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Rechtsprechung
   KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5187
KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11 (https://dejure.org/2012,5187)
KG, Entscheidung vom 05.04.2012 - 12 U 49/11 (https://dejure.org/2012,5187)
KG, Entscheidung vom 05. April 2012 - 12 U 49/11 (https://dejure.org/2012,5187)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Urkundsprozess zur Geltendmachung von Mietforderungen bei Vorliegen von unstreitigen Mängeln der Mietsache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 592
    Urkundenprozess bei unstreitigen Mietmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536 Abs. 1; ZPO § 592 S. 1
    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Einklagen von Mietforderungen im Urkundenprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung aller Ansprüche im Urkundenprozess bei Zahlung einer bestimmten Geldsumme i.R.v. Mietforderungen; Statthaftigkeit eines Urkundenprozesses bei Vorliegen von behaupteten Mängeln der Mietsache durch einen Mieter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unstatthaftigkeit des Urkundenprozesses bei unstreitigen Mietmängeln? (IMR 2012, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 901
  • AnwBl 2012, 151
  • IMR 2012, 259
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.2004 - XII ZR 71/01

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer vom Mieter …

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11
    Für ihre Behauptung, der Beklagte habe diese Mängel selbst herbeigeführt bzw. verursacht, ist die Klägerin darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 10.11.2004 - XII ZR 71/01 -).
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

    Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11
    Denn die Mangelfreiheit der Mietsache gehört nicht zu den zur Begründung des Anspruchs auf Miete erforderlichen Tatsachen (BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 216/04).
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11
    Auch im Urkundenprozess ist der Beweis durch Urkunden für solche Tatsachen entbehrlich, die unstreitig, zugestanden oder offenkundig sind (RGZ 142, 303; BGH, Urteil vom 24.04.1974 - VIII ZR 211/72).
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 200/08

    Statthaftigkeit der Klage eines Vermieters im Urkundenprozess auf Zahlung von …

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11
    Rn. 15 dd) Eine Klage ist auch dann gemäß § 592 ZPO im Urkundenprozess statthaft, wenn der Mieter, der wegen behaupteter anfänglicher Mängel der Mietsache Minderung geltend macht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhebt, die ihm vom Vermieter zum Gebrauch überlassene Wohnung als Erfüllung angenommen hat, ohne die später behaupteten Mängel zu rügen (BGH, Urteil vom 08.07.2009 - VIII ZR 200/08 -).
  • BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 112/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Wohnraummietverträgen im Urkundenprozess

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11
    Rn. 14 cc) Beruft sich der Mieter nicht (nur) auf eine Mietminderung sondern erhebt er im Hinblick auf das Vorliegen von Mängeln (auch) die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB, dann ist die Klage jedenfalls dann im Urkundenprozess statthaft ist, wenn der Mieter unstreitig die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten hat und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages darauf stützt, ein Mangel sei nachträglich eingetreten (BGH, Urteil vom 20.12.2006 - VIII ZR 112/06).
  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 111/09

    Mietrechtstreit: Unstatthaftigkeit eines Urkundenprozesses zur Geltendmachung …

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11
    Die Klägerin hat weder dargelegt noch durch Urkunden bewiesen, dass sie ihrer Verpflichtung zur Beseitigung der Fassadenmängel nachgekommen ist (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BGH, Urteil vom 20.10.2010 - VIII ZR 111/09 -).
  • OLG München, 25.09.2007 - 19 U 3454/07

    Mietzahlungsklage aus Mietvertrag im Urkundenprozess statthaft

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11
    Diesen Beweis kann sie mit Urkunden nicht führen (vgl. OLG München, Beschlüsse vom 25.09.2007 und 23.10.2007 - 19 U 3454/07-).
  • RG, 27.11.1933 - VI 241/33

    1. Kann im Urkundenprozeß nur geklagt werden, wenn die Urkunde der Träger des der …

    Auszug aus KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11
    Auch im Urkundenprozess ist der Beweis durch Urkunden für solche Tatsachen entbehrlich, die unstreitig, zugestanden oder offenkundig sind (RGZ 142, 303; BGH, Urteil vom 24.04.1974 - VIII ZR 211/72).
  • BGH, 16.10.2013 - XII ZR 64/12

    Urkundenprozess: Statthaftigkeit bei Einwendung von nachträglich entstandenen …

    Es erscheint allerdings zweifelhaft, ob dies zu der vom Berufungsgericht gezogenen Schlussfolgerung nötigt, dass der Urkundenprozess dadurch in jedem Falle unstatthaft wird, zumal das Gericht gegebenenfalls schon mit den im Urkundenprozess zu Gebote stehenden Mitteln - zu denen auch die Schätzung nach § 287 ZPO gehört - in der Lage sein wird, das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung durch den unstreitigen bzw. urkundlich belegten Mangel zu bestimmen (…vgl. OLG München Beschluss vom 25. September 2007 - 19 U 3454/07 - juris Rn. 2 ff.;… Musielak/Voit ZPO 10. Aufl. § 592 Rn. 9 a mit Fn. 76; Dötsch IMR 2012, 259).
  • LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 168/18

    Mietzahlungsklage: Berücksichtigung der Mietminderung bei Geltendmachung im …

    Rn. 6 Das Amtsgericht hat die Klage als im Urkundsprozess unstatthaft abgewiesen und zur Begründung auf den Wasserschaden verwiesen, den die Klägerin nicht -wirksam- bestritten habe und der dazu führe, dass die Höhe der Miete sich nicht aus dem Mietvertrag ergebe, sondern sich nach der gesetzlichen Minderungsquote richte (unter Hinweis auf KG Berlin, Urteil vom 05. April 2012 - 12 U 49/11 -, juris).

    Die hieraus folgende Unstatthaftigkeit einer Klage auf Mietzins im Urkundsprozess wurde vom Bundesgerichtshof in einer vergleichbaren Konstellation zwar offengelassen (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZR 64/12 -, juris), entspricht aber allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (KG Berlin, Urteil vom 05. April 2012 - 12 U 49/11 -, juris;… Münch in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 535 BGB, Rn. 473;… Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 592 ZPO, Rn. 2; Flatow, jurisPR-MietR 9/2012 Anm. 4), der auch die Kammer folgt.

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