Rechtsprechung
| BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54 |
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Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 18, 286
- NJW 1955, 1876
- DVBl 1956, 203
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten …
Auszug aus BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54
Jedoch können weder das Auftreten einer Staphylokokkus-Eiterung im Anschluss an eine Typhus-Schutzimpfung, noch die weitere Entwicklung einer solchen Eiterung zu einem - tödlichen - Sarkom als derart ausserhalb aller ärztlichen Erfahrung liegende Umstände erachtet werden, dass nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, wie sie vom Bundesgerichtshof fortgeführt wird (vgl. u.a. BGHZ 3, 261 [265-267]) von einem adäquaten Ursachenzusammenhang nicht mehr gesprochen werden könnte.Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Frage der Adäquanz zwischen Bedingung und Erfolg nicht rein logisch abstrakt nach dem Zahlenverhältnis der Häufigkeit des Eintritts eines derartigen Erfolgs beantwortet werden kann, sondern dass mit einer wertenden Beurteilung aus der Vielzahl der Bedingungen im naturwissenschaftlichphilosophischen Sinne diejenigen ausgeschieden werden müssen, die bei vernünftiger Beurteilung der Dinge nicht mehr als haftungsbegründende Umstände betrachtet werden können, dass mit anderen Worten mit einer wertenden Beurteilung die Grenze gefunden werden muss, "bis zu der dem Urheber einer Bedingung eine Haftung für ihre Folgen billigerweise zugemutet werden kann" (BGHZ 3, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] ).
- BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51
Aufopferungsanspruch bei Impfschäden
Auszug aus BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54
Die Revision wendet sich zunächst gegen die vom Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Senats in BGHZ 9, 83 ff [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] vertretene Auffassung, dass auch bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit, insbesondere bei Impfschäden, ein Aufopferungsanspruch gegeben sein könne.Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung in BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] [91] ausgeführt, dass eine Schutzimpfung zwar auch im wohlverstandenen Interesse des einzelnen erfolgt, dass dieses Interesse des einzelnen an Bedeutung aber hinter dem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit, die durch die Impfung vor allgemeinen Seuchengefahren geschützt wird, völlig zurücktritt.
- BGH, 05.02.1952 - GSZ 4/51
Schutz des Unternehmers vor Schädigung in den Räumen des Bestellers
Auszug aus BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54
Ferner gelten die in §§ 844, 845 BGB normierten Grundsätze, wenn auch nicht allgemein, so doch kraft ausdrücklicher Bestimmungen teilweise auch im Vertragsrecht (§ 618 Abs. 5 BGB, §§ 62 Abs. 3, 76 Abs. 1 HGB) und sind insoweit sogar einer analogen Anwendung für fähig erachtet worden (RGZ 167, 85 [89]; BGHZ 5, 62 ff mit weiteren Nachweisen).
- RG, 07.05.1941 - VI 72/40
1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Hinterbliebene des bei einer Lebensrettung …
Auszug aus BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54
Ferner gelten die in §§ 844, 845 BGB normierten Grundsätze, wenn auch nicht allgemein, so doch kraft ausdrücklicher Bestimmungen teilweise auch im Vertragsrecht (§ 618 Abs. 5 BGB, §§ 62 Abs. 3, 76 Abs. 1 HGB) und sind insoweit sogar einer analogen Anwendung für fähig erachtet worden (RGZ 167, 85 [89]; BGHZ 5, 62 ff mit weiteren Nachweisen). - RG, 09.06.1882 - III 209/82
Umfang des Entschädigungsanspruchs der Eltern eines widerrechtlich Getöteten
Auszug aus BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54
Die Ausnahmebestimmungen des § 844 BGB, die im Falle der Tötung eines Menschen bestimmten mittelbar Geschädigten einen Schadensersatzanspruch gewähren, entsprechen der schon vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches ganz allgemein herrschenden Auffassung, die sich schon sehr früh in Abweichung vom römischen Recht gebildet und bereits in verschiedenen Landesrechten einen positiv-rechtlichen Niederschlag gefunden hatte (vgl. über die rechtsgeschichtliche Entwicklung RGZ 7, 139 [141-144]). - RG, 12.05.1925 - III 304/24
Beamtenhinterbliebene
Auszug aus BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54
Ebenfalls ist allgemein anerkannt, dass diese Grundsätze auch im Bereich des öffentlichen Rechts anzuwenden sind (RGZ 111, 22 [23]und 112, 290 [297]; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 1954 S. 971).
- OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17
Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE
Das Kriterium der Adäquanz dient im Rahmen der Feststellung des Zurechnungszusammenhangs dem Zweck, diejenigen Kausalverläufe auszugrenzen, die derart außerhalb aller Erfahrung liegen, dass sie dem Schädiger "billigerweise" nicht mehr zugerechnet werden können (BGH, Urteil vom 17.10.1955 - III ZR 84/54, Rn. 9).Rn. 258 Die Frage der Adäquanz zwischen Bedingung und Erfolg kann nicht rein logisch abstrakt nach dem Zahlenverhältnis der Häufigkeit des Eintritts eines derartigen Erfolgs beantwortet werden, sondern es müssen mit einer wertenden Beurteilung aus der Vielzahl der Bedingungen diejenigen ausgeschieden werden, die bei vernünftiger Beurteilung der Dinge nicht mehr als haftungsbegründende Umstände betrachtet werden können (BGH, Urteil vom 17.10.1955 - III ZR 84/54, Rn. 9, m.w.N.).
- BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70
Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle
Die Entscheidung folgt im Streitfall bereits aus dem Grundsatz, daß die Vorgänge, die für die Frage nach der Zurechnung eines Schadens erheblich sind, stets einer wertenden Betrachtung zu unterwerfen sind (BGHZ 18, 286, 288 [BGH 17.10.1955 - III ZR 84/54]; 30, 154, 157 [BGH 01.06.1959 - III ZR 49/58]; Senatsurteile vom 8. Januar 1963 - VI ZR 80/102 und vom 12. Februar 1963 - VI ZR 181/62 - BGH LM BGB § 823 [C] Nr. 27 und Nr. 28). - BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Ersatz von Anwaltskosten
In BGHZ 3, 261, 267 ist darauf hingewiesen, daß es sich bei der Frage nach den Haftungsvoraussetzungen nicht eigentlich um eine Frage der Kausalität handele, daß vielmehr nach einem Korrektiv gesucht werden müsse, um den Kreis der rein logischen Folgen im Interesse billiger Ergebnisse auf die zurechenbaren Folgen einzuschränken, daß es also um die Ermittlung der Grenze gehe, bis zu der dem Urheber einer Bedingung eine Haftung für ihre Folgen "billigerweise zugemutet", das heißt, bei wertender Beurteilung die gesetzte Bedingung ihm als haftungsbegründender Umstand zugerechnet werden könne (vgl. BGHZ 18, 286, 288).
- BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74
Rechtliche Zurechenbarkeit einer durch Erregung über wörtliche und tätliche …
- BGH, 04.11.2003 - VI ZR 346/02
Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tod des Unterhaltsverpflichteten; …
aa) Dem von der Revision hervorgehobenen Ausnahmecharakter des § 844 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 18, 286, 289) kommt hierbei keine Bedeutung zu. - BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen bei durch militärische …
Wie das Berufungsgericht jedoch schon zutreffend ausgeführt hat, genügt es für die Annahme eines "Eingriffs" im enteignungsrechtlichen Sinne in jedem Falle, dass eine hoheitliche Maßnahme "unmittelbar" - nicht nur mittelbar mit Ausnahme der rechtsähnlichen Fälle der §§ 844, 845 BGB (vgl. BGHZ 18, 286; 20, 82) - Auswirkungen auf das Eigentum im Sinne des Enteignungsrechts, mithin auf das Eigentum in allen seinen Ausstrahlungen hat (vgl. BGHZ 6, 270, 278; 23, 157, 164, 169; 28, 310, 313; 30, 241, 243, 245, 248; BGH, MDR 1960, 910 = NJW 1960, 1995). - BGH, 13.02.1956 - III ZR 175/54
Verhältnis von Wehrdienstbeschädigung und 'Aufopferung'
Angesichts dessen läßt sich - wenn auch der allgemeine auf die oben erwähnten Bestimmungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts zurückgehende Aufopferungsanspruch im Laufe der Rechtsentwicklung eine Ausdehnung erfahren und insbesondere vom erkennenden Senat auf Eingriffe in nichtvermögensrechtliche Rechtsgüter ausgedehnt und sogar in entsprechender Anwendung des § 844 Abs. 2 BGB den Hinterbliebenen eines infolge hoheitlichen Eingriffs Getöteten zugebilligt worden ist (BGHZ 18, 286) - doch eine Ausweitung dahin, daß die zu gewährende "billige Entschädigung" auch einen Ausgleich für immaterielle Schäden bieten müsse, bei der heutigen Gesetzeslage nicht rechtfertigen. - BGH, 13.06.1966 - III ZR 258/64
Züchtigungsrecht eines Lehrers - Schläge auf den Kopf - Klage der …
Das gleiche gilt, wenn man die Frage der Adäquanz zwischen Bedingung und Erfolg in einer wertenden Beurteilung nach der Grenze bemißt, bis zu der dem Urheber einer Bedingung eine Haftung für diesen Erfolg billigerweise zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] ; 18, 286, 288) [BGH 17.10.1955 - III ZR 84/54] . - AG Düren, 13.10.1999 - 47 C 301/98
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Einspritzens von Fleischsubstanzen im Rahmen …
Vielmehr bedarf es einer wertenden Betrachtung im Sinne der Adäquanz und des Schutzzweckszusammenhangs (so bereits BGHZ 18, S. 286, 288;… Palandt/Heinrichs, 58. Aufl. 1999, vor § 249 BGB , Rn. 58, 62).Auch (unangemessene) psychische Reaktionen können in diesem Sinne kausal sein (…vgl. BGHZ 132, S. 341, 344 ff.), ebenso wie die Verwirklichung einer möglichen Gefahr auf ungewöhnliche Weise, etwa wenn bei einer Impfung die Schadenswahrscheinlichkeit geringer als 0, 01 % war (so BGHZ 18, S. 286, 288;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., vor § 249 BGB , Rn. 60).
Zur Beurteilung dessen ist eine wertende Beurteilung notwendig (so bereits BGHZ 18, S. 286, 288), bei der berücksichtigt werden muß, daß jenseits einer bestimmten Wahrscheinlichkeitsgrenze für schädigende Auswirkungen eine haftungsrechtliche Verpflichtung entfällt (…so zurecht BGH VersR 1976, S. 639, 640).
- BGH, 15.11.1990 - I ZR 254/88
"Lizenzmangel"; Berechnung des Schadens des Lizenznehmers; Ersatzfähigkeit von …
Es hat jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, daß dieser Grundsatz nicht schematisch anzuwenden ist, sondern daß die Haftungsgrenze im Wege wertender Beurteilung gefunden werden muß (vgl. BGHZ 3, 261, 267; 18, 286, 288). - BGH, 06.06.1966 - III ZR 167/64
Mutter des Pockenschutz-Erstimpflings - öffentlich-rechtlicher …
- BGH, 06.06.2002 - IX ZR 35/02
Umfang der Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen Verfolgung …
- BAG, 24.08.1967 - 5 AZR 59/67
Freizeiteinbuße - Vermögensschaden
- BGH, 01.12.1960 - III ZR 213/59
§ 844 BGB und Aufopferungsanspruch
- BSG, 29.01.1974 - 7 RU 18/72
Leukämie - Strahleneinwirkung - Kausalität - Umkehr der Beweislast
- BGH, 08.01.1968 - III ZR 32/67
Schadensersatzansprüche der Erben eines durch eine unerlaubte Handlung tödlich …
- BGH, 30.01.1958 - III ZR 174/56
Rechtsmittel
- LAG Köln, 12.12.2002 - 6 (10) Sa 729/02
Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers; betrieblich veranlasste Tätigkeit; …
- BGH, 28.02.1964 - IV ZB 586/63
Eintragungen in das Güterrechtsregister
- LAG Berlin, 26.05.1986 - 9 Sa 24/86
Schadensersatz; Herausgabe; Arbeitnehmer; Schlüssel; Betriebsgrundstück
- BGH, 08.01.1962 - III ZR 210/60
Schadensersatz aufgrund der Schädigung in dienstlichen Verpflichtungen duch …
- BGH, 26.01.1959 - III ZR 213/57
Rechtsmittel
- BGH, 24.10.1956 - IV ZR 103/56
Schadensersatzpflicht des Vormunds
- BGH, 08.01.1963 - VI ZR 80/62
Pflichten des Radfahrers beim Abbiegen
- BGH, 16.02.1956 - III ZR 169/54
Aufopferungsanspruch und Sozialversicherung
- OLG Frankfurt, 07.07.1983 - 1 U 192/82
Auswirkungen ener Verletzungshandlung; Bereits vorhandene Krankheitsanlage ; …
- BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63
Reicht ein abstrakter Hinweis auf die Möglichkeit eines besonders hohen Schadens?
- OLG Frankfurt, 30.10.1980 - 1 U 130/79
- BSG, 28.10.1980 - 9 RVi 1/80
Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität - Arzthaftpflichtprozeß - …
- BGH, 03.11.1960 - III ZR 131/59
Begriff des Verlassens eines Fahrzeugs
- LG Arnsberg, 07.04.2022 - 8 O 72/21
- BGH, 16.02.1960 - VI ZR 62/59
Rechtsmittel
- BSG, 12.10.1972 - 10 RV 570/71
Anspruch auf Einkommensausgleich
- BVerwG, 19.02.1964 - V C 19.63
Gewährung eines Entschädigungsanspruchs nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) - …
- BGH, 29.09.1967 - IV ZR 128/66
Rechtsmittel
- BGH, 24.10.1960 - III ZR 162/59
Zulässigkeit einer Revision bei einer nach der Revisionseinlegung eingetretenen …
- BGH, 16.02.1960 - VI ZR 85/59
Rechtsmittel
- BGH, 20.10.1958 - III ZR 26/57
Rechtsmittel
- BGH, 23.10.1958 - III ZR 108/57
Rechtsmittel
- BGH, 07.03.1957 - II ZR 338/55
Rechtsmittel
- AG Köln, 20.05.1974 - 141 C 124/74
- BGH, 03.07.1963 - IV ZR 19/63
Rechtsmittel
- BGH, 24.04.1961 - III ZR 69/60
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen ein Land wegen eines Unfalls bei …
- BGH, 09.05.1968 - IX ZR 193/66
Rechtsmittel
- BGH, 30.04.1957 - VI ZR 298/55
Rechtsmittel
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