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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37484
BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23 (https://dejure.org/2024,37484)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2024 - III ZR 20/23 (https://dejure.org/2024,37484)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2024 - III ZR 20/23 (https://dejure.org/2024,37484)
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  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Schadensersatz im kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erstattung von Kosten einer Baumaßnahme an einem Bahnübergang - Schadensersatz im kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Schadensersatz im kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis

    § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 3 Nr 3 Alt 4 EBKrG, § 13 Abs 1 S 1 EBKrG, § 1 Abs 1 EKrV 1, § 1 Abs 2 Nr 3 EKrV 1
    Erstattung von Kosten einer Baumaßnahme an einem Bahnübergang - Schadensersatz im kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis

  • IWW

    § 280 BGB, § ... 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 17a Abs. 3 Satz 1 GVG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 4 Abs. 3 Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, § 42 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1, Abs. 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt, § 62 Satz 2 VwVfG, §§ 280, 278 BGB, § 278 Satz 1 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 10 StrG LSA, § 280 Abs. 1 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz im kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2025, 245
  • NVwZ-RR 2025, 542
  • BauR 2025, 481
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …

    Auszug aus BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23
    Rn. 15 aa) An Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen besteht ein Gemeinschaftsrechtsverhältnis, an dem gemäß § 1 Abs. 6 EKrG das Unternehmen, welches die Baulast des Schienenweges der kreuzenden Eisenbahn trägt, und der Träger der Baulast der kreuzenden Straße beteiligt sind (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 294/05, NJW-RR 2007, 457 Rn. 10; BVerwGE 116, 312, 316 jew. mwN).

    Diese Vorschrift sieht ohne Rücksicht auf das Veranlassungs- und Interessenprinzip eine pauschale Dreiteilung der Kosten für Maßnahmen an einem Bahnübergang nach § 3 EKrG vor (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 11 B 41/96, juris Rn. 6) und gelangt auch dann zur Anwendung, wenn die Parteien eine Kreuzungsvereinbarung nicht abgeschlossen und kein Kreuzungsrechtsverfahren durchgeführt haben (vgl. BVerwGE 116, 312, 313 f mwN).

    Rn. 23 4. Im Ergebnis zu Recht hat das Berufungsgericht dagegen angenommen, dass dem Kläger Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag nicht zustehen, da die Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes in ihrem Anwendungsbereich diese Ansprüche - anders als solche nach § 280 Abs. 1 BGB (s. oben unter 2 b aa) - ausschließen (vgl. Senat…, Urteil vom 5. Juli 2018 - III ZR 273/16, NJW 2018, 2714 Rn. 14; BVerwGE 116, 312, 323).

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 294/05

    Zurechnung des Verschuldens eines mit Straßenbauarbeiten beauftragten …

    Auszug aus BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23
    Die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus dem kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis begründet einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 294/05, NJW-RR 2007, 457).

    Aus dem Urteil des Senats vom 11. Januar 2007 (III ZR 294/05, NJW-RR 2007, 457) könne kein Rückschluss auf einen Schadensersatzanspruch im vorliegenden Verfahren gezogen werden.

    Rn. 15 aa) An Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen besteht ein Gemeinschaftsrechtsverhältnis, an dem gemäß § 1 Abs. 6 EKrG das Unternehmen, welches die Baulast des Schienenweges der kreuzenden Eisenbahn trägt, und der Träger der Baulast der kreuzenden Straße beteiligt sind (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 294/05, NJW-RR 2007, 457 Rn. 10; BVerwGE 116, 312, 316 jew. mwN).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90

    Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast

    Auszug aus BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23
    Er war daher verpflichtet, die Verkehrsgefährdung zu beseitigen, und konnte hierzu eine Maßnahme nach § 3 EKrG durchführen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 11. März 1993 - 7 C 35/92, juris Rn. 22 und vom 14. Mai 1992 - 4 C 28/90, juris Rn. 20).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist eine Maßnahme nach § 3 EKrG bereits dann durchzuführen, wenn die Sicherheit des Verkehrs eine Änderung erfordert, weil an der Kreuzung eine Gefahrensituation gegeben ist, deren Beseitigung geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 aaO; VGH Bayern…, Beschluss vom 5. Dezember 2019 - 8 ZB 19.956, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 35.92

    Eisenbahnkreuzung - Durchfahrtshöhe - Anfahrsicherheit

    Auszug aus BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23
    Er war daher verpflichtet, die Verkehrsgefährdung zu beseitigen, und konnte hierzu eine Maßnahme nach § 3 EKrG durchführen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. März 1993 - 7 C 35/92, juris Rn. 22 …und vom 14. Mai 1992 - 4 C 28/90, juris Rn. 20).

    Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die Gefahrenlage entstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 aaO;… VGH Bayern aaO).

  • BGH, 05.07.2018 - III ZR 273/16

    Verjährung, Aufwendungsersatzanspruch - Geschäftsführung ohne Auftrag: Verjährung …

    Auszug aus BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23
    Rn. 23 4. Im Ergebnis zu Recht hat das Berufungsgericht dagegen angenommen, dass dem Kläger Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag nicht zustehen, da die Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes in ihrem Anwendungsbereich diese Ansprüche - anders als solche nach § 280 Abs. 1 BGB (s. oben unter 2 b aa) - ausschließen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 2018 - III ZR 273/16, NJW 2018, 2714 Rn. 14; BVerwGE 116, 312, 323).
  • BGH, 26.01.2023 - III ZR 91/22

    Gehörsverstoß des Berufungsgerichts durch Übergehen des wesentlichen Kerns des …

    Auszug aus BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23
    Rn. 10 a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. zB Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - III ZR 91/22, NJW 2023, 2042 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 11.07.2024 - III ZR 176/22

    Haftung bei fehlgeschlagener Kapitalanlage: Feststellung der subjektiven …

    Auszug aus BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23
    Setzt sich das Gericht mit dem Parteivortrag inhaltlich nicht auseinander, sondern geht es mit Leerformeln über diesen hinweg, ist dies im Hinblick auf die Anforderungen aus dem Verfahrensgrundrecht nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juli 2024 - III ZR 176/22, WM 2024, 1649 Rn. 25 mwN).
  • BVerwG, 09.02.2017 - 3 C 9.15

    Aufrechnung; Baudurchführung; Erfüllungsgehilfe; Haftung; Kostenmasse; …

    Auszug aus BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bei einer Verletzung von Pflichten aus einer Kreuzungsvereinbarung - unbeschadet der aus der Vereinbarung folgenden Erstattungsansprüche - einen Schadensersatzanspruch aus § 62 Satz 2 VwVfG in Verbindung mit §§ 280, 278 BGB angenommen (vgl. BVerwGE 157, 307 Rn. 20, 23).
  • BVerwG, 29.08.2019 - 3 C 30.17

    Ablösebeträge; Anspruch auf Erhaltung; Aufgabenverantwortung; Aufwendungsersatz; …

    Auszug aus BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23
    Er könnte zum Aufschub notwendiger Maßnahmen und dadurch zu einem Sicherheitsrisiko für den betreffenden Verkehrsweg führen (vgl. BVerwG, NVwZ 2020, 889 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 8 ZB 19.956

    Kostenbeteiligung für Eisenbahnkreuzung

    Auszug aus BGH, 28.11.2024 - III ZR 20/23
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist eine Maßnahme nach § 3 EKrG bereits dann durchzuführen, wenn die Sicherheit des Verkehrs eine Änderung erfordert, weil an der Kreuzung eine Gefahrensituation gegeben ist, deren Beseitigung geboten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Mai 1992 aaO; VGH Bayern, Beschluss vom 5. Dezember 2019 - 8 ZB 19.956, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 41.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bezeichnung einer konkreten, jedoch …

  • BGH, 22.10.2025 - I ZB 1/25

    Antrag auf Schutzentziehung für die Marke "HUQQA"

    Das kann der Fall sein, wenn sich das Gericht mit dem Parteivortrag nicht inhaltlich auseinandersetzt, sondern mit Leerformeln über ihn hinwegsetzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. März 2016 - I ZB 76/15, WM 2016, 1706 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 28. November 2024 - III ZR 20/23, NVwZ-RR 2025, 542 [juris Rn. 10];… Beschluss vom 18. Juni 2025 - I ZB 53/24, juris Rn. 17).
  • BGH, 17.06.2025 - AnwZ (Brfg) 15/25

    Widerruf der erteilten Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für …

    Es muss den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft - in den Gründen bescheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. November 2024 - III ZR 20/23, r+s 2025, 186 Rn. 10 mwN).
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