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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 10.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1882
OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10 (https://dejure.org/2010,1882)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.03.2010 - 4 AR 16/10 (https://dejure.org/2010,1882)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. März 2010 - 4 AR 16/10 (https://dejure.org/2010,1882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sachliche Zuständigkeit: Zahlungsklage aus Gaslieferungsverträgen bei behaupteter Unbilligkeit des Gaspreises

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 315 BGB; § 102 EnWG
    Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für einen Rechtsstreit zwischen einem Energieversorger und einem privaten Abnehmer über die Billigkeit von Preiserhöhungen

  • Bund der Energieverbraucher
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315; EnWG § 102
    Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für einen Rechtsstreit zwischen einem Energieversorger und einem privaten Abnehmer über die Billigkeit von Preiserhöhungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für einen Rechtsstreit zwischen einem Energieversorger und einem privaten Abnehmer über die Billigkeit von Preiserhöhungen

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 5 O 38/10
  • OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10

Papierfundstellen

  • IR 2010, 132
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10
    Zur Begründung hat es ausgeführt, das Landgericht Lüneburg sei gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 EnWG zuständig, da im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung maßgeblich auf einen der Zwecke des EnWG, nämlich das in § 1 Abs. 1 EnWG verankerte Gebot der möglichst preisgünstigen Energieversorgung abzustellen sei; die Regelungen des EnWG seien zwingend zur Konkretisierung der Billigkeitsprüfung heranzuziehen, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung NJW 2007, 2540 ff. ausgeführt habe.

    Zudem ist der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2007 (NJW 2007, 2540) entgegen der Darstellung des Amtsgerichts nicht zu entnehmen, dass die Bestimmungen des EnWG bei der Überprüfung der Billigkeit einer einseitig erfolgten Erhöhung des Bezugspreises heranzuziehen sind.

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10
    Ausreichend ist nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (z. B. BGH NJW 2003, 3201).

    Zwar lässt weder bloßer Rechtsirrtum noch die Abweichung von der herrschenden Meinung die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 ZPO entfallen (BGH NJW 2003, 3201).

  • OLG München, 15.05.2009 - AR (K) 7/09

    Zahlungsklagen aus Gaslieferungsverträgen bei behaupteter Unbilligkeit des …

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10
    Soweit bei der Billigkeitsprüfung die in § 1 EnWG genannten Gesetzeszwecke zu berücksichtigen sind, macht dies den Rechtsstreit dennoch nicht zu einem solchen, der sich aus diesem Gesetz - dem EnWG - ergibt (LG Ravensburg, Entscheidung vom 13. März 2008, Az.: 4 O 350/07 - aus juris; OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, Az.: AR (K) 7/09; OLG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2007, Az.: 8 W 80/07; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. November 2009, Az.: 2 AR 23/09).
  • OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07

    Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Vertragsverletzungen einzelner Kunden des …

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10
    Soweit bei der Billigkeitsprüfung die in § 1 EnWG genannten Gesetzeszwecke zu berücksichtigen sind, macht dies den Rechtsstreit dennoch nicht zu einem solchen, der sich aus diesem Gesetz - dem EnWG - ergibt (LG Ravensburg, Entscheidung vom 13. März 2008, Az.: 4 O 350/07 - aus juris; OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, Az.: AR (K) 7/09; OLG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2007, Az.: 8 W 80/07; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. November 2009, Az.: 2 AR 23/09).
  • OLG Zweibrücken, 10.11.2009 - 2 AR 23/09
    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10
    Soweit bei der Billigkeitsprüfung die in § 1 EnWG genannten Gesetzeszwecke zu berücksichtigen sind, macht dies den Rechtsstreit dennoch nicht zu einem solchen, der sich aus diesem Gesetz - dem EnWG - ergibt (LG Ravensburg, Entscheidung vom 13. März 2008, Az.: 4 O 350/07 - aus juris; OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, Az.: AR (K) 7/09; OLG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2007, Az.: 8 W 80/07; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. November 2009, Az.: 2 AR 23/09).
  • LG Ravensburg, 13.03.2008 - 4 O 350/07
    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10
    Soweit bei der Billigkeitsprüfung die in § 1 EnWG genannten Gesetzeszwecke zu berücksichtigen sind, macht dies den Rechtsstreit dennoch nicht zu einem solchen, der sich aus diesem Gesetz - dem EnWG - ergibt (LG Ravensburg, Entscheidung vom 13. März 2008, Az.: 4 O 350/07 - aus juris; OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, Az.: AR (K) 7/09; OLG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2007, Az.: 8 W 80/07; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. November 2009, Az.: 2 AR 23/09).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10
    Ebenso wenig kann von willkürlicher Missdeutung gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG NJW 1993, 996, Rdnr. 16 - aus juris).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10
    Ein Ausnahmefall ist allerdings dann gegeben, wenn ein als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10
    Ein Ausnahmefall ist allerdings dann gegeben, wenn ein als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, Az.: X ARZ 45/08 m. w. N. - aus juris).
  • OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers …

  • LG Mönchengladbach, 10.11.2005 - 7 O 116/05
  • LG Köln, 11.01.2007 - 84 O 106/06

    Anspruch auf Unterlassung bei Androhung der Einstellung der Stromversorgung; …

  • LG Ingolstadt, 22.01.2008 - 1 HKO 924/06

    Gasversorgungsvertrag: Grenzen gerichtlicher Billigkeitsüberprüfung von …

  • LG Heilbronn, 27.03.2009 - 21 O 102/08

    Erneute Klage gegen Gaspreis ebenfalls abgewiesen

  • OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10

    Umfang der Zuständigkeit des für energiewirtschaftsrechtliche Sachen zuständigen …

    Zur Begründung hat es auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (4 AR 16/10) Bezug genommen, die einen gleichgelagerten Fall betroffen habe und in der weder eine Einschlägigkeit des EnWG noch die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses angenommen worden sind.

    Rn. 11 Auch § 1 EnWG, auf den das Amtsgericht in seinem Verweisungsbeschluss rekurriert, enthält lediglich eine Zweckbeschreibung, nicht dagegen die Entscheidung einer Rechtsfrage, die für die Beurteilung der Billigkeit der Preise der Klägerin vorgreiflich sein könnte (vgl. insofern auch OLG Celle, Beschluss vom 8. März 2010, 4 AR 16/10, Rechtsprechungsdatenbank der Nds. OLGs, Ziffer II Nr. 2 b, aa;… OLG München, a.a.O., Rdnr. 14).

  • OLG Celle, 23.12.2010 - 13 AR 9/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Kartellsenat

    Rein vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass auch § 1 EnWG lediglich eine Zweckbeschreibung enthält, nicht dagegen die Entscheidung einer Rechtsfrage, die für die Beurteilung der Billigkeit der Preise der Klägerin vorgreiflich sein könnte (vgl. insofern auch Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2010, 13 AR 4/10, vom 6. Dezember 2010, 13 AR 7/10 und vom 14. Dezember 2010, 13 AR 8/10 sowie OLG Celle, Beschluss vom 8. März 2010, 4 AR 16/10;… OLG München, a. a. O., Rn. 14).
  • OLG Oldenburg, 03.01.2011 - 5 AR 35/10

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) im …

    § 36 Abs. 1 EnWG gibt dem Haushaltskunden lediglich einen Anspruch auf Grundversorgung, regelt also im Sinne eines Kontrahierungszwangs das "Ob" des Abschlusses eines Versorgungsvertrages, nicht aber die Einzelheiten der Ausgestaltung des Individualvertrages über die Energielieferung und die Höhe der Bezugspreise (OLG Celle 4. ZS RdE 2010, 185; OLG Köln OLGR 2009, 406; OLG Frankfurt IR 2008, 135).
  • AG Düsseldorf, 17.08.2011 - 43 C 7062/10

    Grundsätze zur Unterscheidung von Sondervertragskunden gegenüber …

    Alleine der Umstand, dass hierbei möglicherweise auch Grundgedanken des EnWG zu erwägen sind, genügt nicht, um von einer Vorentscheidung nach diesem Gesetz, von der die spätere Entscheidung des Gerichts abhängt, zu sprechen (so auch OLG Celle, Beschl. v. 08.03.2010, Az. 4 AR 16/10; Beschl. v. 10.03.2010, Az. 4 AR 17/10; Beschl. v. 27.05.2010, Az. 13 AR 1/10; Beschl. v. 01.10.2010, Az. 13 AR 5/10; OLG München, Beschl. v. 15.05.2009, Az. AR (K) 7/09; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.04.2008, Az. 21 AR 14/08).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2010 - W (Kart) 8/10

    Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Klagen aus …

    Eine Rechtsfolge, die für die Entscheidung über die Billigkeit der Preiserhöhung vorgreiflich ist, ergibt sich somit aus § 1 Abs. 1 EnWG nicht (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 1.10.2010, Az. 13 AR 5/10 (Kart), bei juris, Rdnr. 10; OLG Celle, WuW/E DE-R 2955; OLG Celle, IR 2010, 132; OLG Celle NJOZ 2010, 1478, 1479; OLG Zweibrücken, BeckRS 2010, 8400; OLG München, NJOZ 2009, 2532; OLG Frankfurt a.M., IR 2008, 135; OLG Köln ZNER 2008, 58).
  • OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10

    Zuständigkeit des Kartellsenats in energiewirtschaftsrechtlichen Sachen; …

    Rein vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass auch § 1 EnWG lediglich eine Zweckbeschreibung enthält, nicht dagegen die Entscheidung einer Rechtsfrage, die für die Beurteilung der Billigkeit der Preise der Klägerin vorgreiflich sein könnte (vgl. insofern auch Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2010, 13 AR 4/10 und vom 06. Dezember 2010, 13 AR 7/10 sowie OLG Celle, Beschluss vom 8. März 2010, 4 AR 16/10;… OLG München, a.a.O., Rn. 14).
  • LG Detmold, 30.03.2011 - 10 S 185/10

    Grundlagen zur sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts bei der Prüfung der …

    Allein der Umstand, dass das EnWG nach der Beschreibung seines Zwecks in § 1 EnWG eine unter anderem möglichst preisgünstige Versorgung anstrebt, entscheidet keine Rechtsfrage, die für die Beurteilung der Billigkeit der klägerischen Preise vorgreiflich sein könnte [vgl. OLG Celle, Beschluss vom 01. Oktober 2010 - 13 AR 5/10; OLG Celle, Beschluss vom 08. März 2010 - 4 AR 16/10; OLG München, Urteil vom 28. Januar 2010 - U (K) 4211/09; OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009 - AR (K) 7/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 14 UH 12/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 11 AR 3/10].
  • AG Hildesheim, 15.06.2010 - 80 C 53/09

    Gaslieferungsvertrag: Nachzahlungsanspruch wegen einseitiger Gaspreiserhöhung bei …

    Weder geht es um Fragen des Kartellrechts noch um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit, die sich aus dem EnWG ergibt (ebenso: OLG Celle, 4 AR 16/10 und 4 AR 17/10, Beschlüsse vom 08.03. und 10.03.2010).
  • AG Hildesheim, 20.08.2010 - 19 C 154/09
    Weder geht es um Fragen des Kartellrechts noch um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit, die sich aus dem EnWG ergibt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2010, Az.: 4 AR 16/10; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2010, Az.: 4 AR 17/10).
  • AG Velbert, 01.06.2010 - 17 C 603/09
    Folglich vertritt das erkennende Gericht - u. a. in Übereinstimmung mit der Entscheidung des OLG Celle vorn 08.03.2010- 4 AR 16/10'- die Auffassung, unter Berücksichtigung des Wohnsitzes des Beklagten und des sich daraus ebenfalls ergebenden Erfüllungsortes nach den allgemeinen (ZPQ-)Vorschriften sachli~h und örtlich zur Entscheidung desRechtsstreits~uständi9z.u sein.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.03.2010 - 4 AR 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10065
OLG Celle, 10.03.2010 - 4 AR 17/10 (https://dejure.org/2010,10065)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.03.2010 - 4 AR 17/10 (https://dejure.org/2010,10065)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. März 2010 - 4 AR 17/10 (https://dejure.org/2010,10065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sachliche Zuständigkeit: Nichterfüllung der Zahlungspflichten eines Energiekunden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO; § 102 EnWG
    Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für Klagen eines Energieversorgungsunternehmens gegen einen Kunden

  • rechtsportal.de

    Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für Klagen eines Energieversorgungsunternehmens gegen einen Kunden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für Klagen eines Energieversorgungsunternehmens gegen einen Kunden

Verfahrensgang

  • AG Syke - 24 C 908/09
  • LG Verden - 10 O 13/10
  • OLG Celle, 10.03.2010 - 4 AR 17/10

Papierfundstellen

  • IR 2010, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • KG, 09.10.2009 - 2 AR 48/09

    Zuständigkeit: Bindungswirkung einer Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2010 - 4 AR 17/10
    Es entspricht deshalb auch der einhelligen Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass sachlich zuständiges Gericht in Fällen wie dem vorliegenden das Amtsgericht ist (vgl. die bereits im Beschluss des LG Verden zitierten Entscheidungen OLG München in OLGR 2009, 757; OLG Frankfurt IR 2008, 135; OLG Köln OLGR 2008, 535; KG Berlin Beschluss v. 09.10.2009, 2 AR 48/09).

    Deshalb kann auch nicht - wie es das Kammergericht in der Entscheidung vom 9. Oktober 2009 (2 AR 48/09) getan hat - im vorliegenden Fall angenommen werden, dass die vom Amtsgericht Syke angenommene fehlende eigene Sachzuständigkeit eine zumindest vertretbare Auffassung sei und deshalb der Verweisung objektive Willkür nicht zukomme.

  • OLG München, 15.05.2009 - AR (K) 7/09

    Zahlungsklagen aus Gaslieferungsverträgen bei behaupteter Unbilligkeit des …

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2010 - 4 AR 17/10
    Es entspricht deshalb auch der einhelligen Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass sachlich zuständiges Gericht in Fällen wie dem vorliegenden das Amtsgericht ist (vgl. die bereits im Beschluss des LG Verden zitierten Entscheidungen OLG München in OLGR 2009, 757; OLG Frankfurt IR 2008, 135; OLG Köln OLGR 2008, 535; KG Berlin Beschluss v. 09.10.2009, 2 AR 48/09).
  • OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07

    Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Vertragsverletzungen einzelner Kunden des …

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2010 - 4 AR 17/10
    Es entspricht deshalb auch der einhelligen Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass sachlich zuständiges Gericht in Fällen wie dem vorliegenden das Amtsgericht ist (vgl. die bereits im Beschluss des LG Verden zitierten Entscheidungen OLG München in OLGR 2009, 757; OLG Frankfurt IR 2008, 135; OLG Köln OLGR 2008, 535; KG Berlin Beschluss v. 09.10.2009, 2 AR 48/09).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2008 - 3 Kart 106/07

    Festlegungsbefugnis der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde für …

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2010 - 4 AR 17/10
    Es entspricht deshalb auch der einhelligen Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass sachlich zuständiges Gericht in Fällen wie dem vorliegenden das Amtsgericht ist (vgl. die bereits im Beschluss des LG Verden zitierten Entscheidungen OLG München in OLGR 2009, 757; OLG Frankfurt IR 2008, 135; OLG Köln OLGR 2008, 535; KG Berlin Beschluss v. 09.10.2009, 2 AR 48/09).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2010 - 4 AR 17/10
    Willkür liegt vielmehr nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, was beispielsweise auch der Fall ist, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlicht unverständig erscheint oder offensichtlich unhaltbar ist oder unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH NJW-RR 2002, 1498; BVerfGE 29, 45, 49).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2010 - 4 AR 17/10
    Willkür liegt vielmehr nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, was beispielsweise auch der Fall ist, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlicht unverständig erscheint oder offensichtlich unhaltbar ist oder unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH NJW-RR 2002, 1498; BVerfGE 29, 45, 49).
  • AG Düsseldorf, 17.08.2011 - 43 C 7062/10

    Grundsätze zur Unterscheidung von Sondervertragskunden gegenüber …

    Alleine der Umstand, dass hierbei möglicherweise auch Grundgedanken des EnWG zu erwägen sind, genügt nicht, um von einer Vorentscheidung nach diesem Gesetz, von der die spätere Entscheidung des Gerichts abhängt, zu sprechen (so auch OLG Celle, Beschl. v. 08.03.2010, Az. 4 AR 16/10; Beschl. v. 10.03.2010, Az. 4 AR 17/10; Beschl. v. 27.05.2010, Az. 13 AR 1/10; Beschl. v. 01.10.2010, Az. 13 AR 5/10; OLG München, Beschl. v. 15.05.2009, Az. AR (K) 7/09; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.04.2008, Az. 21 AR 14/08).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 1 AR 47/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Zahlungsanspruch eines Versorgungsunternehmens auf …

    Der ebenfalls angesprochenen Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 10.03.2010, 4 AR 17/10, zitiert nach Juris) wird entgegengehalten, dass eine energiewirtschaftliche Vorfrage auch dann vorliege, wenn die Beklagtenseite entsprechende Einwände geltend mache; den Kern der Entscheidung des OLG Celle (…a. a. O., Rdnr. 3), dass - wie auch im vorliegenden Fall - der Klageforderung zu Grunde liegende Energiepreiserhöhungen des Versorgungsunternehmens nicht zur ausschließlichen Zuständigkeit nach § 102 EnWG führen, da sie allein nach § 315 BGB zu bemessen sind, betrachtet das Amtsgericht nicht.
  • OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 5 AR 14/11

    Die Verweisung eines Rechtsstreits an ein höheres Gericht wegen sachlicher …

    Nach den mittlerweile ergangenen Entscheidungen OLG Celle 4 AR 17/10 und OLG Oldenburg 5 AR 35/10 ergebe sich aus § 102 EnWG keine Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen, so dass es an einer Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses fehle (…OLG Celle aaO.).
  • AG Hildesheim, 15.06.2010 - 80 C 53/09

    Gaslieferungsvertrag: Nachzahlungsanspruch wegen einseitiger Gaspreiserhöhung bei …

    Weder geht es um Fragen des Kartellrechts noch um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit, die sich aus dem EnWG ergibt (ebenso: OLG Celle, 4 AR 16/10 und 4 AR 17/10, Beschlüsse vom 08.03. und 10.03.2010).
  • AG Hildesheim, 20.08.2010 - 19 C 154/09
    Weder geht es um Fragen des Kartellrechts noch um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit, die sich aus dem EnWG ergibt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2010, Az.: 4 AR 16/10; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2010, Az.: 4 AR 17/10).
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