Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1803
BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06 (https://dejure.org/2008,1803)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2008 - III ZR 320/06 (https://dejure.org/2008,1803)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - III ZR 320/06 (https://dejure.org/2008,1803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 580 Nr. 6; ; ZPO § 1025

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen des mit einer Schiedsvereinbarung regelmäßig verbundenen Aufrechnungsverbots bei Durchführung des Schiedsverfahrens und Beendigung desselben mit einem abschließenden Schiedsspruch über die Gegenforderung; Eröffnung einer Restitutionsklage gem. § 580 Nr. 6 ...

  • unalex.eu

    Art. 6 Nr. 3 Brüssel I-VO
    Gerichtsstand der Widerklage - Aufrechnung mit Gegenforderung

  • Betriebs-Berater

    Geltendmachung einer schiedsbefangenen Gegenforderung durch Aufrechnung

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Aufrechnung, Restitutionsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 580 Nr. 6 § 1025
    Aufrechnung einer schiedsbefangenen Gegenforderung im staatlichen Erkenntnisverfahren; Zulässigkeit der Restitutionsklage bei Anfechtung eines Schiedsspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltendmachung einer schiedsbefangenen Gegenforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung trotz Schiedsabrede vor staatlichem Gericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 556
  • MDR 2008, 460
  • NZBau 2008, 180 (Ls.)
  • NZI 2008, 52
  • SchiedsVZ 2008, 94
  • WM 2008, 900
  • WM 2008, 903
  • BB 2008, 341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2008 - III ZB 11/07

    Insolvenzverwalter kann die Einrede der Insolvenzanfechtung im …

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06
    Der Antrag der Beklagten, das Verfahren so lange auszusetzen, bis der Senat über die Rechtsbeschwerde der Ö. Gesellschaft mbH - III ZB 11/07 - gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 11. Januar 2007 - 20 Sch 17/04 - entschieden hat, ist erledigt.

    Der von der Beklagten mit Schriftsatz vom 15. Mai 2007 gestellte Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde in dem Vollstreckbarerklärungsverfahren der Ö. gegen den Kläger (III ZB 11/07) auszusetzen, hat sich durch den in jenem Verfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 17. Januar 2008 erledigt.

  • BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61

    Aufrechnungstatut

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06
    a) Das Verbot, eine schiedsbefangene Gegenforderung im Wege der Aufrechnung vor dem staatlichen Gericht geltend zu machen, besteht nicht mehr, wenn das Schiedsverfahren durchgeführt und mit einem abschließenden Schiedsspruch über die Gegenforderung beendet wurde (Fortführung von BGHZ 38, 254, 258).

    Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die mit einer rechtswirksamen Schiedsabrede versehen ist, darf im Rechtsstreit vor dem staatlichen Gericht nicht beachtet werden (vgl. BGHZ 38, 254, 258 ; 60, 85, 89).

  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70

    Aufrechnung und internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06
    Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die mit einer rechtswirksamen Schiedsabrede versehen ist, darf im Rechtsstreit vor dem staatlichen Gericht nicht beachtet werden (vgl. BGHZ 38, 254, 258 ; 60, 85, 89).

    Das Verbot, eine schiedsbefangene Gegenforderung vor dem staatlichen Gericht geltend zu machen, hat seinen Grund darin, dass sonst das staatliche Gericht rechtskräftig (§ 322 Abs. 2 ZPO) über Forderungen entscheiden könnte, über die nach dem Willen der Parteien nur das Schiedsgericht entscheiden soll (vgl. BGHZ 60, 85, 90).

  • KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04
    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06
    Der Antrag der Beklagten, das Verfahren so lange auszusetzen, bis der Senat über die Rechtsbeschwerde der Ö. Gesellschaft mbH - III ZB 11/07 - gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 11. Januar 2007 - 20 Sch 17/04 - entschieden hat, ist erledigt.

    Die Beschwerde verweist dazu auf eine Vereinbarung, die der Kläger in dem von der Ö. , der Rechtsvorgängerin der Beklagten, gegen ihn geführten, oben genannten Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vom 18. Oktober 2004 (KG 20 Sch 17/04 = III ZB 11/07) getroffen habe.

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten …

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06
    Die Antwort auf die von der Beschwerde aufgeworfene, angeblich rechtsgrundsätzliche Frage, ob eine Zahlungsforderung und ein Anspruch auf Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages auch dann im Sinne des § 387 BGB als gleichartig angesehen werden können, wenn der Freigabeanspruch bereits tituliert ist, ergibt sich im Wesentlichen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 1988 (IVb ZR 70/87 - NJW-RR 1989, 173, 174 unter III. 1. b a.E.).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06
    Die Aussetzung der Verhandlung setzt damit Vorgreiflichkeit der in dem anderen Rechtsstreit oder den Verwaltungsverfahren zu treffenden Entscheidung im Sinne einer (zumindest teilweise) präjudiziellen Bedeutung voraus (vgl. BGHZ 162, 373, 375 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1999 - III ZB 43/99

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06
    Dabei geht es allein um die - in den Grenzen des § 1060 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1059 Abs. 2 ZPO zulässige - staatliche Anerkennung des Schiedsspruchs und die Schaffung eines (staatlichen) Vollstreckungstitels (vgl. § 1064 Abs. 2 ZPO; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1999 - III ZB 43/99 - BGHR ZPO § 1064 Abs. 2 und 3 Vollstreckbarerklärung 1 a.E.).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    In diesem Sinne wurden einem Urteil gleichgestellt etwa ein Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO, der vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden war (…vgl. BGH 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - Rn. 15), die Aufhebung eines Schiedsspruchs (BGH 17. Januar 2008 - III ZR 320/06 - Rn. 13) oder der Wegfall des Bestands eines Patents aufgrund des Widerrufs im Einspruchsverfahren oder der Nichtigerklärung im Nichtigkeitsverfahren (…BGH 29. Juli 2010 - Xa ZR 118/09 - [Bordako] Rn. 12, BGHZ 187, 1).
  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16

    Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten …

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Freigabeforderung ihrem Gegenstand nach als gleichartig mit dem Anspruch auf Geldzahlung angesehen und folglich die Aufrechnung für zulässig erachtet (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 70/87, DNotZ 1989, 752, 753; Urteil vom 17. November 1999 - XII ZR 281/97, NJW 2000, 948, 950; Beschluss vom 17. Januar 2008 - III ZR 320/06, NJW-RR 2008, 556 Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2016 - 18 UF 156/15

    Anspruch eines geschiedenen Ehegattens auf Auszahlung des hälftigen …

    Vielmehr richtet sich der Antrag der Antragstellerin auf die Verpflichtung des Antragsgegners zur Zustimmung zur Auszahlung durch die Hinterlegungsstelle und nicht gegen die Hinterlegungsstelle direkt auf Rückzahlung, so dass grundsätzlich eine Aufrechnungslage und auch die Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen (vgl. BGH NJW-RR 08, 556) das heißt des Zustimmungsantrags und der Zahlungsansprüche des Antragsgegners vorliegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht