Rechtsprechung
| BGH, 12.02.1981 - III ZR 123/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Amtspflichtwidrige Verletzung des Steuergeheimnisses - Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses bei der Preisgabe von Steuergeheimnissen - Betrugsmäßige Verschaffung von öffentlichen Mitteln - Umfang der Pflicht zur Ausschöpfung des Prozessstoffes - Objektiv ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1648
- ZIP 1981, 661
- MDR 1981, 914
- VersR 1981, 572
Wird zitiert von ... (4)
- FG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - 4 K 1065/19
Steuergeheimnis bei Verdacht auf Wirtschaftsstraftat: Kein Anspruch eines …
Entscheidend seien die Zahl der Geschädigten und der Schadensumfang (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12. Februar 1981 III ZR 123/79, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 1649;… Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, § 393 Rn. 111).Entscheidend seien die Zahl der Geschädigten und der Schadensumfang (vgl. BGH-Urteil vom 12. Februar 1981 III ZR 123/79, NJW 1982, 1649;… Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, § 393 Rn. 111).
Rn. 107 Der BGH habe eine solche Störung der Wirtschaft etwa in einem Fall von Beschaffungskorruption bei der Bundeswehr angenommen (BGH-Urteil vom 12. Februar 1981 III ZR 123/79, NJW 1982, 1648, 1649).
Für die Annahme einer Eignung zur Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts reicht dies nach der Überzeugung des Senats indes nicht aus [weitergehend für Straftaten zum Nachteil öffentlicher Kassen: Niedersächsisches FG, Urteil vom 12. September 1990 II 627/90 V, EFG 1991, 436 (Erschleichen von Subventionen); FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2013 1 K 3881/11 , EFG 2014, 798 (Betrug und versuchte Umsatzsteuerhinterziehung); BGH-Urteil vom 12. Februar 1981 III ZR 123/79, NJW 1982, 1649 (Verdacht des Betrugs zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland; zu § 22 Reichs-AO).
- OLG Stuttgart, 13.12.1988 - 12 U 359/87
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Nach höchstrichterlicher Rechtsauffassung (BGH NJW 82, 1648) genügt es für die Anwendung des § 25 Abs. 1 HGB , daß die Firmen des früheren und des neuen Geschäftsinhabers einander gleichen.Es bestätigt sich hier in einleuchtender Weise, daß nach Meinung von Karsten Schmidt, NJW 82, 1648 "die Firmenfortführung die in Wahrheit entscheidende, oft aber schwer feststellbare, Unternehmensfortführung indiziert", ebenso NJW 84, 1187.
- OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1091/17
Verletzung rechtlichen Gehörs beim Schadensersatzanspruch hinsichtlich der …
Dabei ist es einerlei, ob dies durch Firmenerwerb oder Nachbildung derselben Firma erfolgt (BGH, Urteil vom 29.03.1982 - II ZR 166/81, NJW 1982, 1648). - BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 3 Z 143/84
Zur Frist für die Anmeldung und Eintragung eines Haftungsausschlusses in das …
Um die Haftung des jeweiligen Unternehmensträgers für Verbindlichkeiten des Unternehmens sicherzustellen (Karsten Schmidt NJW 1982, 1648), bestimmt § 28 Abs. 1 HGB , daß die Gesellschaft - und damit gemäß §§ 128, 171 HGB die Gesellschafter, die bisher nicht Geschäftsinhaber waren -, für alle im Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers haften.
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