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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1921
BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94 (https://dejure.org/1996,1921)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - III ZR 116/94 (https://dejure.org/1996,1921)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - III ZR 116/94 (https://dejure.org/1996,1921)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wasserstraßen - Sportboothafen - Künftige Leistung - Nutzungsentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaStrG § 1 Abs. 3; ZPO §§ 257, 258, 259
    Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung; Übertragung der Nutzungsbefugnisse an Seewasserstraßen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1232
  • NVwZ 1997, 99
  • ZMR 1996, 546
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 266/87

    Eigentum des Bundes an der Hohwachter Bucht

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94
    Das durch die Weimarer Reichsverfassung und den Staatsvertrag 1921 begründete Eigentum des Deutschen Reichs erstreckt sich nicht nur auf die schiffbaren Fahrrinnen in den Küstengewässern, sondern innerhalb der Begrenzung des Küstenmeeres (Dreimeilenzone) auf die Kieler Förde als Teil der Ostsee in ihrer gesamten Seitenausdehnung (vgl. - für die Hohwachter Bucht - Senatsurteil BGHZ 108, 110).

    Gerade für den Staatsvertrag 1921 ist zudem anerkannt, daß er dem Reich auch Aufgaben und Rechtszuständigkeiten zuweist, die über Art. 97 Abs. 1 WRV hinausgehen (vgl. BVerfGE 15, 1, 8; Senatsurteile BGHZ 67, 152, 157/158; 108, 110, 120).

    Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 WaStrVermG gilt die im Staatsvertrag 1921 getroffene eigentums- und vermögensrechtliche Regelung sinngemäß weiter (vgl. Senat BGHZ 108, 110, 113).

    Dies wird gestützt durch die im Bundeswasserstraßengesetz (vom 2. April 1968, BGBl. II S. 173 - WaStrG) getroffene Regelung (s. insoweit auch Senat BGHZ 108, 110, 120).

    Für den Begriff der Seewasserstraßen allgemein enthält die Vorschrift in Absatz 2 eine gesetzliche Auslegung (vgl. Senat BGHZ 102, 1, 3; 108, 110, 114).

  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 286/87

    Umfang des Rechtes des Bundes an der Ostsee

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94
    Das Berufungsgericht hat diesen vertraglichen Regelungen frei von Rechtsirrtum die Erklärung entnommen (vgl. dazu auch Senatsurteil BGHZ 107, 342, 349), daß die dem Land zustehende Nutzungsbefugnis gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG auf den Zweckverband übertragen wird, wie es § 1 Abs. 3 Satz 3 WaStrG vorsieht.

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Übertragung der einem Bundesland an den Seewasserstraßen und den angrenzenden Mündungstrichtern der Binnenwasserstraßen zustehenden Nutzungsbefugnisse auf einen Dritten (§ 1 Abs. 3 Satz 3 WaStrG) an keine bestimmte Form gebunden (vgl. Senatsurteile vom 3. März 1988 = aaO. und BGHZ 107, 342, 349; vgl. auch BVerwGE 87, 169, 175, 179).

    Allerdings kann unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalls auch ein schlüssiges Verhalten für die Annahme einer Übertragung ausreichen (vgl. Senatsurteile vom 3. März 1988 = aaO. und BGHZ 107, 342, 349 f).

    Die Erteilung von Genehmigungen durch die zuständigen Landesbehörden, die lediglich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens regeln, reicht insoweit nicht aus (vgl. Senat BGHZ 107, 342, 349/350; BVerwGE 78, 169, 175;… Petersen Deutsches Küstenrecht 1989 Rn. 1239).

  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 147/83

    Erwerb des Eigentums an Teilen einer zur Errichtung eines Hafens in Anspruch …

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94
    Dem steht nicht entgegen, daß der 1938/39 errichtete neue Hafen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bei einer Abgrenzung nach räumlichen Kriterien, wie sie von der Rechtsprechung vorgenommen wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 93, 113, 121 m.w.N.), bei natürlicher Betrachtungsweise ein in sich geschlossenes, gegenüber dem offenen Wasser der Kieler Förde abgegrenztes Ganzes bildete.

    Sie dient nicht nur den privatwirtschaftlichen Belangen einzelner oder den Interessen des Fiskus, sondern dem Wohl der Allgemeinheit (vgl. dazu im einzelnen Senatsurteile BGHZ 93, 113 und zumal - Olympiahafen Schilksee - vom 3. März 1988 = aaO.).

    g) Mit der Erweiterung des Hafens Strande durch den Zweckverband, worunter das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei die 1970/72 erfolgten Baumaßnahmen im Bereich der Hafenbekken 1 und 2 eingeordnet hat, hat die Klägerin ihr Eigentum an den entsprechenden Teilen (auch) des Hafenbeckens 1 kraft Gesetzes, ohne daß es entsprechender rechtsgeschäftlicher Übertragungsakte bedurfte (vgl. Senat BGHZ 93, 113, 114), an das Land Schleswig-Holstein verloren (§ 1 Abs. 3 Satz 2 WaStrG).

  • BGH, 03.03.1988 - III ZR 165/86

    Übertragung von Nutzungsbefugnissen an Seewasserstraßen auf Dritte; Erwerb des …

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94
    Zur Übertragung der einem Bundesland an den Seewasserstraßen zustehenden Nutzungsbefugnisse auf einen Dritten und zum Erwerb des Eigentums an Teilen der Seewasserstraße, die der Dritte zur Errichtung eines Sportboothafens in Anspruch nimmt (im Anschluß an Senatsurteil vom 3. März 1988 - III ZR 165/86 = LM WaStrG Nr. 10 = BGHWarn 1988 Nr. 66 = MDR 1988, 650).«.

    Nach rechtskräftigem Abschluß eines entsprechenden Prozesses gegen die Stadt Kiel (vgl. Senatsurteil vom 3. März 1988 - III ZR 165/86 = LM WaStrG Nr. 10 = BGHarn 1988 Nr. 66 = MDR 1988, 650) hat die Klägerin ihren Anspruch auf die Hafenbecken 1 und 3 beschränkt und insoweit noch Zahlung von jährlich 19.203 DM ab 1. Januar 1984 nebst Zinsen verlangt.

    Insoweit kann zunächst auf das den Olympiahafen Schilksee betreffende Senatsurteil vom 3. März 1988 (LM WaStrG Nr. 10 = BGHWarn 1988 Nr. 66 = MDR 1988, 650) verwiesen werden.

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94
    Gerade für den Staatsvertrag 1921 ist zudem anerkannt, daß er dem Reich auch Aufgaben und Rechtszuständigkeiten zuweist, die über Art. 97 Abs. 1 WRV hinausgehen (vgl. BVerfGE 15, 1, 8; Senatsurteile BGHZ 67, 152, 157/158; 108, 110, 120).

    Nach Art. 89 GG ist der Bund Eigentümer der bisherigen Reichswasserstraßen, die er als Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden verwaltet (vgl. BVerfGE 15, 1, 7).

  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90

    Recht zur Benutzung von Sewasserstraßen - Brodersbyer Noors

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94
    Insbesondere werden nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen die Liegeplätze des Hafens Strande aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses jährlich neu vergeben und stehen daher nicht nur einem begrenzten Kreis von Berechtigten, sondern grundsätzlich jedem interessierten Segelsportler zur Verfügung (vgl. insoweit auch BVerwGE 85, 223, 225 ff; 87, 169, 174, 175, 180 f).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Übertragung der einem Bundesland an den Seewasserstraßen und den angrenzenden Mündungstrichtern der Binnenwasserstraßen zustehenden Nutzungsbefugnisse auf einen Dritten (§ 1 Abs. 3 Satz 3 WaStrG) an keine bestimmte Form gebunden (…vgl. Senatsurteile vom 3. März 1988 = aaO. und BGHZ 107, 342, 349; vgl. auch BVerwGE 87, 169, 175, 179).

  • BGH, 28.05.1976 - III ZR 186/72

    Eigentum an aufgeschütteten Teilen einer Bundeswasserstraße

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94
    Gerade für den Staatsvertrag 1921 ist zudem anerkannt, daß er dem Reich auch Aufgaben und Rechtszuständigkeiten zuweist, die über Art. 97 Abs. 1 WRV hinausgehen (vgl. BVerfGE 15, 1, 8; Senatsurteile BGHZ 67, 152, 157/158; 108, 110, 120).
  • BGH, 09.07.1987 - III ZR 274/85

    Bundeseigentum an einer Seewasserstraße

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94
    Für den Begriff der Seewasserstraßen allgemein enthält die Vorschrift in Absatz 2 eine gesetzliche Auslegung (vgl. Senat BGHZ 102, 1, 3; 108, 110, 114).
  • BVerwG, 06.07.1990 - 4 A 1.87

    Wasserstraßen - Unentgeltliche Nutzung - Anspruch auf Nutzung - Nutzung von …

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94
    Insbesondere werden nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen die Liegeplätze des Hafens Strande aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses jährlich neu vergeben und stehen daher nicht nur einem begrenzten Kreis von Berechtigten, sondern grundsätzlich jedem interessierten Segelsportler zur Verfügung (vgl. insoweit auch BVerwGE 85, 223, 225 ff; 87, 169, 174, 175, 180 f).
  • BVerwG, 26.06.1959 - IV A 1.58

    Streit zwischen Bund und einem Land um die Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94
    § 1 Abs. 1 Satz 1 WaStrVermG bestimmt, daß die bisherigen, d.h. im Zeitpunkt des Zusammenbruchs 1945 (BVerwGE 9, 50, 53 f) im Eigentum des Deutschen Reichs stehenden Reichswasserstraßen (Binnen- und Seewasserstraßen) mit Wirkung vom 24. Mai 1949, dem Tag des Inkrafttretens des Grundgesetzes, als Bundeswasserstraßen Eigentum des Bundes sind.
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des …

  • BGH, 17.04.1952 - III ZR 109/50

    Voraussetzungen einer Klage auf künftige Leistung

  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 64/75

    Eigentumsverhältnisse an der Weser

  • RG, 04.05.1931 - VIII 619/30

    Hängt die Zulässigkeit der Klage auf künftige Leistung davon ab, ob anzunehmen …

  • RG, 10.10.1905 - III 245/05

    Zur Anwendung der §§ 258. 259 Z.P.O.

  • BGH, 25.10.2022 - VIII ZB 58/21

    Klage auf künftige Wohnungsräumung: Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung …

    Vielmehr erkannte der historische Gesetzgeber das praktische Bedürfnis des Verkehrs an, Gläubigern in bestimmten Fällen die Wahrnehmung ihrer Rechte so zeitig zu ermöglichen, dass sie schon bei Eintritt der Fälligkeit des Anspruchs über ein die Zwangsvollstreckung gestattendes Urteil verfügen und mit der Zwangsvollstreckung beginnen können (vgl. Hahn/Mugdan, Die gesamten Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, 1898, Band VIII, S. 99 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - III ZR 116/94, juris Rn. 15;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl., § 90 Rn. 15;… Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 4. Aufl., § 259 Rn. 2;… Prütting/Gehrlein/Geisler, ZPO, 14. Aufl., § 257 Rn. 1, § 259 Rn. 1).
  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten …

    Die Beklagte kann insbesondere nicht darauf verwiesen werden, eventuelle spätere Einwendungen nach § 767 ZPO geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - III ZR 116/94 - MDR 1996, 1232).
  • BGH, 20.11.2002 - VIII ZB 66/02

    Klageweise Geltendmachung der künftig fällig werdenden Nutzungsentschädigung

    Hingegen ist bei einer auf eine gesetzliche Anspruchsgrundlage (Eigentümer/Besitzer-Verhältnis, ungerechtfertigte Bereicherung) gestützten Klage auf wiederkehrende Nutzungsentschädigung ein Gegenseitigkeitsverhältnis zu verneinen, weil mit dem Nutzungsentgelt die rein tatsächliche Nutzung, nicht eine entsprechende Leistung des zur Entschädigung Berechtigten abgegolten werden soll (BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - III ZR 116/94, MDR 1996, 1232 unter I. 1.); daher können diese künftigen Forderungen auf Nutzungsentschädigung im Wege einer Klage nach §§ 258, 257 ZPO geltend gemacht werden.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein "Sich-Entziehen" im Sinne des § 259 ZPO stets anzunehmen, wenn der Schuldner die Forderung des Gläubigers ernstlich bestreitet (BGHZ 43, 28, 31; BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 aaO; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954 unter II 2).

    Bei Sachverhalten wie dem vorliegenden wird durch den über einen längeren Zeitraum bestehenden, auf Zahlungsunfähigkeit beruhenden Mietrückstand des Mieters die Vermutung begründet, er werde auch die nach Beendigung des Mietvertrages fällig werdenden Raten der Nutzungsentschädigung nicht bezahlen (…Henssler aaO S. 141. Auch der der Vorschrift des § 259 ZPO zugrundeliegende Zweck läßt eine Anwendung geboten erscheinen. Die §§ 257 bis 259 ZPO sind in das Gesetz eingefügt worden, um einem praktischen Bedürfnis nachzukommen; sie sollen die Effektivität des Rechtsschutzes fördern. Die Zulassung der Klage nach § 259 ZPO entspricht zudem dem Bedürfnis nach einer wirtschaftlichen Prozeßführung, weil die Ansprüche auf rückständige Miete sowie auf die zukünftige Nutzungsentschädigung aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden und in einem besonders engen Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 aaO).

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99

    Zu den Folgen einer unwirksamen Eheschließung

    Diese beruhen auf einseitigen Verpflichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als Folge ein- und desselben Rechtsverhältnisses ergeben, so daß die einzelne Leistung nur noch vom Zeitablauf abhängt (…vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 1986 - IX ZR 138/85, NJW 1986, 3142; v. 20. Juni 1996 - III ZR 116/94, MDR 1996, 1232).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …

    Eine Besorgnis der Nichterfüllung im Sinne des § 259 ZPO ist regelmäßig schon dann begründet, wenn der Schuldner den Anspruch ernstlich bestreitet (BGHZ 5, 342, 344; 43, 28, 31; BGH, Urt. v. 20. Juni 1996 - III ZR 116/94, MDR 1996, 1232;… Stein/Jonas/Schumann, § 259 Rdn. 21).
  • OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18

    Anpassung eines Konzessionsvertrages; Privat finanzierter Ausbau und Betrieb …

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind erfüllt, wenn der Schuldner den geltend gemachten Anspruch ernstlich bestreitet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - III ZR 116/94, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile

    c) Der Anwendung des § 195 BGB a.F. steht schließlich nicht entgegen, daß der Bundesgerichtshof auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf künftige Nutzungsentschädigung aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff., 812 ff. BGB) § 258 ZPO angewandt hat (Urt. v. 20. Juni 1996, III ZR 116/94, MDR 1996, 1232).
  • LG Berlin, 08.10.2015 - 25 O 119/15

    Geschäftsraummiete: Vertragliche Einordnung der Überlassung von durch eine GmbH …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein "Sich-Entziehen" i.S. des § 259 ZPO stets anzunehmen, wenn der Schuldner die Forderung des Gläubigers ernstlich bestreitet (BGHZ 43, 28 = NJW 1965, 440; BGH, NVwZ 1997, 99 = ZMR 1996, 546 = MDR 1996, 1232; NJW 1999, 954 = ZMR 1999, 533 [unter II 2]).

    Die Zulassung der Klage nach § 259 ZPO entspricht zudem dem Bedürfnis nach einer wirtschaftlichen Prozessführung, weil die Ansprüche auf rückständige Miete sowie auf die zukünftige Nutzungsentschädigung aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden und in einem besonders engen Zusammenhang stehen (vgl. BGH, NVwZ 1997, 99 = ZMR 1996, 546 = MDR 1996, 1232).

  • LG Cottbus, 13.06.2018 - 5 S 45/17

    Vermieterkündigung wegen Nichtherausgabe des Kautionssparbuchs

    Eine Verurteilung nach § 258 ZPO kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die Leistung nicht von einer Gegenleistung abhängig ist (vgl. BGH MDR 1996, 1232;… Zöller/Greger, a. a. O., § 258 Rn. 1 und § 259 Rn. 1;… Börstinghaus in Schmidt-Futterer, a. a. O., § 559b BGB, R. 63).

    Die Besorgnis der Leistungsverweigerung ist bereits dann gegeben, wenn ein ernstliches Bestreiten des Zahlungsanspruchs gegeben ist (BGH MDR 1996, 1232;… Zöller/Greger, a. a. O., § 259 Rn. 3) oder ein erheblicher Mietrückstand besteht.

  • OLG Stuttgart, 02.11.2016 - 19 U 49/16

    Nachlassverfahren: Zulässigkeit der Feststellungsklage eines Miterben bei …

    So besteht vorliegend hinsichtlich des Anspruchs auf Herausgabe bzw. Übertragung der Aktien die Besorgnis der nicht rechtzeitigen Leistung, da die Klägerin diesen Anspruch ernstlich bestreitet, was insoweit ausreichend ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1996, III ZR 116/94, zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der …

  • OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 6 U 76/17

    Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Sicherungsgebers

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2014 - 7 LC 76/12

    Einbeziehung von Brücken als gemeinschaftliche Anlagen in das in einem …

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01

    Hafen; Bestandteil; kommunale Einrichtung; Zustandsverantwortlichkeit; …

  • OLG Köln, 27.05.2026 - 13 U 3/26

    Wohnwagen nicht abgeholt: Werkstatt darf ortsübliches Standgeld verlangen

  • OLG Nürnberg, 12.03.2024 - 3 U 1856/23

    Fortbestand der Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag nach Zuschlag des …

  • OLG Brandenburg, 16.09.2009 - 3 U 180/08

    Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks zur Nutzung für Windkraftanlagen: …

  • LAG Hamm, 16.08.2000 - 18 Sa 64/00

    Betriebliche Übung Gehaltsanpassung Abänderung einer betrieblichen Übung

  • LAG Hamm, 16.08.2000 - 18 Sa 74/00

    Streitigkeit über eine arbeitsvertragliche Gehaltsanpassung; Fehlen einer …

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 2 Sa 1631/00

    Zulagen für Verkäuferinnen/Verkäufer im Einzelhandel

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