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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40852
BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19 (https://dejure.org/2020,40852)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2020 - III ZR 156/19 (https://dejure.org/2020,40852)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2020 - III ZR 156/19 (https://dejure.org/2020,40852)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel; Übernahme eines Leiharbeitnehmers im Anschluss an die Überlassung - Arbeitnehmerüberlassung, Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Nr 3 AÜG, § 307 Abs 1 BGB
    Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel; Übernahme eines Leiharbeitnehmers im Anschluss an die Überlassung - Arbeitnehmerüberlassung, Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel

  • IWW

    § 9 Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 AÜG, § ... 305c Abs. 2 BGB, § 9 Nr. 3 AÜG, § 9 Nr. 3 Halbsatz 2 AÜG, Art. 93 Nr. 1a des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, § 9 Abs. 1 Nr. 3 AÜG, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 242 BGB

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Vermittlungshonorar aus einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag hinsichtlich Wirksamkeit der Vermittlungshonorarklausel; Reduzierung des aus maximal zwei Bruttomonatsgehältern betragenden Honorars entsprechend der Dauer der erfolgten Arbeitnehmerüberlassung für ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wirksamkeit einer in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthaltenen Vermittlungshonorarklausel

  • Betriebs-Berater

    Zur Wirksamkeit einer Vermittlungsklausel in der Arbeitnehmerüberlassung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zahlung von Vermittlungshonorar aus einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag hinsichtlich Wirksamkeit der Vermittlungshonorarklausel; Reduzierung des aus maximal zwei Bruttomonatsgehältern betragenden Honorars entsprechend der Dauer der erfolgten Arbeitnehmerüberlassung für ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerüberlassung - und die Vermittlungshonorarklausel

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Honorar für die Vermittlung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer Arbeitnehmerüberlassung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 243
  • NZA 2021, 50
  • WM 2022, 481
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 77/11

    Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel

    Auszug aus BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19
    Daran ändert nichts, dass zunächst der Verleiher das Arbeitsverhältnis mit dem Leiharbeitnehmer durch Kündigung beendet und dieser anschließend ein Arbeitsverhältnis mit dem (vormaligen) Entleiher begründet (Fortführung von Senat, Urteile vom 7. Dezember 2006 - III ZR 82/06, NJW 2007, 764, vom 11. März 2010 - III ZR 240/09, NJW 2010, 2048 und vom 10. November 2011 - III ZR 77/11, WM 2012, 947).

    Anders als die Beklagte meint, indiziert dieses bereits in sprachlicher Hinsicht als Voraussetzung für den Honoraranspruch nur den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des (Leih-)Arbeitnehmers mit dem Verleiher und der Begründung des neuen Arbeitsverhältnisses zwischen dem vormaligen Entleiher und dem Arbeitnehmer (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2011 - III ZR 77/11, WM 2012, 947 Rn. 13).

    Für die hiernach grundsätzlich zulässige Vereinbarung eines Vermittlungsentgelts bei Arbeitnehmerüberlassung ist weder eine Individualvereinbarung noch ein gesonderter Personalvermittlungsvertrag erforderlich (…Senat, Urteile vom 7. Dezember 2006 - III ZR 82/06, NJW 2007, 764 Rn. 13;… vom 11. März 2010 - III ZR 240/09, NJW 2010, 2048 Rn. 11 und vom 10. November 2011 aaO Rn. 15).

    Die Angemessenheit der Vergütung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der - gegebenenfalls auch formularmäßigen - Vermittlungshonorarvereinbarung (Senat, Urteil vom 10. November 2011 aaO).

    Dies war der Grund dafür, die Vereinbarung eines Personalvermittlungsentgelts bei Arbeitnehmerüberlassung anzuerkennen (…Senat, aaO Rn. 14 und Urteil vom 10. November 2011 aaO Rn. 17).

    Sie enthält die nach der Rechtsprechung des Senats erforderliche degressive Staffelung nach der Verweildauer, die der Einstellung durch den Entleiher vorangegangen ist (…siehe hierzu Senat, Urteile vom 11. März 2010 aaO Rn. 13 ff und vom 10. November 2011 aaO Rn. 18).

    Der Zulässigkeit der Vermittlungsvergütung liegt - neben anderem - zwar auch zugrunde, dass der ungeplante Wechsel des Leiharbeitnehmers zum Entleiher erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Verleiher bringen "kann" (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2011 aaO Rn. 17); dass ein Wechsel dem Verleiher auch im jeweiligen Einzelfall wirtschaftliche Nachteile bringt, setzt sie hingegen nicht voraus.

  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 240/09

    Arbeitnehmerüberlassung: Angemessenheit der Höhe der Vergütung in den AGB des …

    Auszug aus BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19
    Daran ändert nichts, dass zunächst der Verleiher das Arbeitsverhältnis mit dem Leiharbeitnehmer durch Kündigung beendet und dieser anschließend ein Arbeitsverhältnis mit dem (vormaligen) Entleiher begründet (Fortführung von Senat, Urteile vom 7. Dezember 2006 - III ZR 82/06, NJW 2007, 764, vom 11. März 2010 - III ZR 240/09, NJW 2010, 2048 und vom 10. November 2011 - III ZR 77/11, WM 2012, 947).

    Für die hiernach grundsätzlich zulässige Vereinbarung eines Vermittlungsentgelts bei Arbeitnehmerüberlassung ist weder eine Individualvereinbarung noch ein gesonderter Personalvermittlungsvertrag erforderlich (…Senat, Urteile vom 7. Dezember 2006 - III ZR 82/06, NJW 2007, 764 Rn. 13; vom 11. März 2010 - III ZR 240/09, NJW 2010, 2048 Rn. 11 …und vom 10. November 2011 aaO Rn. 15).

    Sie enthält die nach der Rechtsprechung des Senats erforderliche degressive Staffelung nach der Verweildauer, die der Einstellung durch den Entleiher vorangegangen ist (siehe hierzu Senat, Urteile vom 11. März 2010 aaO Rn. 13 ff …und vom 10. November 2011 aaO Rn. 18).

  • BGH, 07.12.2006 - III ZR 82/06

    Wirksamkeit eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Arbeiternehmerverleihers

    Auszug aus BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19
    Daran ändert nichts, dass zunächst der Verleiher das Arbeitsverhältnis mit dem Leiharbeitnehmer durch Kündigung beendet und dieser anschließend ein Arbeitsverhältnis mit dem (vormaligen) Entleiher begründet (Fortführung von Senat, Urteile vom 7. Dezember 2006 - III ZR 82/06, NJW 2007, 764, vom 11. März 2010 - III ZR 240/09, NJW 2010, 2048 und vom 10. November 2011 - III ZR 77/11, WM 2012, 947).

    Für die hiernach grundsätzlich zulässige Vereinbarung eines Vermittlungsentgelts bei Arbeitnehmerüberlassung ist weder eine Individualvereinbarung noch ein gesonderter Personalvermittlungsvertrag erforderlich (Senat, Urteile vom 7. Dezember 2006 - III ZR 82/06, NJW 2007, 764 Rn. 13;… vom 11. März 2010 - III ZR 240/09, NJW 2010, 2048 Rn. 11 …und vom 10. November 2011 aaO Rn. 15).

    Solange die Höhe des zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarten Vermittlungsentgelts nicht faktisch den sozialpolitisch durchaus erwünschten Wechsel eines Leiharbeitnehmers zum Entleiher erschwere, müssten derartige vertragliche Abreden zulässig sein (Senat, Urteil vom 7. Dezember 2006 aaO Rn. 12 unter Hinweis auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, BT-Drucks. 15/1728 S. 146 und Bericht dieses Ausschusses BT-Drucks. 15/1749 S. 29).

  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung …

    Auszug aus BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19
    Die Auslegung inländischer Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in der Revisionsinstanz uneingeschränkt nachprüfbar (st Rspr; zB BGH, Urteile vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, NJW 2010, 2877 Rn. 11 …und vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, NJW 2013, 995 Rn. 15;… Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., § 305c Rn. 20; jew. mwN).
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19
    Verständnismöglichkeiten, die theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und nicht ernstlich in Betracht kommen, bleiben außer Betracht (zB Senat, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, BGHZ 185, 310 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in …

    Auszug aus BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19
    Rn. 5 Die Revision ist, da sich die vom Berufungsgericht als klärungsbedürftig erachtete Rechtsfrage nicht auf einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands bezieht (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18, NVwZ 2019, 1696 Rn. 7), als unbeschränkt zugelassen anzusehen.
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19
    Die Auslegung inländischer Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in der Revisionsinstanz uneingeschränkt nachprüfbar (st Rspr;… zB BGH, Urteile vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, NJW 2010, 2877 Rn. 11 und vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, NJW 2013, 995 Rn. 15;… Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., § 305c Rn. 20; jew. mwN).
  • LG Braunschweig, 18.01.2018 - 1 O 1939/17

    Vermittlungsprovision bei Arbeitnehmerüberlassung - nicht in jedem Fall

    Auszug aus BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19
    Rn. 21 aa) Allerdings wird in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (LG Braunschweig, Urteil vom 18. Januar 2018 - 1 O 1939/17, juris Rn. 28 ff; ihm folgend das hier im Rechtszug erstinstanzlich ergangene Urteil des AG Tübingen vom 26. April 2019 - 12 C 893/18; offengelassen vom AG Schöneberg…, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 19 C 537/18, juris Rn. 10) auch der gegenteilige Standpunkt eingenommen und eine derartige Klausel für unwirksam gehalten.
  • BGH, 19.04.2018 - III ZR 255/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Auslegung einer Wahlleistungsvereinbarung mit …

    Auszug aus BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19
    Dabei sind die Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen, rechtlich nicht vorgebildeten Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (stRspr; zB Senat, Urteil vom 19. April 2018 - III ZR 255/17, NJW 2018, 2117 Rn. 18 mwN).
  • AG Ravensburg, 17.05.2019 - 1 C 874/18

    Anspruch des Personaldienstleisters auf Zahlung einer Vermittlungsprovision nur …

    Auszug aus BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19
    Rn. 22 bb) Demgegenüber nehmen andere Instanzgerichte (LG Aachen…, Urteil vom 6. April 2018 - 8 O 243/17, juris Rn. 22 ff; AG Ravensburg, Urteil vom 17. Mai 2019 - 1 C 874/18, juris Rn. 38 ff) und das Schrifttum (…vgl. Kock in BeckOK Arbeitsrecht, Stand 1. September 2020, § 9 AÜG Rn. 51; Motz, AIP 3/2019, 13 [16]; Bissels/Falter, AIP 6/2020, 8 [9]; dies., jurisPR-ArbR 18/2018 Anm. 5; dies., jurisPR-ArbR 34/2019 Anm. 7; dies., jurisPR-ArbR 36/2020 Anm. 6) den Rechtsstandpunkt ein, dass die Tatsache der Nichtdifferenzierung nach unterschiedlichen Beendigungsgründen in keiner denkbaren Konstellation zur Unwirksamkeit der Vermittlungshonorarklausel führe (…vgl. AG Ravensburg aaO Rn. 19 und 38).
  • LG Aachen, 06.04.2018 - 8 O 243/17
  • AG Berlin-Schöneberg, 29.10.2019 - 19 C 537/18
  • BGH, 10.03.2022 - III ZR 51/21

    Formularmäßiger Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Angemessenheit der vorgesehenen …

    Die vom Berufungsgericht als klärungsbedürftig hervorgehobene Frage der Angemessenheit der Provisionshöhe bezieht sich aber nicht auf einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands (vgl. dazu auch Senat, Urteile vom 5. November 2020 - III ZR 156/19, NZA 2021, 50 Rn. 5 …und vom 27. Juni 2019 aaO).

    Rn. 18 Danach ist die Übernahme des Leiharbeitnehmers in ein reguläres Arbeitsverhältnis (sogenannter "Klebeeffekt") sozialpolitisch erwünscht und damit grundsätzlich "honorarwürdig" (Senat, Urteile vom 5. November 2020 aaO Rn. 27;… vom 10. November 2011 aaO Rn. 17 …und vom 7. Dezember 2006 aaO Rn. 14).

    Hinsichtlich der Höhe hat der Senat Vergütungsklauseln gebilligt, in denen für eine Übernahme nach bis zu dreimonatiger Überlassungsdauer eine Vergütungshöhe von 15 % des Jahresbruttoeinkommens (nebst Umsatzsteuer) beziehungsweise von zwei Bruttomonatsgehältern (…aaO Rn. 22; siehe auch Senat, Urteil vom 5. November 2020 aaO Sachverhalt und Rn. 29) vorgesehen waren.

    Der Senat hat den oben unter (1) dargestellten Maßstäben weiter das grundsätzliche Erfordernis entnommen, dass die Vergütung nach der Verleihdauer - degressiv - gestaffelt ausgestaltet sein muss, weil sich die in der Verleihvergütung einkalkulierten Kosten des Verleihers für die Auswahl, Gewinnung und Bereithaltung des Leiharbeitnehmers mit zunehmender Dauer der Arbeitnehmerüberlassung amortisieren und der mit dem Wechsel des Arbeitnehmers verbundene wirtschaftliche Nachteil durch die Verleihvergütung fortschreitend kompensiert wird (Urteile vom 5. November 2020 aaO Rn. 29;… vom 10. November 2011 aaO Rn. 18 …und vom 11. März 2010 aaO Rn. 13 ff).

  • BGH, 24.03.2022 - III ZR 263/20

    Verjährung der gewährleistungsrechtlichen Ansprüche wegen eines Mangels infolge …

    Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffs stellt, der Gegenstand eines Teilurteils oder eines eingeschränkt eingelegten Rechtsmittels sein kann(…st. Rspr., zB Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18, NVwZ 2019, 1696 Rn. 7 mwN und vom 5. November 2020 - III ZR 156/19, NZA 2021, 50 Rn. 5).
  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische …

    Seine Auslegung durch das Landesarbeitsgericht ist - entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten des beklagten Landes - in der Revisionsinstanz voll überprüfbar (…st. Rspr., zuletzt zB BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 12 mwN; BGH 5. November 2020 - III ZR 156/19 - Rn. 13 mwN).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 10 U 318/20

    Wirksamkeit einer Klausel über eine Vermittlungsprovision bei einer …

    Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH ist die Vermittlungshonorarklausel auch dann einschlägig, wenn zunächst der Verleiher das Arbeitsverhältnis mit dem Leiharbeitnehmer durch Kündigung beendet und dieser anschließend ein Arbeitsverhältnis mit dem (vormaligen) Entleiher begründet (BGH, Urteil vom 05. November 2020 - III ZR 156/19 -, Rn. 20, juris).

    Rn. 41 Die Klausel enthält die nach der Rechtsprechung des BGH erforderliche degressive Staffelung nach der Verweildauer, die der Einstellung durch den Entleiher vorangegangen ist (BGH, Urteil vom 05. November 2020 - III ZR 156/19 -, Rn. 29, juris; BGH…, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 240/09 -, juris zu Rn. 13 ff.; BGH…, Urteil vom 10. November 2011 - III ZR 77/11 -, juris zu Rn. 18;… beckOK Arbeitsrecht-Kock, § 9 AÜG Rn. 53).

    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, dass der sozialpolitisch erwünschte Wechsel des Arbeitnehmers in ein reguläres Arbeitsverhältnis erfolgt und der vormalige Entleiher einen wirtschaftlichen Vorteil erhält, indem er einen offensichtlich geschätzten Arbeitnehmer zu günstigeren Konditionen als zuvor beschäftigen kann, den er bereits während der Überlassung erfolgreich erprobt hat (BGH, Urteil vom 05. November 2020 - III ZR 156/19 -, Rn. 30, juris).

  • OLG Stuttgart, 16.03.2021 - 10 U 318/20

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vermittlungsprovision im Falle des …

    Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH ist die Vermittlungshonorarklausel auch dann einschlägig, wenn zunächst der Verleiher das Arbeitsverhältnis mit dem Leiharbeitnehmer durch Kündigung beendet und dieser anschließend ein Arbeitsverhältnis mit dem (vormaligen) Entleiher begründet (BGH, Urteil vom 05. November 2020 - III ZR 156/19 -, Rn. 20, juris).

    Die Klausel enthält die nach der Rechtsprechung des BGH erforderliche degressive Staffelung nach der Verweildauer, die der Einstellung durch den Entleiher vorangegangen ist (BGH, Urteil vom 05. November 2020 - III ZR 156/19 -, Rn. 29, juris; BGH…, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 240/09 -, juris zu Rn. 13 ff.; BGH…, Urteil vom 10. November 2011 - III ZR 77/11 -, juris zu Rn. 18;… beckOK Arbeitsrecht-Kock, § 9 AÜG Rn. 53).

    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, dass der sozialpolitisch erwünschte Wechsel des Arbeitnehmers in ein reguläres Arbeitsverhältnis erfolgt und der vormalige Entleiher einen wirtschaftlichen Vorteil erhält, indem er einen offensichtlich geschätzten Arbeitnehmer zu günstigeren Konditionen als zuvor beschäftigen kann, den er bereits während der Überlassung erfolgreich erprobt hat (BGH, Urteil vom 05. November 2020 - III ZR 156/19 -, Rn. 30, juris).

  • BGH, 14.04.2022 - III ZR 81/21

    Anpassung der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung aus einem Vertrag über …

    Dabei sind die Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen, rechtlich nicht vorgebildeten Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (stRspr; zB Senat, Urteil vom 5. November 2020 - III ZR 156/19, WM 2022, 481 Rn. 13 mwN).
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