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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.12.2012 - III-2 Ws 372/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41084
OLG Hamm, 04.12.2012 - III-2 Ws 372/12 (https://dejure.org/2012,41084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2012 - III-2 Ws 372/12 (https://dejure.org/2012,41084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - III-2 Ws 372/12 (https://dejure.org/2012,41084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unechte weitere Beschwerde gegen Entscheidung des funktionell unzuständigen Erstgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Möglichkeit zur Anfechtung der Beschwerdeentscheidung bei Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 395/00

    Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung - Widerruf durch Amtsgericht …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2012 - 2 Ws 372/12
    Rn. 13 21. April 2005 - 1 Ws 150/05 - und Beschluss vom 22. März 2005 - 1 Ws 126, 127, 130/05 - NJW 1968, 419; MDR 1981, 425; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 111; MDR 1982, 518; OLG Koblenz, NZV 2001, 315; OLG Frankfurt, NJW 1980, 1808; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 310 Rdnr. 2; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 310 Rdnr. 2; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 1 Ws 389/99 - bei juris).

    Der zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses führende Zuständigkeitsmangel kann im Beschwerdeverfahren in dem Sinne ausgeglichen werden, dass der Senat an die Stelle der an sich zur Entscheidung berufenen Strafvollstreckungskammer tritt (vgl. BGHSt 38, 312;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rdnr. 6; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 111), da der Senat geschäftsplanmäßig auch über Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen zu befinden hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97

    Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2012 - 2 Ws 372/12
    Rn. 13 21. April 2005 - 1 Ws 150/05 - und Beschluss vom 22. März 2005 - 1 Ws 126, 127, 130/05 - NJW 1968, 419; MDR 1981, 425; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 111; MDR 1982, 518; OLG Koblenz, NZV 2001, 315; OLG Frankfurt, NJW 1980, 1808; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 310 Rdnr. 2; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 310 Rdnr. 2; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 1 Ws 389/99 - bei juris).
  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2012 - 2 Ws 372/12
    Der zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses führende Zuständigkeitsmangel kann im Beschwerdeverfahren in dem Sinne ausgeglichen werden, dass der Senat an die Stelle der an sich zur Entscheidung berufenen Strafvollstreckungskammer tritt (vgl. BGHSt 38, 312;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rdnr. 6; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 111), da der Senat geschäftsplanmäßig auch über Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen zu befinden hat.
  • OLG Celle, 26.04.2016 - 1 Ws 217/16

    Organisationshaft als eine die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der …

    § 310 Abs. 2 StPO stehe einer oberlandesgerichtlichen Beschwerdeentscheidung daher nicht entgegen (OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - III-2 Ws 372/12; KG Berlin, Beschluss vom 26. September 2009 - 5 Ws 430/05, NStZ 2007, 422; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2000 - 3 Ws 395/00; NStZ-RR 2001, 111; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 1 Ws 276/95;… SK-StPO/Frisch, Bd. VI, 4. Aufl. 2013, § 310 Rn. 7 ff.;… Hoch, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier [Hrsg.], StPO, 2014, § 310 Rn. 3;… LR-StPO/Matt, Bd. 7/1, 26. Aufl. 2014, § 310 Rn. 9;… Merz, in: Radtke/Hohmann [Hrsg.], StPO, 2011, § 310 Rn. 3;… MüKo-StPO/Neuheuser, Bd. 2, 2016, § 310 Rn. 5;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 310 Rn. 2;… KK-StPO/Zabeck, 7. Aufl. 2013, § 310 Rn. 4. Siehe auch - für ähnliche Fallkonstellationen - OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 168/12, NZV 2012, 556; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 3 Ws 398, 413/11, StV 2012, 616; KG Berlin, Beschluss vom 27. März 2009 - 4 Ws 31/09, NStZ 2009, 592; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. November 2000 - 1 Ws 649/00, NZV 2001, 314; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. September 1979 - 1 Ws (B) 192/79, NJW 1980, 1808).
  • OLG Bamberg, 12.03.2013 - 2 Ws 19/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei …

    Hat in einem solchen Fall gleichwohl das Gericht des ersten Rechtszugs entschieden, entscheidet das Beschwerdegericht auf die sofortige Beschwerde hin nach § 309 Abs. 2 StPO jedenfalls dann in der Sache selbst über den Widerruf, wenn es auch über sofortige Beschwerden gegen die Entscheidungen der örtlich und sachlich zuständigen Strafvollstreckungskammer zu befinden hat und die angefochtene Entscheidung nicht auf einem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beruht (Abgrenzung zu KG NStZ 2007, 422 f. und OLG Hamm Beschluss vom 04.12.2012 - III - 2 Ws 372/12 = BeckRS 2013, 00747 einerseits sowie OLG Jena, Beschluss vom 30.09.2011 - 1 Ws 410/11 [bei juris] = NStZ-RR 2012, 94 [Ls 2] andererseits).

    Damit kann der Zuständigkeitsmangel im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ausgeglichen werden, weil das Beschwerdegericht rechtlich voll an die Stelle des an sich zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers tritt (KG NStZ 2007, 422; OLG Hamm Beschluss vom 04.12.2012 - III - 2 Ws 372/12 = BeckRS 2013, 00747; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 111; KG NStZ 1994, 255;… Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 309 Rn. 6, § 462 Rn. 5 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 03.09.2020 - 4 Ws 158/20

    Strafvollstreckungskammer, Zuständigkeit, Bewährung, Widerruf, Befasstsein, …

    Das ist dann, wenn statt der funktionell zuständigen kleinen Strafvollstreckungskammer die große Strafvollstreckungskammer entschieden hat, weitgehend anerkannt (OLG Celle NStZ-RR 2014, 63 LS) und gilt auch im Verhältnis von erstinstanzlichem Gericht zur Strafvollstreckungskammer (OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2012 - III - 2 Ws 372/12 = BeckRS 2013, 00747).
  • OLG Hamm, 28.01.2025 - 3 Ws 463/24

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Befasstsein mit der Frage des …

    Es ist damit nicht das gemeinsame Obergericht, so dass durch eine eigene Sachentscheidung das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt werden könnte (vgl. zur Möglichkeit eigener Sachentscheidung in anderen Konstellationen OLG Hamm, Beschluss vom 04. Dezember 2012, III-2 Ws 372/12, juris, Rdnr. 9 m.w.N;… KK-StPO/Zabeck, 9. Auflage 2023, § 309 StPO Rn. 10).
  • OLG Hamm, 26.11.2020 - 4 Ws 202/20

    Strafvollstreckungskammer, erstinstanzliches Gericht, Befasstsein, Widerruf der …

    Das ist dann, wenn statt der funktionell zuständigen kleinen Strafvollstreckungskammer die große Strafvollstreckungskammer entschieden hat, weitgehend anerkannt (OLG Celle NStZ-RR 2014, 63 LS) und gilt auch im Verhältnis von erstinstanzlichem Gericht zur Strafvollstreckungskammer (OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2012 - III - 2 Ws 372/12 = BeckRS 2013, 00747).
  • OLG Hamm, 04.10.2018 - 1 Ws 218/18

    Sachliche Zuständigkeit nach rechtskräftiger Gesamtstrafenentscheidung bei …

    Ob der Senat über die genannten Fälle hinaus auch dann in der Sache zu entscheiden hätte, wenn er nach dem geltenden Geschäftsverteilungsplan auch zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Entscheidungen des eigentlich sachlich zuständigen Gerichts berufen wäre (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2012, III-2 Ws 372/12, Rn. 9; juris OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2000, - 3 Ws 395/00 -, juris), kann dahinstehen, da die Strafsachen aus dem Bezirk des Landgerichts Arnsberg nach dem Geschäftsverteilungsplan des Oberlandesgerichts Hamm für das Jahr 2018 nicht dem erkennenden, sondern dem 5. Strafsenat zugewiesen sind.
  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 3 Ws 298/18
    Rn. 19 Eine eigene Sachentscheidung nach § 309 Abs. 2 StPO an Stelle des unzuständigen Gerichts ist dem Senat verwehrt, da er nicht über Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichts Aachen zu befinden hat (vgl. zur Möglichkeit eigener Sachentscheidung in anderen Konstellationen OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - III-2 Ws 372/12, juris, Rdnr. 9 m.w.N;… Zabeck in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 309 Rdnr. 10).
  • OLG Jena, 05.02.2015 - 1 Ws 548/14

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde nach Entscheidungen unzuständiger …

    Rn. 12 Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur überwiegend die Auffassung vertreten, dass der aufgrund einer Beschwerde ergangene Beschluss des Landgerichts entsprechend der "wahren Rechtslage" als erstinstanzliche Entscheidung anzusehen ist, wenn für diese tatsächlich nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig war; in einem solchen Fall sei die (sofortige) Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts statthaft, weil sonst die vom Gesetz gewollte Entscheidung des dem Landgericht übergeordneten Gerichts im Beschwerdeverfahren nicht erreichbar wäre (vgl. OLG Karlsruhe StV 2012, 616 und OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2012, Az. 2 Ws 372/12, bei juris, jeweils mit einer Vielzahl von Nachweisen aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur).
  • LG Hechingen, 15.11.2018 - 3 Qs 113/18

    Beschwerdeverfahren: Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung …

    Eine Reihe von Oberlandesgerichten will deshalb die Entscheidung der Beschwerdeinstanz entsprechend der "wahren Rechtslage" als erstinstanzliche Entscheidung behandeln, wenn die Beschwerdeinstanz zugleich für die erstinstanzliche Entscheidung zuständig war und so ein weiteres Rechtsmittel eröffnen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 111; OLG Hamm, Beschluss vom 4.12.2012 - III-2 Ws 372/12 -, zit. nach BeckRS 2013, 00747; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.2011 - 3 Ws 398/11 -, zit. nach BeckRS 2011, 25812).
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