn. 7; Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 13; Beschluss vom 25. Februar 1987 - IVa ZB 20/86, NJW-RR 1987, 1277 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2015 - VII ZB 62/14

    Berufungsbegründungsfrist: Auslegung einer gewährten Fristverlängerung

    Rn. 12 b) Für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung ist der objektive Inhalt der Mitteilung maßgeblich, die an die die Fristverlängerung beantragende Partei gerichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2016 - III ZB 13/16

    Rechtsbeschwerde gegen eine Berufungsverwerfung: Versäumung der "antragsgemäß" …

    Rn. 7 Maßgeblich für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung ist deren objektiver Inhalt (…Senat, Beschlüsse vom 30. April 2008 - III ZB 85/07, NJW-RR 2008, 1162 Rn. 2 und vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - V ZB 31/98, NJW 1999, 1036 …und vom 8. April 2015 - VII ZB 62/14, NJW 2015, 1966 Rn. 12).
  • BGH, 20.04.2020 - VI ZB 49/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenmächtige Änderung der …

    Denn eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wird gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur auf Antrag gewährt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97, NJW 1998, 1155, juris Rn. 12) und bezieht sich nur auf den Berufungsführer, der den Verlängerungsantrag gestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 06.11.2024 - 22 CS 24.925

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung, Antrag des Genehmigungsinhabers …

    Denn Verfügung und Schreiben nehmen ausdrücklich auf den Antrag Bezug ("antragsgemäß gewährt";… vgl. dazu auch BVerwG, B.v. 29.6.2023 - 3 B 43.22 - juris Rn. 4; BGH, B.v. 29.1.2009 - III ZB 61/08 - juris Rn. 13) und verlängern damit (ausschließlich) die richterliche Frist.
  • BGH, 30.06.2011 - I ZB 37/10

    Auslegungsfähigkeit von Prozesshandlungen entsprechend der für …

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Partei allerdings grundsätzlich auf den Umfang einer Fristverlängerung verlassen, wie er sich aus dem objektiven Inhalt der an sie gerichteten Mitteilung ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 13).
  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 236/14

    Beiderseitige Berufung - aber nur eine Fristverlängerung für die …

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers konnte - zumal die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO einen Antrag voraussetzt und er selbst einen solchen Fris tverlängerungsantrag nicht gestellt hatte (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2013 - VII ZR 254/12, juris Rn. 2) - dem ihm nur nachrichtlich übersandten, unmittelbar aber an den Beklagtenvertreter gerichteten Fristve rlängerungsschreiben nicht entnehmen, dass damit auch die für den Kläger laufende Berufungsbegründungsfrist hätte verlängert werden sollen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, VersR 2010, 364 Rn. 14).
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