Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,4694
BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61 (https://dejure.org/1962,4694)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1962 - III ZR 194/61 (https://dejure.org/1962,4694)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1962 - III ZR 194/61 (https://dejure.org/1962,4694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,4694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • RG, 01.12.1910 - IV 249/10

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
    Im ersten Verfahrensabschnitt des Wiederaufnahmeverfahrens, in dem über die Zulässigkeit der Klage zu entscheiden ist (§ 589 ZPO), erstreckt sich die Prüfung - neben den allgemeinen und besonderen Voraussetzungen - darauf, ob ein gesetzlich zugelassener Wiederaufnahmegrund behauptet wird (LM zu ZPO § 580 Ziff. 7 b Nr. 4), d.h., ob der Wiederaufnahmekläger einen die Wiederaufnahme "an sich" rechtfertigenden Grund geltend macht, ob also seine Behauptung, ihm sei ein solcher Grund erwachsen, den Anforderungen der §§ 579, 580 ZPO entspricht (RGZ 75, 53, 56).

    Ob dies sachlich zutrifft, wird in einem späteren Verfahrensabschnitt geprüft (RGZ 75, 53, 56); dieser Behauptung aber, der Geltendmachung des Wiederaufnahmegrundes also, bedarf es, wenn die Klage zulässig sein soll.

    Daß das Oberlandesgericht selbst diese Erwägung nicht als einen tragenden Grund seiner Entscheidung angesehen hat, ergibt sich bereits daraus, daß es die Klage als unzulässig abgewiesen hat, obwohl das Fehlen eines Restitutionsgrundes nicht die Unzulässigkeit, sondern die Unbegründetheit der Klage herbeiführt (vgl. RGZ 75, 53; 99, 168; RG Nachschlagewerk zu ZPO § 580 Nr. 23).

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51

    Restitutionsklage. Neue Urkunde

    Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
    Die Frage, ob die Urkunde eine günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, kann dabei nicht aus dem Inhalt der Urkunde allein beantwortet werden, sondern ihre Bedeutung ist in Verbindung mit dem damals vorgetragenen Prozeßstoff, insbesondere den damals erhobenen Beweisen, zu würdigen (vgl. OGHZ 2, 394, 396; BGHZ 6, 354, 355 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] ; LM zu ZPO § 580 Ziff. 7 b Nr. 4).

    Ein Restitutionsgrund würde dem Kläger nur zustehen, wenn diese - allerdings die Urteile im Vorprozeß tragende - tatsächliche Feststellung durch den Inhalt des Posteingangsbuches widerlegt und dadurch eindeutig und abschließend (vgl. BAG AP zu § 580 ZPO Nr. 5) dargetan würde, daß das rechtskräftige Urteil des Hauptprozesses angesichts der aufgefundenen Urkunde nicht bestehen bleiben kann (BGHZ 6, 354, 356) [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] .

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
    Zwar kann in diesem Verfahren noch Beweis über die Echtheit, Zeit und Entstehung der Urkunde erhoben werden (RG HRR 1931 Nr. 1260; BGHZ 30, 60, 62) [BGH 29.04.1959 - IV ZR 311/58] ; jedoch kann die Restitutionsklage nicht auf "Urkunden" gestützt worden, die nur in Verbindung mit anderen im Vorprozeß nicht erhobenen Beweismitteln zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung führen könnten (RGZ 6, 354; 31, 351, 356).
  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50

    Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
    Das trifft z.B. nicht zu auf Gegenstände des Augenscheins wie photographische Bilder oder Platten (RGZ 82, 268; OLG Karlsruhe BadRPr 1911, 229), aber auch nicht auf Schriftstücke, die das außergerichtlich niedergelegte Ergebnis eines Augenscheins oder einer Untersuchung enthalten und, um beweiskräftig zu werden, der Erläuterung und Erklärung durch den Verfasser bedürfen (BGHZ 1, 218, 221) [BGH 26.02.1951 - IV ZR 102/50] , Eine Urkunde muß wenigstens aus sich heraus - unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung - verständlich sein; das trifft auf den vom Kläger vorgelegten Zettel nicht zu.
  • RG, 17.02.1882 - III 13/82

    Erhebung von Schreibgebühren für die Ladungen von Zeugen

    Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
    Zwar kann in diesem Verfahren noch Beweis über die Echtheit, Zeit und Entstehung der Urkunde erhoben werden (RG HRR 1931 Nr. 1260; BGHZ 30, 60, 62) [BGH 29.04.1959 - IV ZR 311/58] ; jedoch kann die Restitutionsklage nicht auf "Urkunden" gestützt worden, die nur in Verbindung mit anderen im Vorprozeß nicht erhobenen Beweismitteln zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung führen könnten (RGZ 6, 354; 31, 351, 356).
  • RG, 19.05.1913 - IV 24/13

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
    Das trifft z.B. nicht zu auf Gegenstände des Augenscheins wie photographische Bilder oder Platten (RGZ 82, 268; OLG Karlsruhe BadRPr 1911, 229), aber auch nicht auf Schriftstücke, die das außergerichtlich niedergelegte Ergebnis eines Augenscheins oder einer Untersuchung enthalten und, um beweiskräftig zu werden, der Erläuterung und Erklärung durch den Verfasser bedürfen (BGHZ 1, 218, 221) [BGH 26.02.1951 - IV ZR 102/50] , Eine Urkunde muß wenigstens aus sich heraus - unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung - verständlich sein; das trifft auf den vom Kläger vorgelegten Zettel nicht zu.
  • BGH, 09.07.1951 - IV ZR 3/50

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds in der Revision

    Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
    Diese auf eine tatsächliche Würdigung des ergänzten früheren Prozeßstoffes abzielende Prüfung kann das Revisionsgericht nicht vornehmen; sie ist vielmehr auch im Restitutionsverfahren dem Tatrichter vorbehalten (BGHZ 3, 65, 69 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50] ; BAG AP zu § 580 ZPO Nr. 2 und 3).
  • RG, 17.05.1920 - VI 49/20

    Restitutionsklage auf das Auffinden einer Urkunde

    Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
    Daß das Oberlandesgericht selbst diese Erwägung nicht als einen tragenden Grund seiner Entscheidung angesehen hat, ergibt sich bereits daraus, daß es die Klage als unzulässig abgewiesen hat, obwohl das Fehlen eines Restitutionsgrundes nicht die Unzulässigkeit, sondern die Unbegründetheit der Klage herbeiführt (vgl. RGZ 75, 53; 99, 168; RG Nachschlagewerk zu ZPO § 580 Nr. 23).
  • BGH, 28.04.1960 - III ZR 176/59
    Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. April 1960 - III ZR 176/59 - die Revision des Klägers hinsichtlich des Betrages von 2.500,- DM zurückgewiesen im übrigen aber das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 160/61

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen von Beamten und Richtern - …

    Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61
    Einzelne Eingaben und Handlungen des Klägers im Verfahren vor dem Oberlandesgericht und im zweiten Berufungsrechtszug der zugleich verhandelten Sache III ZR 160/61 ließen allerdings eine bis an die Grenze des Krankhaften gesteigerte Kritiklosigkeit und Unbedenklichkeit in der Wahl der Mittel vermuten.
  • BGH, 30.09.1965 - III ZR 18/64

    Erlaubnis zum Betrieb eines genossenschaftlichen Kreditinstituts - Schadensersatz …

    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 4. Juni 1962 - III ZR 194/61 - das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an den 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zurückverwiesen.

    Auf diese Verfügung, die für den Kläger in prozessual zulässiger Weise (§ 87 Abs. 1 ZPO; RG JW 1932, 109) dem Rechtsanwalt H. zugestellt wurde, dem der Kläger das Mandat entzogen hatte, erwiderte der Kläger mit persönlichen Eingaben und berief sich vorab auf die Ausführungen zur Prozeßfähigkeit in dem Urteil des erkennenden Senats vom 4. Juni 1962 - III ZR 194/61 - sowie die Gutachten der Sachverständigen Dr. Eisen und Dr. Gerloff im Strafverfahren 3 c Ms 53/59; sodann legte er mit seiner Eingabe vom 29. Juli 1963 eidesstattliche Versicherungen von Zuhörern der Hauptverhandlung vor, um darzulegen, daß Dr. Eisen sich in der Hauptverhandlung dem Gutachten von Dr. Gerloff angeschlossen habe.

    Dieser Prüfung war das Oberlandesgericht nicht deshalb enthoben, weil der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. Juni 1962 - III ZR 194/61 - ausgeführt hatte, er habe durch die persönliche Anhörung des Klägers die Überzeugung gewonnen, daß der Kläger "gegenwärtig" Vorhaltungen zugänglich sei und sich vernünftigen Erwägungen nicht verschließe.

    Selbst wenn das Oberlandesgericht sich nicht veranlaßt sah, von der in sein Ermessen gestellten Möglichkeit des § 144 ZPO Gebrauch zu machen, hätte es sich schlüssig werden müssen, ob die im Freibeweis verwertbaren zugänglichen Unterlagen (vergl. LM zu ZPO § 56 Nr. 1) - die gutachtlichen Äußerungen von Dr. Eisen, weiter aber auch die in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens 3 c Ms 53/59 erstatteten Gutachten Dr. Gerloff und Dr. Eisen, auf die der Kläger zwar in einer privat schriftlichen Eingabe, im Rahmen des Freibeweises und der Pflicht des Gerichtes, allen Anregungen, woher sie auch kommen mögen, nachzugehen, jedoch zu berücksichtigenden Art hingewiesen hatte, das Prozeßverhalten des Klägers und seine aus zahlreichen persönlichen Eingaben ersichtliche Geisteshaltung, schließlich der im Urteil des erkennenden Senats vom 4. Juni 1962 - III ZR 194/61 - niedergelegte persönliche Eindruck -, abgewogen an dem Erfahrungssatz, daß der nicht entmündigte Erwachsene regelmäßig geschäftsfähig ist (BAG NJW 1958, 1699;… Rosenberg, Beweislast, 3. Aufl. § 32 III 1 c S. 388), die Bildung einer Überzeugung ermöglichten, also ausreichen könnten, die Prozeßfähigkeit zu bejahen oder zu verneinen, oder ob gleichwohl ernstliche und begründete Zweifel bestehen blieben.

  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 160/61

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen von Beamten und Richtern - …

    Zur Frage der Prozeßfähigkeit des Klägers wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 4. Juni 1962 - III ZR 194/61 - Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht