Rechtsprechung
| BFH, 29.06.2004 - IV B 126/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 13 Abs. 1, 7
Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten [Blumengärtnerei] - datenbank.nwb.de
Begründung einer stillschweigenden Mitunternehmerschaft bei Blumenaufzuchtbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorliegen von Mitunternehmerschaft; Mitarbeit der Ehefrau im Betrieb einer nach außen hin nur vom Ehemann betriebenen Gärtnerei; Fehlen vertraglicher Vereinbarungen; Klärung der Eigentumsverhältnisse; Annahme von Bruchteilseigentum; Gewächshäuser als Scheinbestandteile; ...
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2003 - 3 K 1546/00
- BFH, 29.06.2004 - IV B 126/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.02.1986 - IV R 311/84
Mitunternehmerschaft - Eheleute - Landwirtschaftlicher Betrieb - Blumengärtnerei …
Auszug aus BFH, 29.06.2004 - IV B 126/03
Der beschließende Senat hat für den vergleichbaren Fall der nach außen hin nur vom Ehemann betriebenen Gärtnerei die Mitunternehmereigenschaft der Ehefrau maßgeblich deshalb bejaht, weil die im Betrieb als Aushilfe mitarbeitende Ehefrau Miteigentümerin des gesamten Betriebsvermögens des gärtnerischen Betriebes und daneben auch Gesamtschuldnerin des zur Anschaffung des Betriebes aufgenommenen Kredits war (Senatsurteil vom 6. Februar 1986 IV R 311/84, BFHE 146, 83, BStBl II 1986, 455).c) Mit dem weiteren Vorbringen, das FG habe die der Vorentscheidung zu Grunde gelegten Tatsachenfeststellungen dem Urteil des Senats in BFHE 146, 83, BStBl II 1986, 455 entnommen, wird weder ein Verfahrensfehler noch die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nachvollziehbar dargelegt.
- BFH, 19.11.2012 - VII B 126/12
Mitwirkung des Schuldners bei der Ermittlung der Haftungsquote
Die Berufung eines neuen Geschäftsführers war nach der --bei der Beurteilung eines Verfahrensfehlers allein maßgeblichen-- Rechtsauffassung des FG (…vgl. BFH-Beschluss vom 24. November 2006 V B 58/05, BFH/NV 2007, 788; vom 29. Juni 2004 IV B 126/03, BFH/NV 2005, 30) nicht entscheidungserheblich.
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