Rechtsprechung
| BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; AO 1977 § 110
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 § 115 Abs. 2
NZB: Zulassungsgründe - datenbank.nwb.de
Überprüfung der Wiedereinsetzungsentscheidung des Finanzamts; Darlegung der Divergenz; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung; fehlerhafte Sachverhaltswürdigung als materieller Fehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 16.12.2003 - 9 K 7259/02
- BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BFH, 23.12.2002 - IV B 9/02
Wiedereinsetzung; Beweiskraft eines Sendeprotokolls
Auszug aus BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
Zwar bezeichnet die Beschwerde zwei Divergenzentscheidungen des BFH (Urteil vom 8. Juli 1998 I R 17/96, BFHE 186, 491, BStBl II 1999, 48, und Beschluss vom 23. Dezember 2002 IV B 9/02, BFH/NV 2003, 786), es fehlt indes an der genauen Bezeichnung und Darlegung der abstrakten Rechtssätze in den Divergenzentscheidungen und dem Urteil des FG, die die behauptete Abweichung erkennbar werden lassen.Der erkennende Senat hat eine derartige Indizwirkung in der Entscheidung in BFH/NV 2003, 786 unter den dort gegebenen Umständen (sogar) für ausgeschlossen gehalten.
- BFH, 02.10.1986 - IV R 39/83
Verwaltungsakt - Bestandteil der Entscheidung über den Rechtsbehelf - …
Auszug aus BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Entscheidung über die Wiedereinsetzung nach § 110 der Abgabenordnung (AO 1977) kein selbständig anfechtbarer begünstigender oder belastender Verwaltungsakt, sondern eine Rechtsentscheidung in einem verwaltungsrechtlichen Zwischenverfahren, die von den Steuergerichten in vollem Umfang nachgeprüft werden kann (vgl. u.a. Urteile des BFH vom 17. Oktober 1972 VIII R 36-37/69, BFHE 108, 141, BStBl II 1973, 271, und vom 2. Oktober 1986 IV R 39/83, BFHE 147, 407, BStBl II 1987, 7, jeweils mit weiteren umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).Mit der von der Beschwerde zitierten abweichenden Meinung von Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 110 AO Rz. 156a ff., hat sich der erkennende Senat bereits in der Entscheidung in BFHE 147, 407, BStBl II 1987, 7 auseinandergesetzt.
- BFH, 08.07.1998 - I R 17/96
Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen per Telefax
Auszug aus BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
Zwar bezeichnet die Beschwerde zwei Divergenzentscheidungen des BFH (Urteil vom 8. Juli 1998 I R 17/96, BFHE 186, 491, BStBl II 1999, 48, …und Beschluss vom 23. Dezember 2002 IV B 9/02, BFH/NV 2003, 786), es fehlt indes an der genauen Bezeichnung und Darlegung der abstrakten Rechtssätze in den Divergenzentscheidungen und dem Urteil des FG, die die behauptete Abweichung erkennbar werden lassen.
- BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02
Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler
Auszug aus BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
Das Vorliegen eines solchen Fehlers hat der Senat angenommen, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25). - BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01
Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
Auszug aus BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass sowohl das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll, als auch der Rechtssatz, den das FG falsch ausgelegt oder angewandt haben soll, bezeichnet werden (…vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85, und vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563;… s. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42). - BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
NZB: fehlerhafte Schätzung
Auszug aus BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
Das ist nicht bei jedem Verstoß gegen die Denkgesetze der Fall (BFH-Beschluss vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112). - BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
NZB: Darlegung von Zulassungsgründen
Auszug aus BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass sowohl das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll, als auch der Rechtssatz, den das FG falsch ausgelegt oder angewandt haben soll, bezeichnet werden (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85, …und vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563;… s. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42). - BFH, 16.07.2002 - V B 152/01
Revisionszulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung
Auszug aus BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung können besonders schwerwiegende Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, die Zulassung der Revision ermöglichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2002 V B 152/01, BFH/NV 2002, 1600, …und vom 20. Januar 2003 III B 63/02, BFH/NV 2003, 644). - BFH, 20.01.2003 - III B 63/02
NZB - grundsätzliche Bedeutung, kumulative Begründung, Divergenz
Auszug aus BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung können besonders schwerwiegende Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, die Zulassung der Revision ermöglichen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2002 V B 152/01, BFH/NV 2002, 1600, und vom 20. Januar 2003 III B 63/02, BFH/NV 2003, 644). - BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
NZB; PZU, ordnungsgemäße Ladung
Auszug aus BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
Wird --wie hier-- gerügt, das Gericht habe seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, ohne dabei einen Beweisantrag übergangen zu haben, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176, zu 2.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 70, m.w.N.). - BFH, 17.10.1972 - VIII R 37/69
Eingangsstempel des FA - Eingang der Einspruchsschrift - Voller Beweis - …
- BFH, 29.04.2010 - VI B 153/09
Häusliches Arbeitszimmer bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten - …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage durch höchstrichterliche Rechtsprechung bereits geklärt ist und neue Gesichtspunkte, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung erfordern, nicht erkennbar sind (…BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 2006 VII B 19/06, BFH/NV 2006, 1795; vom 14. November 2006 IV B 13/04, BFH/NV 2007, 728). - BFH, 22.06.2009 - VII B 259/08
Keine Anwendung von § 105 Abs. 5 FGO bei kurzer Urteilsbegründung
Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass sowohl das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll, als auch der Rechtssatz, den das FG falsch ausgelegt oder angewandt haben soll, bezeichnet und Rechtssätze aus den Entscheidungen in einer Weise gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 14. November 2006 IV B 13/04, BFH/NV 2007, 728, m.w.N.).
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