Rechtsprechung
| BGH, 03.02.2022 - III ZR 242/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
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- bundesgerichtshof.de
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Klageerweiterung im Berufungsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 524 Abs 2 S 2 ZPO, § 524 Abs 2 S 3 ZPO
Klageerweiterung im Berufungsverfahren - IWW
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch eines Käufers im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeugs i.R.d. sog. Dieselskandals; Entscheidung über die Hilfsanträge einer Prozesspartei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 156 Abs. 2
Schadensersatzanspruch eines Käufers im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeugs i.R.d. sog. Dieselskandals; Entscheidung über die Hilfsanträge einer Prozesspartei - datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang
- LG Bonn, 04.11.2019 - 17 O 76/19
- OLG Köln, 27.08.2020 - 12 U 174/19
- BGH, 15.07.2021 - III ZR 242/20
- BGH, 03.02.2022 - III ZR 242/20
Papierfundstellen
- MDR 2022, 1002
- MDR 2022, 586
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.03.2009 - IX ZB 152/08
Bedeutung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachten …
Auszug aus BGH, 03.02.2022 - III ZR 242/20
Rn. 11 b) Dementsprechend hätte der Kläger die Hilfsanträge bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung einführen können (vgl. zB BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853 Rn. 8).Rn. 13 Nach Eingang des dem Kläger zu den erteilten Hinweisen nachgelassenen Schriftsatzes vom 23. Juli 2020 hätte das Berufungsgericht seinen Fehler daher ausräumen und ihm Gelegenheit geben müssen, die darin enthaltenen nicht mehr rechtzeitigen (vgl. § 256 Abs. 2, § 261 Abs. 2, § 297 ZPO sowie BGH, Beschluss vom 19. März 2009 aaO) Hilfsanträge zur Wahrung seines rechtlichen Gehörs wirksam zu stellen.
- BGH, 03.07.2018 - XI ZR 572/16
Anschlussberufung eines Darlehensnehmers eines Verbraucherdarlehensvertrags bei …
Auszug aus BGH, 03.02.2022 - III ZR 242/20
Dies ermöglichte es ihm, ohne Anschlussberufung und Einhaltung der für diese geltenden Frist (§ 524 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 ZPO) seine ursprünglichen Anträge durch den hilfsweisen Übergang von der (positiven) Feststellungsklage zur Leistungsklage (nebst ergänzender Feststellung) zu erweitern (§ 264 Nr. 2 ZPO; vgl. zB BGH, Urteil vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16, BKR 2018, 470 Rn. 17).Rn. 9 Eine solche Klageerweiterung setzt voraus, dass die in erster Instanz teilweise erfolgreiche - aber anderweitig beschwerte - Partei entweder selbst Berufung eingelegt hat und ihren Rechtsmittelangriff noch erweitern oder noch zulässig Anschlussberufung einlegen kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2018 aaO).
- BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12
Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung …
Auszug aus BGH, 03.02.2022 - III ZR 242/20
Der Kläger hat sich daher - was das Berufungsgericht übersehen hat - nicht darauf beschränkt, das erstinstanzliche Urteil gegen den Berufungsangriff der Beklagten zu 2 zu verteidigen, was dann, wenn er die Grenzen des Rechtsstreits neu bestimmen und zum Beispiel die Klage erweitern will, die (rechtzeitige) Einlegung einer Anschlussberufung erfordert (…vgl. dazu BGH aaO sowie Urteil vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12, NJW 2015, 2812 Rn. 27 ff).
- BGH, 21.01.2020 - VI ZR 346/18
Gehörsverletzung wegen unterbliebener Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung …
Auszug aus BGH, 03.02.2022 - III ZR 242/20
Dazu hätte es die Verhandlung wiedereröffnen oder ins schriftliche Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO übergehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2020 - VI ZR 346/18, NJW-RR 2020, 574 Rn. 9). - BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93
Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch
Auszug aus BGH, 03.02.2022 - III ZR 242/20
Für die Klageerweiterung in zweiter Instanz gilt § 520 ZPO nicht, weshalb sie nicht an die Begründungsfrist gebunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93, NJW 1994, 944, 945 und vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 45/87, NJW-RR 1988, 1465, 1466;… MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl., § 520 Rn. 40;… Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 520 Rn. 17). - BGH, 20.10.1982 - IVb ZR 318/81
Streitigkeit um Versorgungsausgleich und monatliche Unterhaltszahlungen im Rahmen …
Auszug aus BGH, 03.02.2022 - III ZR 242/20
Einem Kläger, der mit einem von zwei Sachanträgen voll obsiegt hat und mit dem anderen unterlegen ist, ist wegen der in der Abweichung liegenden Beschwer die Berufungsinstanz eröffnet, dies zwar nur zu dem Zweck, um sich gegen die Abweisung zu wehren, aber mit der Folge, dass er auch den zuerkannten Anspruch erweitern kann (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - IVb ZR 318/81, BGHZ 85, 140, 143). - BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 45/87
Behandlung einer Klageerweiterung im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 03.02.2022 - III ZR 242/20
Für die Klageerweiterung in zweiter Instanz gilt § 520 ZPO nicht, weshalb sie nicht an die Begründungsfrist gebunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93, NJW 1994, 944, 945 und vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 45/87, NJW-RR 1988, 1465, 1466;… MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl., § 520 Rn. 40;… Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 520 Rn. 17).
- BGH, 24.06.2025 - VI ZR 204/23
Was ist als Grundlage für eine Schadenschätzung vorzutragen?
Denn einem Kläger, der mit einem von zwei Sachanträgen voll obsiegt hat und mit dem anderen unterlegen ist, ist wegen der in der Abweisung liegenden Beschwer die Berufungsinstanz eröffnet, dies zwar zu dem Zweck, um sich gegen die Abweisung zu wehren, aber mit der Folge, dass er auch den zuerkannten Anspruch erweitern kann (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Oktober 1982 - IVb ZR 318/81, BGHZ 85, 140, 143, juris Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 2022 - III ZR 242/20, MDR 2022, 586 Rn. 10).Für eine solche Klageerweiterung in zweiter Instanz gilt § 520 ZPO nicht, weshalb sie nicht an die Begründungsfrist gebunden ist, sondern bis zum Schluss der mündlichen Berufungsverhandlung vorgenommen werden kann (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2022 - III ZR 242/20, MDR 2022, 586 Rn. 10 f. mwN;… zum Ganzen Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 264 Rn. 7 mwN).
- BGH, 31.08.2022 - VIII ZR 233/21
Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen; …
Eine solche Klageerweiterung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber voraus, dass der Kläger entweder bereits zulässigerweise Berufung beziehungsweise Anschlussberufung eingelegt hat und seinen Rechtsmittelangriff noch erweitern kann oder zum Zeitpunkt der Klageerweiterung noch zulässigerweise Berufung beziehungsweise Anschlussberufung einlegen kann (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12, NJW 2015, 2812 Rn. 28;… vom 22. März 2016 - VI ZR 168/14, NJW 2016, 1963 Rn. 10;… vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16, WM 2018, 1599 Rn. 17;… vom 9. Juni 2020 - X ZR 142/18, GRUR 2020, 986 Rn. 47; Beschluss vom 3. Februar 2022 - III ZR 242/20, juris Rn. 9; jeweils mwN). - BGH, 18.01.2023 - VIII ZR 357/21
Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln in einem Wärmelieferungsvertrag zum …
Eine solche Klageerweiterung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber voraus, dass der Kläger entweder bereits zulässigerweise Berufung beziehungsweise Anschlussberufung eingelegt hat und seinen Rechtsmittelangriff noch erweitern kann oder zum Zeitpunkt der Klageerweiterung noch zulässigerweise Berufung beziehungsweise Anschlussberufung einlegen kann (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12, NJW 2015, 2812 Rn. 28;… vom 22. März 2016 - VI ZR 168/14, NJW 2016, 1963 Rn. 10;… vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16, WM 2018, 1599 Rn. 17;… vom 9. Juni 2020 - X ZR 142/18, GRUR 2020, 986 Rn. 47; Beschluss vom 3. Februar 2022 - III ZR 242/20, juris Rn. 9; jeweils mwN).
- BGH, 25.09.2024 - VIII ZR 20/22
Frühzeitiger Widerspruch des Fernwärmekunden gegen eine Preiserhöhung
Eine solche Klageerweiterung setzt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Kläger entweder bereits zulässigerweise Berufung beziehungsweise Anschlussberufung eingelegt hat und seinen Rechtsmittelangriff noch erweitern kann oder zum Zeitpunkt der Klageerweiterung noch zulässigerweise Berufung beziehungsweise Anschlussberufung einlegen kann (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12, NJW 2015, 2812 Rn. 28;… vom 22. März 2016 - VI ZR 168/14, NJW 2016, 1963 Rn. 10;… vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16, WM 2018, 1599 Rn. 17;… vom 9. Juni 2020 - X ZR 142/18, GRUR 2020, 986 Rn. 47; Beschluss vom 3. Februar 2022 - III ZR 242/20, juris Rn. 9; jeweils mwN). - OLG Stuttgart, 13.11.2024 - 20 U 55/22
Recht eines ausscheidenden Partners zur Weiterbearbeitung von Mandaten i.R.e. …
Denn für die Klageerweiterung in zweiter Instanz gilt § 520 ZPO nicht, weshalb sie nicht an die Begründungsfrist gebunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2022 - III ZR 242/20, juris Rn. 10). - OLG Düsseldorf, 04.03.2026 - 18 U 153/24
Anspruch von Fluggästen auf spätere Beförderung bei Flugannullierung wegen der …
Rn. 66 Soweit im Falle irreführender Hinweise des Gerichts im Termin, die geeignet sein können, eine Partei von der Erklärung einer Klageerweiterung im Termin abzuhalten, ausnahmsweise eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei einer schriftsätzlichen Klageerweiterung nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung gleichsam zur Korrektur des irreführenden gerichtlichen Hinweises erforderlich sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2022 - III ZR 242/20, juris Rn. 11-13), liegt ein solcher Fall hier nicht vor, denn der Senat hat sich weder zur Möglichkeit einer vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung anzubringenden subjektiven Klageerweiterung durch die Tochter der Klägerin überhaupt geäußert noch hatte er im Hinblick auf die gebotene Äquidistanz zu den Parteien irgendeine Veranlassung, den Klägervertreter rechtlich dahingehend zu beraten, welches anwaltliche Vorgehen im Termin angesichts der unzulässigen klägerischen Prozessstandschaft in Ansehung der Ansprüche der Tochter der Klägerin zweckmäßig sein könnte. - BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 1669/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Insoweit gelten die Begründungsanforderungen des § 520 ZPO nicht, weil der Kläger mit der Anschlussberufung zulässig über seine Beschwer aus der landgerichtlichen Verurteilung hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2022 - III ZR 242/20, MDR 2022, 586 Rn. 10). - LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 130/22
Feststellung eines Sondernutzungsrechts - wer ist zu verklagen?
- OLG München, 13.12.2022 - 17 U 3821/22
Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und gelieferten …
e) Der Beschluss des BGH vom 03.02.2022 ( III ZR 242/20; auszugsweise abgedruckt in MDR 2022, 586 ) steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil dort durch das Berufungsgericht in einem Urteilsverfahren entschieden worden war. - OLG München, 17.10.2022 - 17 U 3821/22
Unbeachtliche Klagebeschränkung in der Berufung auf kleinen Schadensersatz nach …
Rn. 18 e) Der Beschluss des BGH vom 03.02.2022 (III ZR 242/20; auszugsweise abgedruckt in MDR 2022, 586) steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil dort durch das Berufungsgericht in einem Urteilsverfahren entschieden worden war. - OLG Brandenburg, 08.04.2025 - 6 U 70/23
Klage eines Betreibers eines Solarparks auf Zahlung von Einspeisevergütung für …
- BGH, 10.09.2024 - VIa ZR 1488/22
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Rechtsprechung
| BGH, 15.07.2021 - III ZR 242/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit eines Richters durch Erklärung einer eigenen Schadensersatzklage gegen die Volkswagen AG
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Besorgnis der Befangenheit eines Richters durch Erklärung einer eigenen Schadensersatzklage gegen die Volkswagen AG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 04.11.2019 - 17 O 76/19
- OLG Köln, 27.08.2020 - 12 U 174/19
- BGH, 15.07.2021 - III ZR 242/20
- BGH, 03.02.2022 - III ZR 242/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19
Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der …
Auszug aus BGH, 15.07.2021 - III ZR 242/20
Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 …und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).
- BGH, 28.07.2020 - VI ZB 94/19
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen …
Auszug aus BGH, 15.07.2021 - III ZR 242/20
Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).
- BGH, 25.03.2021 - III ZB 57/20
Richterablehnung im Schadensersatzprozess eines Kraftfahrzeugkäufers wegen …
Auszug aus BGH, 15.07.2021 - III ZR 242/20
Rn. 6 Der Anschein fehlender Unparteilichkeit kann auch dann bestehen, wenn der Richter gegen eine Prozesspartei Klage und darin den Vorwurf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung erhoben hat, sofern dieses Verfahren noch andauert oder noch nicht lange Zeit zurückliegt; mit der Beteiligung an einem solchen Verfahren nimmt der Richter gegenüber dieser Partei keine neutrale Haltung ein, sondern erscheint als deren Gegner (vgl. zu einer entsprechenden Musterfeststellungsklage Senat, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, WM 2021, 1109).
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