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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1329
BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78 (https://dejure.org/1979,1329)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1979 - III ZR 50/78 (https://dejure.org/1979,1329)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - III ZR 50/78 (https://dejure.org/1979,1329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsschaden - Hinterbliebener - Kindergeld - Überlebender Elternteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKGG § 1
    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Unterhaltsschadens der Hinterbliebenen

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 916
  • VersR 1979, 1029
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78
    Das hat der Bundesgerichtshof in seiner - nach dem Erlaß des Berufungsurteils ergangenen - Entscheidung BGHZ 70, 151, 153 (m.Anm. Johannsen in LM BundeskindergeldG Nr. 2) ausgesprochen.
  • BGH, 04.05.1961 - III ZR 222/59
    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78
    In der Revisionsinstanz kann die Klage nicht mehr erweitert werden (BGH NJW 1961, 1467/8;… Stein/Jonas/Grunsky ZPO 20. Aufl. § 561 Rdn. 4).
  • BGH, 04.07.1978 - VI ZR 11/77

    Ansprüche einer Berufsgenossenschaft auf Erstattung der Kinderzulage in Höhe des …

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78
    Heu te ist indes das Kindergeld - entsprechend dem sozial politischen Zweck eines Familienlastenausgleichs - nicht mehr mit der Erwerbstätigkeit verknüpft (vgl. dazu jetzt auch Urteil des VI. Zivilsenats vom 4. Juli 1978 - VI ZR 11/77 " NJW 1978, 2200).
  • BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77

    Bindung der Bundesrepublik an eine Entschließung des Amtes für …

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78
    Im Vergleich zu den von dem AVL festgesetzten Beträgen von 487, 39 DM und 190, 99 DM (Jeweils ohne Krankenkassenbeiträge) stehen daher der Witwe monatlich 0, 95 DM und Jedem Kind monatlich 23, 97 DM mehr zu.Hier nach tritt die von dem Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - erörterte Frage, ob Überzahlungen an die Witwe auf die Ansprüche der Kinder verrechnet werden können oder dem die Bindung an die Entschließungen des AVL entgegensteht, nicht auf (vgl. da zu Senatsurteil vom 18. Januar 1979 - III ZR 72/77 = VersR 1979, 423).
  • BGH, 02.06.1961 - VI ZR 159/60
    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78
    Das Kindergeld gehört zwar nicht zu dem Einkommen des Kindes, sondern zu dem des anspruchsberechtigten Elternteils (Schieckel, Kindergeldgesetze, Vorbemerkung S. 8;… Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, Die Rechtsprechung der Landgerichte zur Höhe des Unterhalts, 1975, Rdn. 143) Es ist aber dazu bestimmt, im Wege des allgemeinen Familienlastenausgleichs in Form einer Beihilfe / schon vorhandene Unterhaltslasten im ganzen zu mildern und soll - wie ausgeführt - nicht die bestehenden Un terhai tsansprüche erweitern Der hier vertretenen Auffassung steht das Urteil des VI. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 1961 (VI ZR 159/60 - NJW 1961, 1573 m.Anm Nirk = VersR 1961, 709) nicht entgegen Die in jener Entscheidung gebilligte Anrechnung des Kindergeldes beruhte auf der Fassung des Bundeskindergeldgesetzes vom 13. November 1954 (BGBl. I S. 333).
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZR 112/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Tötung eines Angehörigen; Ersatz von …

    a) Zutreffend gehen Berufungsgericht und Revision davon aus, daß maßgeblich für den Umfang des geschuldeten Unterhalts der Ehegatten untereinander und im Verhältnis zu den Kindern der fiktive gesetzliche Unterhalt nach §§ 1360a Abs. 1, 1602 Abs. 2, 1610 BGB ist, der sich nach der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Getöteten richtet (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 23. September 1986 - VI ZR 46/85 - VersR 1987, 156, 157; vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166, 1168; vom 5. Dezember 1989 - VI ZR 276/88 - VersR 1990, 317 f.; vom 6. Oktober 1992 - VI ZR 305/91 - VersR 1993, 56, 57 und vom 4. November 2003 - VI ZR 346/02 - VersR 2004, 75, 76, jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - III ZR 50/78 - VersR 1979, 1029).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 346/02

    Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tod des Unterhaltsverpflichteten; …

    Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht davon aus, daß für die Höhe des geltend gemachten Anspruchs auf Zahlung von Unterhaltsrenten gem. § 844 Abs. 2 BGB der fiktive gesetzlich geschuldete Unterhalt maßgebend ist (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1986 - VI ZR 46/85 - VersR 1987, 156, 157; vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166, 1168 und vom 5. Dezember 1989 - VI ZR 276/88 - VersR 1990, 317 f., jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - III ZR 50/78 - VersR 1979, 1029).

    So rechtfertigt sich eine im Vergleich zum Kindergeld unterschiedliche Behandlung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - III ZR 50/78 - aaO und nunmehr § 1612 b BGB) daraus, daß laufende finanzielle Belastungen nicht Voraussetzung für den Anspruch auf Eigenheim- und Kinderzulage sind, sie vielmehr ohne Rücksicht darauf gewährt werden, ob im Einzelfall tatsächlich eine Zins- und Tilgungslast besteht.

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des …

    Zurecht wendet sich die Revision dagegen, daß das Berufungsgericht - abweichend von einer bisher von den Gerichten im allgemeinen zugrunde gelegten quotenmäßig differenzierten Verteilung (vgl. Senatsurteile vom 23. November 1971 - VI ZR 241/69 = VersR 1972, 176, 177 …und vom 1. Oktober 1985 aaO; BGH, Urteil des III. Zivilsenats vom 12. Juli 1979 - III ZR 5O/78 = VersR 1979, 1029, 1030) - die fixen Kosten ohne nähere Begründung zu gleichen Teilen bei den Klägern und der Mutter, also zu je 1/3, in Ansatz gebracht hat.
  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorrades auf einen bei guten …

    Ebenfalls außer Berücksichtigung (sowohl bei der Berechnung des Nettoeinkommens des Getöteten als auch bei der Vorteilsausgleichung) bleibt das vom Verstorbenen bezogene Kindergeld (vgl. BGH VersR 1979, S. 1029;… Küppersbusch, a. a. O., Rn. 435).
  • OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80

    Unterhaltsrente; Nichteheliches Kind; Verkehrsunfall; Tod derMutter; …

    Das nunmehr an die Großmutter gezahlte halbe Kindergeld ist nicht abzuziehen, da das Kindergeld nach der gesetzlichen Neuregelung zur Ergänzung des Unterhalts im Rahmen eines öffentlich-rechtlich gestalteten, mit der Erwerbstätigkeit der Eltern nicht verbundenen allgemeinen Familienlastenausgleichs dient, und nicht dazu bestimmt ist, den Unterhaltsersatzverpflichteten zu entlasten (vgl. BGH VersR 1979, 1029).
  • OLG München, 07.05.1986 - 4 WF 126/86

    Nationale Mischehe; Ehe; Gemischt-nationale Ehe; Ehegattenrecht; …

    Das Oberlandesgericht Bamberg sieht in einer älteren Entscheidung (FamRZ 1979, 904), auf die sich die Klägerin beruft, als "denkbaren« Fall eines Feststellungsinteresses nur den der mangelnden Einigung der in der gemeinsamen Wohnung weiterlebenden Ehegatten über die Formen ihres Getrenntlebens.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1981 - 6 UF 257/80
    Dieses Argument ist indessen ungeeignet, was sich schon daran zeigt, daß nach derselben Vorschrift auch Kindergeldansprüche des Unterhaltspflichtigen wegen der gesetzlichen Unterhaltsansprüche (zumindest der betreffenden Kinder) gepfändet werden können, obwohl Kindergeld nach einhelliger Rechtsprechung, auch nach derjenigen des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 70, 151, 153; BGH FamRZ 1979, 904 = BGHF 1, 549), nicht zu dem (für die Unterhaltsbemessung relevanten) Einkommen des Unterhaltspflichtigen gerechnet wird.
  • OLG Karlsruhe, 23.05.1980 - 10 U 241/79
    Der Kindergeldbetrag von 50 DM monatlich ist zutreffend bei der Ermittlung des Gesamtfamilienunterhalts berücksichtigt worden, und ist in dem auf den Kläger entfallenden 1/5-Anteil enthalten (vgl. BGH VersR 1979, 1029).
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