Rechtsprechung
| BGH, 21.03.1955 - III ZR 185/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 17, 61
- NJW 1955, 751
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RG, 22.06.1934 - III 53/34
Ist die Genehmigung des Bezirksausschusses1 erforderlich, wenn ein preußischer …
Auszug aus BGH, 21.03.1955 - III ZR 185/53
Es sollten danach vor allem die zuvor in Verwaltungsübung und Rechtsprechung (RGZ 145, 95 [98]; RG in HRR 1937, 963 und DR 1940, 2179) für zulässig gehaltenen Vereinbarungen von "Vertragspensionen" nicht mehr rechtswirksam getroffen werden können.
- BVerwG, 28.03.1962 - V C 100.61
Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Gerichtliche Entscheidung …
Dem steht aber nicht entgegen, daß Meinungsverschiedenheiten, die in der Frage des Bestehens eines Rechtsverhältnisses oder der sich daraus, ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen hervorgetreten sind, durch eine vergleichsweise Regelung beigelegt werden können (so auchBeschluß vom 15. Juni 1959 - BVerwG VI B 228.57 - und BGHZ 17, 61). - BSG, 01.04.1981 - 9 RV 43/80
Prozessbeendende Wirkung eines Vergleichs über einen sozialrechtlichen Anspruch - …
Ein solcher Vertrag ist nicht wegen jeglicher Abweichung von Rechtsvorschriften nichtig (BSG, BVBl. 1969, 130, 131; BVerwGE 49, 359, 364; BGHZ 17, 61 f.;… Begründung zum SGB 10 - BT-Drucks. 8/2034, S. 36 mit Hinweis auf §§ 54 f. VwVfG;… vgl. dazu Begründung dieses Gesetzes - BT-Drucks. 7/910, S. 80, zu § 51; S. 81 zu § 55) sondern nach einem allgemeinen Rechtsgedanken, der in § 134 BGB enthalten ist (vgl. zur Übertragbarkeit § 59 Abs. 1, § 62 Satz 2 VwVfG, § 58 Abs. 1, § 61 Satz 2 SGB 10), nur wegen Verstoßes gegen ausdrückliche gesetzliche Verbote. - BGH, 25.06.1959 - III ZR 54/58
Gehaltsanspruch eines Landessozialgerichtsrats
Allerdings läßt das öffentliche Dienst- und Richterverhältnis seinem Wesen nach eine Gestaltung durch vertragliche Vereinbarungen grundsätzlich nicht zu (BGHZ 17, 61). - BVerwG, 15.06.1959 - VI B 228.57
Rechtsmittel
Es steht außer Zweifel, daß Unstimmigkeiten über das Bestehen oder die Höhe von Ansprüchen auf Dienst- oder Versorgungsbezüge durch Vergleich geregelt werden können (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. März 1955 - III ZR 185/53 - BGHZ 17, 61 = ZBR 1955 S. 177 - undUrteil vom 20. Dezember 1956 - III ZR 97/55 - ZBR 1957 S. 82; Fischbach, Komm. BBG, Erl. IV 5 zu § 183 BBG und Vorbem. VI zu §§ 105 ff. BBG: Schütz, Zeitschrift "Der öffentliche Dienst" 1959 S. 61).
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