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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,11071
BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77 (https://dejure.org/1979,11071)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1979 - III ZR 23/77 (https://dejure.org/1979,11071)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1979 - III ZR 23/77 (https://dejure.org/1979,11071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit um Nutzungsrechte beziehungsweise Verträge an Thermalwasserquelle - Aufhebung eines Urteils wegen fehlerhafter Begründung - Begehren der Einstellung von Wasserlieferungen - Tatrichterliche Auslegung eines Vergleichs beziehungsweise Vertrages - Positive ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.05.1975 - KZR 9/74

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden im Vergleich

    Auszug aus BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77
    Eine auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gestützte Klage des Beklagten auf Feststellung, daß der Grundsatzvergleich unwirksam sei, hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 22. Mai 1975 - KZR 9/74 (BGHZ 65, 147 = NJW 1976, 194) abgewiesen.

    Diese Auslegung, die den Vorstellungen der Parteien zumindest nahekommt, führt nicht etwa zu der Möglichkeit eines dem Beklagten unzumutbaren Schwebezustandes, denn der Beklagte konnte, wenn er den Grundsatzvergleich für unwirksam hielt, diese Frage alsbald umfassend (das Urteil BGHZ 65, 147 betrifft nur die kartellrechtliche Seite) zur gerichtlichen Entscheidung stellen.

    Wie der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in seinem schon erwähnten Urteil vom 22. Mai 1975 ausgeführt hat, mußte im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses ernsthaft mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß dem Rechtsvorgänger des Beklagten "die wasserrechtliche Bewilligung überhaupt nicht oder nur mit Einschränkungen zugunsten der Quelle I erteilt wurde, d.h. mit der Folge, daß die Quelle II im wesentlichen nur als 'Vorhaltequelle' genutzt werden durfte" (S. 14, insoweit in BGHZ 65, 147 und NJW 76, 194 nicht mitabgedruckt).

  • BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 153/71

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Vertriebsvertrages - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77
    Damit steht in Einklang, daß bei einem Dauerschuldverhältnis, das - wie hier - ein enges Vertrauensverhältnis voraussetzt, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich auch dann nicht ausgeschlossen ist, wenn beide Parteien durch ihr Verhalten das Vertrauensverhältnis zerstört haben (BGH Urteil vom 14. Juni 1972 - VIII ZR 153/71 = DB 1972, 2054 [BGH 14.06.1972 - VIII ZR 153/71] m.w.Nachw.;… MünchKomm-Emmerich § 326 Rdn. 268).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem schon erwähnten Urteil vom 14. Juni 1972 (a.a.O.) ausgeführt, gerade bei beiderseitigen Vertragsverletzungen, insbesondere wenn sie sachlich eng zusammenhingen oder das Verhalten des einen Partners sich lediglich als die Reaktion auf eine voraufgegangene Vertragswidrigkeit des anderen Teils darstelle, bedürfe es stets einer besonders sorgfältigen und umfassenden Würdigung, ob die Vertragsverletzungen des Gegners so schwerwiegend seien, daß dem Kündigenden angesichts seines eigenen Verhaltens ein weiteres Festhalten am Vertrag nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) schlechthin nicht mehr zugemutet werden könne.

  • BGH, 01.12.1976 - VIII ZR 266/75

    Schadensersatz wegen eines unberechtigten Rücktritts von einem …

    Auszug aus BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77
    Ein unberechtigter Rücktritt stellt aber, falls er wie hier eindeutig und endgültig erklärt ist, die willkürliche Lossagung vom Vertrage dar, die den Tatbestand der positiven Vertragsverletzung erfüllt (BGH Urteil vom 1. Dezember 1976 - VIII ZR 266/75 = NJW 1977, 580).

    Voraussetzung ist allerdings grundsätzlich die eigene Vertragstreue des Gläubigers; eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt indes u.a., wenn der Schuldner auf die Einhaltung der fraglichen Vertragspflicht durch den Gläubiger kein Gewicht legt (BGH Urteil vom 19. November 1959 - VIII ZR 115/58 = LM § 326 (C) BGB Nr. 1 a) oder sich unberechtigt vom Vertrag lossagt, ohne diese Entscheidung in irgendeiner Weise mit der Erfüllungsbereitschaft des anderen Teils zu verknüpfen (BGH Urteil vom 1. Dezember 1976 a.a.O. m.w.Nachw.;… Jauernig/Vollkommer a.a.O. § 326 Anm. 2 b)).

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77
    Es liegt aber nahe, den Vergleich (Abschnitt B I), dessen vom Berufungsgericht unterlassene Auslegung in diesem Punkte der erkennende Senat selbst nachholen kann (BGHZ 65, 107, 112) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] , dahin zu verstehen, daß die Klägerin aus wichtigem Grund die Belieferung des vom Beklagten betriebenen Kurmittelhauses mit Thermalwasser jedenfalls so lange ablehnen durfte, ohne damit den Vorhaltefall zu begründen, als sie den Grundsatzvergleich wegen der Lossagung des Beklagten von diesem Vertrag fristlos zu kündigen berechtigt war.
  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZR 42/76

    Porsche-Spoiler - Zum Rücktrittsrecht von einem Autokaufvertrag aus pVV, …

    Auszug aus BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77
    Diese berechtigt den Gläubiger grundsätzlich entsprechend § 326 BGB zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder zum Rücktritt, ohne daß es in den (hier als gegeben zu unterstellenden - s. oben -) Fällen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung oder der schweren Vertragsgefährdung durch den Schuldner noch einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung durch den Gläubiger bedarf (vgl. BGH Urteil vom 19. Oktober 1977 - VIII ZR 42/76 = NJW 1978, 260 [BGH 19.10.1977 - VIII ZR 42/76] m.w.Nachw.; Jauernig/Vollkommer BGB 1979 § 276 Anm. V 4 c) cc) und d), § 326 Anm. 2 d) bb)).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von …

    Auszug aus BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Reichsgerichts ist auf diese Grenzen der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung wiederholt hingewiesen worden; dabei ist zum Ausdruck gebracht worden, es sei eine allgemein politische und auch eine wirtschaftspolitische Frage, ob und in welchen Grenzen sich die öffentliche Hand erwerbswirtschaftlich betätigen dürfe; die Lösung dieser Frage sei Aufgabe von Gesetzgebung und Verwaltung, nicht aber der Zivilgerichte bei der Prüfung von Wettbewerbsverstößen nach dem UWG (RGZ 138, 174, 176; BGH Urteil vom 26. April 1974 - I ZR 8/73 = NJW 1974, 1333 = LM § 1 UWG Nr. 273 m.w.Nachw.;… ferner Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 12. Aufl., Allg., Rdn. 177, 178).
  • BGH, 19.11.1959 - VIII ZR 115/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77
    Voraussetzung ist allerdings grundsätzlich die eigene Vertragstreue des Gläubigers; eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt indes u.a., wenn der Schuldner auf die Einhaltung der fraglichen Vertragspflicht durch den Gläubiger kein Gewicht legt (BGH Urteil vom 19. November 1959 - VIII ZR 115/58 = LM § 326 (C) BGB Nr. 1 a) oder sich unberechtigt vom Vertrag lossagt, ohne diese Entscheidung in irgendeiner Weise mit der Erfüllungsbereitschaft des anderen Teils zu verknüpfen (…BGH Urteil vom 1. Dezember 1976 a.a.O. m.w.Nachw.;… Jauernig/Vollkommer a.a.O. § 326 Anm. 2 b)).
  • RG, 04.11.1932 - II 130/32

    Verstößt es gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, wenn eine Gemeinde ein …

    Auszug aus BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Reichsgerichts ist auf diese Grenzen der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung wiederholt hingewiesen worden; dabei ist zum Ausdruck gebracht worden, es sei eine allgemein politische und auch eine wirtschaftspolitische Frage, ob und in welchen Grenzen sich die öffentliche Hand erwerbswirtschaftlich betätigen dürfe; die Lösung dieser Frage sei Aufgabe von Gesetzgebung und Verwaltung, nicht aber der Zivilgerichte bei der Prüfung von Wettbewerbsverstößen nach dem UWG (RGZ 138, 174, 176; BGH Urteil vom 26. April 1974 - I ZR 8/73 = NJW 1974, 1333 = LM § 1 UWG Nr. 273 m.w.Nachw.;… ferner Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 12. Aufl., Allg., Rdn. 177, 178).
  • BGH, 14.10.1982 - III ZR 57/81

    Kündigung eines Grundsatzvergleichs - Kartellrechtliche Vorfrage als Gegenstand …

    Es ist anerkannt, daß bei einer unwesentlichen Pflichtverletzung eines Vertragspartners dieser seines Kündigungs- oder Rücktrittsrechts, das er bei eigener Vertragsuntreue sonst grundsätzlich verliert, nicht verlustig geht (…Staudinger-Otto BGB 12. Aufl. § 326 Rdn. 186;… MünchKomm-Emmerich Rdn. 268 vor § 275; BGH NJW 1981, 1264; BGH DB 1972, 2054 [BGH 14.06.1972 - VIII ZR 153/71] ; vgl. auch Senatsurteil vom 6. Dezember 1979 - III ZR 23/77 - S. 12/13).
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