Rechtsprechung
| BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 100 Abs. 2; ; GG Art. 101 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer substantiierten Begründung von Gehörsverletzungen; Voraussetzungen einer Verletzung des Rechts auf einen gesetzlichen Richter durch unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG; Vorliegen ernstzunehmender Zweifel an dem ...
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Vorlagepflicht an das Bundesverfassungsgericht wegen Zweifel an Bestehen oder Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.05.2007 - 7 O 26/06
- OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
- BGH, 06.11.2008 - IX ZR 64/08
- BGH, 04.12.2008 - IX ZR 64/08
- BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Papierfundstellen
- BVerfGK 14, 524
- IPRax 2011, 389
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Rn. 24 a) Art. 103 Abs. 1 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann verletzt, wenn die Entscheidung auf der Gehörsverletzung beruht (vgl. nur BVerfGE 28, 17 ; 60, 313 ; 86, 133 ).Dies wirkt sich auch auf die Begründungsanforderungen für die Verfassungsbeschwerde aus: Eine Gehörsrüge ist nur dann in ausreichender Weise begründet, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass die Entscheidung auf dem geltend gemachten Grundrechtsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 82, 236 ; stRspr).
- BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
Philippinische Botschaft
Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Dagegen gebietet es der Grundsatz der Staatenimmunität nicht, dass auch Vermögensgegenstände der Vollstreckung entzogen sind, mit denen keine hoheitlichen Aufgaben erfüllt werden sollen; hier greift die Vollstreckungsimmunität deshalb nicht (vgl. zu alldem BVerfGE 46, 342 m.N.).Der Grundsatz der Vollstreckungsimmunität ist in der Völkerrechtsentwicklung zurückgedrängt worden und gilt heute nur noch für Vermögensgegenstände, die nicht für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben eingesetzt werden (vgl. nochmals BVerfGE 46, 342 m.N.).
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
DDR-Botschafter
Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Rn. 14 1. a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich auch durch eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG verletzt werden kann (s. nur BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).Rn. 16 aa) Ernstzunehmende Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Rn. 24 a) Art. 103 Abs. 1 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann verletzt, wenn die Entscheidung auf der Gehörsverletzung beruht (vgl. nur BVerfGE 28, 17 ; 60, 313 ; 86, 133 ). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
Schubart
Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Dies wirkt sich auch auf die Begründungsanforderungen für die Verfassungsbeschwerde aus: Eine Gehörsrüge ist nur dann in ausreichender Weise begründet, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass die Entscheidung auf dem geltend gemachten Grundrechtsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 82, 236 ; stRspr). - BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne …
Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Rn. 24 a) Art. 103 Abs. 1 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann verletzt, wenn die Entscheidung auf der Gehörsverletzung beruht (vgl. nur BVerfGE 28, 17 ; 60, 313 ; 86, 133 ). - BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05
POST
Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Eine Klage der Russischen Föderation auf Herausgabe des Titels wegen rechtsmissbräuchlicher Vollstreckung aus einem sittenwidrig erschlichenen Urteil auf der Grundlage von § 826 BGB blieb ohne Erfolg; die gegen die fachgerichtlichen Entscheidungen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Russischen Föderation nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2008 - 2 BvR 2271/07 u.a. -, WM 2008, S. 2084). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Rn. 14 1. a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich auch durch eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG verletzt werden kann (s. nur BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ). - BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferungslist
Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Dies ist der Fall, wenn objektive Zweifel an der Bedeutung oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen, die völkerrechtliche Zweifelsfrage für den Ausgangsrechtsstreit entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ) und die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Vorlage beruht (vgl. nur BVerfGE 109, 13 ). - BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden der Russischen Föderation gegen die …
Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Eine Klage der Russischen Föderation auf Herausgabe des Titels wegen rechtsmissbräuchlicher Vollstreckung aus einem sittenwidrig erschlichenen Urteil auf der Grundlage von § 826 BGB blieb ohne Erfolg; die gegen die fachgerichtlichen Entscheidungen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Russischen Föderation nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2008 - 2 BvR 2271/07 u.a. -, WM 2008, S. 2084). - BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
- BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60
Jugoslawische Militärmission
- BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
Zulässiger Gegenstand einer Vorlage zur Feststellung des Völkerrechts
- OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung der "Russen- Siedlung" in Köln zulässig
- BVerfG, 03.11.1955 - 2 BvM 1/55
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG
- BVerfG, 23.07.2024 - 2 BvR 557/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Aufhebung eines Schiedsspruches sowie …
Es handelt sich dagegen nicht um ein Verfahren, um eine solche Regel auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden (vgl. BVerfGK 13, 246 ; 14, 524 ). - BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage …
Rn. 53 (4) Im Hinblick auf die Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG verletzt werden kann (vgl. etwa BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ; BVerfGK 14, 524 ).Danach ist die Vorlage geboten, wenn objektive Zweifel an der Bedeutung oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen, die völkerrechtliche Zweifelsfrage für den Ausgangsrechtsstreit entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 23, 288 ; 96, 68 ; BVerfGK 14, 524 ) und die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Vorlage beruht (vgl. nur BVerfGE 109, 13 ).
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden …
Das Verfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG ist ein Zwischenverfahren zur Feststellung, ob eine allgemeine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist (vgl. BVerfGE 15, 25 < 30>), nicht aber ein Verfahren zur Anwendung einer solchen - gegebenenfalls zuvor durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten - Regel auf einen konkreten Sachverhalt (vgl. BVerfGK 13, 246 < 251>; 14, 524 < 533>).
- BGH, 04.07.2013 - VII ZB 63/12
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der …
Nach heutigem Völkerrecht sind staatliche Vermögenswerte vor Vollstreckungsmaßnahmen anderer Staaten immun, soweit sie hoheitlichen Zwecken dienen (BVerfG, IPRax 2011, 389, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - VII ZB 37/08, NJW 2010, 769, jeweils m.w.N.). - BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die …
Eine Gehörsrüge ist aber nur dann in ausreichender Weise begründet, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass die Entscheidung auf dem geltend gemachten Grundrechtsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 82, 236 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2495/08 -, Rn. 24). - BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17
Normenverifikationsverfahren: Erforderlichkeit einer Vorlage an das …
Ernstzunehmende Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (BVerfGE 23, 288, 319 mwN; 96, 68, 77; 109, 38, 49; BVerfGK 14, 524, 530).Das Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG ist jedoch ein objektives Zwischenverfahren, während die Anwendung der in Rede stehenden Regel auf einen konkreten Sachverhalt nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist (BVerfGK 13, 246, 251; 14, 524, 533; 19, 122, 126 f.).
- BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der …
Nach heutigem Völkerrecht sind staatliche Vermögenswerte vor Vollstreckungsmaßnahmen anderer Staaten immun, soweit sie hoheitlichen Zwecken dienen (BVerfG, IPRax 2011, 389, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - VII ZB 37/08, NJW 2010, 769, jeweils m.w.N.). - KG, 14.06.2010 - 1 W 276/09
Staatenimmunität: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf einem auch für …
Die Anwendung dieser Regel ist Aufgabe der Fachgerichte und dem objektiven Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG entzogen (vgl. BVerfG, NVwZ 2008; BVerfG v. 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2495/08 - (juris)). - DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09
Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach …
Eine Vorlage nach Artikel 100 Abs. 2 GG hat zu erfolgen, wenn objektive Zweifel an der Bedeutung oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen und die völkerrechtliche Zweifelsfrage für den Ausgangsrechtsstreit entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfG, BVerfGE 4, 319 [BVerfG 03.11.1955 - 2 BvM 1/55] ; BVerfG, zuletzt Nichtannahmebeschluss vom 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08 ).
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