Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1954 - III ZR 207/51 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 18.10.1954 - III ZR 207/51
- BGH, 25.10.1954 - III ZR 207/51
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17
Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige …
Entgegen dem Landgericht haben im Falle der teilweisen Klagerücknahme die auf den zurückgenommenen Teil entfallenden Kosten des Rechtsstreits bei der Wertfestsetzung außer Betracht zu bleiben (…Schneider/Herget, a.a.O., Seite 628 Rn. 3362; vgl. BGH, Beschluss vom25. Oktober 1954 - III ZR 207/51, RPfleger 1955, 12). - BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71
Ersatz von entgangenen Dienstbezügen eines Beamten; Ersatz anteiligen …
Der Umstand, daß die Parteien, nachdem der Beklagte gegen den über 14.624,70 DM erwirkten Zahlungsbefehl Widerspruch eingelegt und der Kläger Verweisung an das Landgericht beantragt hatte, auch noch darum gestritten haben, wen die Kosten des durch die Zahlung von 13.173,16 DM erledigten Teiles des im Mahnverfahren geltend gemachten Anspruchs treffen, hat auf den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren vor dem Land- und Oberlandesgericht deswegen keinen Einfluß, weil die Kosten der teilweise erledigten Hauptsache nicht etwa zur Hauptsache werden, sondern eine nach § 4 ZPO nicht zu berücksichtigende Kostenforderung bleiben (vgl. BGH-Beschluß vom 25. Oktober 1954 - III ZR 207/51 - LM GKG § 15 Nr. 1 und ZPO § 4 Nr. 2 - L -). - OLG Saarbrücken, 28.09.2016 - 1 U 21/16
Bemessung des Streitwerts: Berücksichtigung eines unzulässigen Klageantrags; …
Rn. 162 Für den Zeitpunkt ab Rücknahme der Feststellungsanträge, also ab dem 07.09.2016, bleiben die auf den zurückgenommenen Teil entfallenden Kosten bei der Wertfestsetzung unberücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss v. 25.10.1954, III ZR 207/51, Leitsatz, zitiert nach Juris = RPfleger 1955, 12;… Kurpat in Schneider/Herget, Streitwert Kommentar, 14.A. Rn. 3362).
- BGH, 31.10.1991 - IX ZR 171/91
Erhöhung des Streitwertes des laufenden Rechtsstreits durch die auf den …
- BGH, 23.07.1981 - III ZR 28/81
Rechtmäßigkeit einer Hinzurechnung der entfallenden Kosten auf den Beschwerdewert …
Denn nach teilweiser (übereinstimmender) Erledigungserklärung beschränkt sich der Wert des Beschwerdegegenstandes auf den noch streitigen Teil der Hauptsache, während der Betrag der auf den erledigten Teil entfallenden Kosten des Rechtsstreits hier außer Betracht bleibt (Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1954 - III ZR 207/51 = RPfl. - BGH, 19.12.1985 - III ZR 217a/84
Ermittlung des Streiwertes hinsichtlich eines vom Kläger eingelegtes …
Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichtes (vgl. HRR 1931 Nr. 251; RGZ 145, 309, 310 f.) bereits in einem am 25. Oktober 1954 (III ZR 207/51 = Rechtspfleger 1955, 12, 13) verkündeten Beschluß ausgeführt hat, gehören die Kosten des gegenwärtigen Prozesses nicht zu den "Kosten" im Sinne des § 4 ZPO - der gemäß § 2 ZPO auch für die Berechnung der Beschwer gilt - und werden selbst dann nicht zur Hauptsache, wenn der Hauptanspruch und alle Nebenforderungen im Sinne des § 4 ZPO erledigt sind (vgl. ferner BGH, Beschluß vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62 = NJW 1962, 2252, 2253 m.w.Nachw.). - BGH, 19.12.1985 - III ZR 217/84 Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichtes (vgl. HRR 1931 Nr. 251; RGZ 145, 309, 310 f.) bereits in einem am 25. Oktober 1954 (III ZR 207/51 = Rechtspfleger 1955, 12, 13) verkündeten Beschluß ausgeführt hat, gehören die Kosten des gegenwärtigen Prozesses nicht zu den "Kosten" im Sinne des § 4 ZPO - der gemäß § 2 ZPO auch für die Berechnung der Beschwer gilt - und werden selbst dann nicht zur Hauptsache, wenn der Hauptanspruch und alle Nebenforderungen im Sinne des § 4 ZPO erledigt sind (vgl. ferner BGH, Beschluß vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62 = NJW 1962, 2252, 2253 m.w.Nachw.).
- BGH, 11.07.1985 - III ZR 220/84
Anforderungen auf Festsetzung der Beschwer - Anforderungen an Bemessung des …
Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. HRR 1931 Nr. 251; RGZ 145, 309, 310 f.) bereits in einem am 25. Oktober 1954 (III ZR 207/51 = Rpfleger 1955, 12, 13) verkündeten Beschluß ausgeführt hat, gehören die Kosten des gegenwärtigen Prozesses nicht zu den "Kosten" im Sinne des § 4 ZPO - der gemäß § 2 ZPO auch für die Berechnung der Beschwer gilt - und werden selbst dann nicht zur Hauptsache, wenn der Hauptanspruch und alle Nebenforderungen im Sinne des § 4 ZPO erledigt sind (vgl. ferner BGH, Beschluß vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62 = NJW 1962, 2252, 2253 m.w.Nachw.). - BGH, 11.07.1985 - III ZR 219/84
Anforderungen auf Festsetzung der Beschwer - Anforderungen an Bemessung des …
Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichtes (vgl. HRR 1931 Nr. 251; RGZ 145, 309, 310 f.) bereits in einem am 25. Oktober 1954 (III ZR 207/51 = Rpfleger 1955, 12, 13) verkündeten Beschluß ausgeführt hat, gehören die Kosten des gegenwärtigen Prozesses nicht zu den "Kosten" im Sinne des § 4 ZPO - der gemäß § 2 ZPO auch für die Berechnung der Beschwer gilt - und werden selbst dann nicht zur Hauptsache, wenn der Hauptanspruch und alle Nebenforderungen im Sinne des § 4 ZPO erledigt sind (vgl. ferner BGH, Beschluß vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62 = NJW 1962, 2252, 2253 m.w.Nachw.). - BGH, 11.07.1985 - III ZR 218/84
Antrag auf Festsetzung des Wertes einer Beschwer - Anforderungen an Bemessung des …
Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. HRR 1931 Nr. 251; RGZ 145, 309, 310 f.) bereits in einem am 25. Oktober 1954 (III ZR 207/51 = Rpfleger 1955, 12, 13) verkündeten Beschluß ausgeführt hat, gehören die Kosten des gegenwärtigen Prozesses nicht zu den "Kosten" im Sinne des § 4 ZPO - der gemäß § 2 ZPO auch für die Berechnung der Beschwer gilt - und werden selbst dann nicht zur Hauptsache, wenn der Hauptanspruch und alle Nebenforderungen im Sinne des § 4 ZPO erledigt sind (vgl. ferner BGH, Beschluß vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62 - NJW 1962, 2252, 2253 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
| BGH, 18.10.1954 - III ZR 207/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 18.10.1954 - III ZR 207/51
- BGH, 25.10.1954 - III ZR 207/51
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50
Revision. Berücksichtigung neuen Rechts
Auszug aus BGH, 18.10.1954 - III ZR 207/51
Das Gesetz über die Bezüge der kriegsgefangenen Beamten ist, obwohl es erst nach Erlaß des Berufungsurteils ergangen ist, nach dem vom Senat in BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] aufgestellten Grundsätzen auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen. - BGH, 05.07.1954 - III ZR 30/53
Gesetz zu Art. 131 GrundG
Auszug aus BGH, 18.10.1954 - III ZR 207/51
Zu dieser Frage hat der Senat eingehende Ausführungen in dem in BGHZ 14, 138 [BGH 05.07.1954 - III ZR 30/53] abgedruckten sowie in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 23. September 1954 - III ZR 39/52 - gemacht, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. - BGH, 27.09.1954 - III ZR 92/52
Art. 131 GrundG. Kriegsgefangene Beamte
Auszug aus BGH, 18.10.1954 - III ZR 207/51
Der Senat hat in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen 27. September 1954 - III ZR 92/52 - dahin entschieden, daß auch die jenigen Beamten in den Kreis der von Art. 131 GrundG erfaßten Personen einzubeziehen sind, die sich in Kriegsgefangenschaft befanden und an die während dieser Zeit aus nicht beamtenrechtlichen Gründen die Dienstbezüge ganz oder teilweise nicht bezahlt wurden. - BGH, 23.09.1954 - III ZR 39/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.10.1954 - III ZR 207/51
Zu dieser Frage hat der Senat eingehende Ausführungen in dem in BGHZ 14, 138 [BGH 05.07.1954 - III ZR 30/53] abgedruckten sowie in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 23. September 1954 - III ZR 39/52 - gemacht, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.
- BGH, 07.06.1956 - III ZR 298/54
Rechtsmittel
Hierzu hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden, daß das genannte Landesgesetz vom 15. Dezember 1952 eine über den 31. März 1949 zurückreichende und abschließende Sonderregelung mit allgemein verbindlicher Kraft zugunsten kriegsgefangener und aus der Kriegsgefangenschaft zurückkehrender Beamter getroffen hat, und zwar in der Form, daß die in § 1 des Gesetzes für die Zeit ab 1. Juli 1948 vorgesehenen Dienstbezüge gewährt werden auch an die nach dem 1. Juli 1948, aber noch vor dem Erlaß des Gesetzes zurückgekehrten kriegsgefangenen Beamten, und ohne Rücksicht darauf, ob ein Entnazifizierungsverfahren vorausgegangen ist oder nicht (Urteile des Senats vom 13. Juli 1954 III ZR 54/53 S. 5-6; vom 18. Oktober 1954 III ZR 207/51 S. 7-8 - insoweit in LM Nr. 7 zur 3. SparVO NRW nicht abgedruckt; vom 18. Oktober 1954 III ZR 249/52 S. 9-10 - insoweit in LM Nr. 8 zur 3. SparVO NRW nicht abgedruckt). - BGH, 13.12.1956 - III ZR 110/55
Rechtsmittel
Denn der Umstand, daß nach der Verordnung Nr. 110 gegen Angehörige der Kategorie V Beschäftigungsbeschränkungen nicht zulässig waren, bedeutete insoweit nur, daß einer Wiederverwendung politische Bedenken nicht mehr entgegenstanden; nicht wurde damit ein Rechtsanspruch auf Wiederbeschäftigung begründet (zu der entsprechenden Vorschrift in Mil Reg VO Nr. 79 vgl. Urteil des Senats vom 18. Oktober 1954 - III ZR 207/51 - in LM Nr. 7 zu 3. SpVO-NBW).
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