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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2008 - III ZR 219/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1659
BGH, 06.03.2008 - III ZR 219/07 (https://dejure.org/2008,1659)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2008 - III ZR 219/07 (https://dejure.org/2008,1659)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2008 - III ZR 219/07 (https://dejure.org/2008,1659)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 677

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 677

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung von nach § 677 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) notwendigen Maßnahmen als im pflichtgemäßen Ermessen des Geschäftsführers stehend; Zielen einer Geschäftsführung ohne Auftrag auf die vorübergehende Wahrung der Interessen des Geschäftsherrn während einer bei diesem ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGBGB Art. 229 §§ 3, 5; BGB § 677, 681, 744, 2038
    Verwaltervertrag nur mit einem Miterben bei Eigentümergemeinschaft als Vermieter; keine Verpflichtung zur Mieterhöhung; berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag zugunsten einer Erbengemeinschaft; bewahrende Verwaltung; Anzeigepflicht

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Pflichtenkreis und Umfang der Pflichten des Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 677
    Pflichten des ein Mietgrundstück verwaltenden Geschäftsführers ohne Auftrag; Pflicht zur Aussprechung eines Mieterhöhungsverlangens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltung von Mietgrundstück durch Geschäftsführer ohne Auftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Pflichtenkreis und Umfang der Pflichten des Geschäftsführers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pflicht zur Mieterhöhung bei auftragsloser Mietverwaltung! (IMR 2008, 153)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 759
  • MDR 2008, 555
  • NZM 2008, 319
  • VersR 2008, 1220
  • WM 2008, 1796
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten …

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - III ZR 219/07
    Dies nimmt die Revision als ihr günstig hin und ist von Rechts wegen auch im Hinblick darauf nicht zu beanstanden, dass der Beklagten nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag des Klägers ein Grundbuchauszug vorlag, aus dem sich das Eigentum der Erbengemeinschaft an dem betroffenen Grundstück ergab (vgl. auch Senat BGHZ 143, 9, 13 ff).
  • BGH, 17.11.2023 - V ZR 192/22

    Zur Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten KFZ

    Dies ergibt sich insbesondere aus § 681 Satz 1 BGB, der bestimmt, dass der Geschäftsführer die Übernahme der Geschäftsführung dem Geschäftsherrn anzuzeigen hat, sobald dies tunlich ist, und dessen Entschließung abzuwarten hat, sofern nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2008 - III ZR 219/07, NJW-RR 2008, 759 Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 S 542/17

    Auslagenersatz für ein Verfahren gegen ein Gemeinderatsmitglied bezüglich einer …

    Er konnte zudem bei pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens eines Geschäftsführers auch nicht annehmen, mit der Veröffentlichung des Artikels im wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Gemeinde gehandelt zu haben (vgl. BGH, Urt. v. 06.03.2008 - III ZR 219/07 - NJW-RR 2009, 144;… Dornis, a.a.O., § 677 Rn. 47).
  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses …

    Rn. 106 Als Notmaßnahme gelten nur solche Maßnahmen, die zur Erhaltung des betreffenden gemeinschaftlichen Gegenstandes vonnöten sind; bloße Nützlichkeit genügt nicht (BGH NJW-RR 2008, 759 (760)).
  • LG Bonn, 06.02.2025 - 19 O 208/22
    Die Beurteilung, welche Maßnahmen danach notwendig sind, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Geschäftsführers (vgl. BGH, Urteil vom 06.03.2008 - III ZR 219/07, NJW-RR 2008, 759).
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