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Rechtsprechung
   BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10578
BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05 (https://dejure.org/2006,10578)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2006 - IV B 150/05 (https://dejure.org/2006,10578)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - IV B 150/05 (https://dejure.org/2006,10578)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 57 Nr. 1; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 5; ; FGO § 136 Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 51 a Abs. 5; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungsnachweis für Fachliteratur; Abzugsfähigkeit der Kosten für die Führung eines Einkommensteuerrechtsstreits; Rechtsbehelf wegen Solidaritätszuschlag; Erfolgsaussicht einer Besetzungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
    Dasselbe gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in den Fällen, in denen die Vorinstanz, hier das FG, einen Befangenheitsantrag nicht durch gesonderten Beschluss, sondern unter Mitwirkung der abgelehnten Richter im Urteil abgelehnt hat (BGH-Beschluss vom 14. November 1991 I ZB 15/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 983, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 44; ebenso Beschluss des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 10. Oktober 2001 P.St. 1415, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 501).

    a) Das Gericht kann über ein Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter im Urteil entscheiden, wenn es das Gesuch für missbräuchlich oder aus sonstigen Gründen für offenbar unzulässig hält (…BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 I B 109, 111, 113/00, BFH/NV 2002, 1161; BGH-Beschluss in NJW 1992, 983, HFR 1993, 44).

  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
    Es gilt demzufolge nach In-Kraft-Treten des 2.FGOÄndG das Gleiche wie für die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches durch gesonderten Beschluss, die nach § 128 Abs. 2 FGO jetzt nicht mehr gesondert mit der Beschwerde angefochten werden kann (…BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218; vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224, …und vom 27. Oktober 2003 VII S 20/03 (PKH), BFH/NV 2004, 375).

    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1218, und in BFH/NV 2004, 224).

  • BFH, 28.05.2003 - III B 87/02

    NZB: Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
    Es gilt demzufolge nach In-Kraft-Treten des 2.FGOÄndG das Gleiche wie für die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches durch gesonderten Beschluss, die nach § 128 Abs. 2 FGO jetzt nicht mehr gesondert mit der Beschwerde angefochten werden kann (BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218;… vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224, …und vom 27. Oktober 2003 VII S 20/03 (PKH), BFH/NV 2004, 375).

    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1218, und in BFH/NV 2004, 224).

  • BFH, 04.12.2003 - VI B 155/00

    Fachliteratur: Nachweis der Aufwendungen

    Auszug aus BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
    Das FG hat seiner Entscheidung zutreffend den Beschluss des VI. Senats des BFH vom 4. Dezember 2003 VI B 155/00 (BFH/NV 2004, 488) zu Grunde gelegt.

    Sollte es anders sein, wäre die Auffassung des VI. Senats im Urteil in BFH/NV 1990, 763 durch die spätere Rechtsprechung des VI. Senats (z.B. Urteil in BFH/NV 2004, 488) überholt.

  • BFH, 16.02.1990 - VI R 144/86

    Voraussetzungen für die Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches …

    Auszug aus BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
    Die Kläger können sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass das FG vom BFH-Urteil vom 16. Februar 1990 VI R 144/86 (BFH/NV 1990, 763) abgewichen sei.

    Sollte es anders sein, wäre die Auffassung des VI. Senats im Urteil in BFH/NV 1990, 763 durch die spätere Rechtsprechung des VI. Senats (…z.B. Urteil in BFH/NV 2004, 488) überholt.

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der …

    Auszug aus BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
    Insbesondere hat das FG seine Entscheidung zutreffend auf die BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04 (BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344) und vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03 (BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212) gestützt.
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 13/04

    Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur …

    Auszug aus BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
    Insbesondere hat das FG seine Entscheidung zutreffend auf die BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04 (BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344) und vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03 (BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212) gestützt.
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
    Das war jedoch willkürlich im Sinne der sog. objektiven Willkür (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597, und vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25), die keinerlei Verschulden des FG voraussetzt (Rüsken, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2000, 815, 821).
  • BFH, 28.07.2003 - V B 72/02

    Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
    Das war jedoch willkürlich im Sinne der sog. objektiven Willkür (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597, und vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25), die keinerlei Verschulden des FG voraussetzt (Rüsken, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2000, 815, 821).
  • BFH, 22.01.1997 - I R 101/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensfehler - Zeugeneigenschaft - Eröffnung des …

    Auszug aus BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
    Sie konnte daher nicht als Zeugin vernommen werden (BFH-Urteil vom 22. Januar 1997 I R 101/95, BFHE 182, 269, BStBl II 1997, 464).
  • BFH, 23.02.2005 - IV B 143/04

    Keine Klageabweisung bei Zusage einer Teilabhilfe durch das Finanzamt

  • BFH, 22.05.1987 - III R 220/83

    Betriebliche Veranlassung - Prozeß vor den Finanzgerichten - Kosten - Gewerbliche …

  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen …

  • BFH, 14.02.2002 - I B 109/00

    Verfahrensmängel

  • BFH, 27.10.2003 - VII S 20/03

    Verfassungsmäßigkeit gestaffelter Steuersätze für Pkw

  • BFH, 19.08.2002 - VIII B 112/02

    NZB; Richterablehnung

  • BFH, 10.03.2000 - I R 112/98

    Richterablehnung; Rüge eines Verfahrensmangels i.S.d. § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO

  • BFH, 23.11.1994 - I B 78/94

    Verletzung von Verfahrensvorschriften durch Unterlassen einer …

  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - …

    Die hier zu beurteilende Frage der Abziehbarkeit der Kosten eines die Einkommensteuer betreffenden FG-Prozesses ließ der BFH ausdrücklich offen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 150/05, juris).

    Der BFH hat bereits mit Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 150/05 (juris) darauf hingewiesen, dass die Beteiligtenvernehmung nur ein letztes Erkenntnismittel ist und nicht dazu dient, einem Beteiligten Gelegenheit zu geben, seine eigenen Behauptungen zu bestätigen und ggf. zu beschwören.

    Wie bereits im BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 150/05 (juris) ausgeführt, ist der Beantwortung der Frage, ob ggf. ein Verfahrensmangel vorliegt, die materiell-rechtliche Auffassung des FG zugrunde zu legen.

    Einer Anordnung des persönlichen Erscheinens bedurfte es hierzu nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 150/05, juris).

    Das FG hat sich --unter Zugrundelegung des BFH-Beschlusses vom 26. Mai 2006 IV B 150/05 (juris), mit dem die FG-Entscheidung betreffend Einkommensteuer 1999 der Kläger im zweiten Rechtsgang aufgehoben und zurückverwiesen wurde --ausführlich der Frage gewidmet, ob die Kläger auch wegen Solidaritätszuschlag Klage erhoben haben.

  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 26/08

    Werbungskostenabzug für Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren und für …

    Das war den Klägern im Übrigen durch den BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 150/05 (juris), mit dem der BFH die Entscheidung der Vorinstanz im zweiten Rechtsgang aufgehoben hat, auch bekannt.

    Das FG hat auch seine Hinweispflicht nach § 139 der Zivilprozessordnung nicht verletzt, weil den Klägern diese Problematik aus dem im ersten Rechtsgang ergangenen FG-Urteil bekannt war (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 150/05, juris).

    Das FG hat sich --unter Zugrundelegung des BFH-Beschlusses vom 26. Mai 2006 IV B 150/05 (juris), mit dem die FG-Entscheidung im zweiten Rechtsgang aufgehoben und zurückverwiesen wurde-- ausführlich der Frage gewidmet, ob die Kläger auch wegen Solidaritätszuschlag und Erstattungszinsen Klage erhoben haben.

  • FG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 K 3441/06

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Gerichtskosten für Finanzgerichtsverfahren

    Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren IV B 143/04 und IV B 150/05, tragen bis zur Antragseinschränkung die Kläger zu 94 % und der Beklagte zu 6 %.

    Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wurde dieses Urteil durch Beschluss des BFH vom 26.05.2006 (Az.: IV B 150/05) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

    Zu den die materiellen Streitpunkte betreffenden Ausführungen des BFH in der Beschwerdeentscheidung vom 26.05.2006 (Az.: IV B 150/05) tragen die Kläger vor:.

    Sie kann unterbleiben, wenn sich das Gericht mit Hilfe anderer Beweismittel eine Überzeugung bilden kann oder wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens erbracht ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26.05.2006 IV B 150/05;… BFH-Beschluss vom 23. November 1994, BFH/NV 1995, 793 m. w. N.).

    Sie kann unterbleiben, wenn sich das Gericht mit Hilfe anderer Beweismittel eine Überzeugung bilden kann oder wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens erbracht ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26.05.2006 IV B 150/05;… BFH - Beschluss vom 23. November 1994, BFH/NV 1995, 793 m.w. N.).

    Die hier in Rede stehende Frage der Abziehbarkeit der Kosten eines die Einkommensteuer betreffenden Finanzgerichtsprozesses ließ der BFH ausdrücklich offen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26.05.2006 IV B 150/05).

  • FG Nürnberg, 04.03.2010 - 4 K 1497/08

    Keine Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf dem …

    39 Höchstrichterlich ist noch nicht geklärt, ob auch Prozesskosten für ein gerichtliches Verfahren wegen Einkommensteuer, bei dem Fragen der Gewinnermittlung oder der Ermittlung der übrigen Einkünfte streitig sind, abzugsfähig sind (vgl. BFH-Urteil vom 26.05.2006, IV B 150/05, nicht amtlich veröffentlicht).
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