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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,38
BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67 (https://dejure.org/1968,38)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1968 - IV B 165.67 (https://dejure.org/1968,38)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1968 - IV B 165.67 (https://dejure.org/1968,38)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Anforderungen an eine Erledigungserklärung - Abhängige Stellung des Beigeladenen im Prozess - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 27
  • NJW 1968, 2395
  • MDR 1969, 74
  • DVBl 1970, 283
  • DÖV 1968, 846
  • JR 1969, 315
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.05.1961 - IV C 217.60

    Rechtswirksamkeit einer ohne Zuziehung eines Rechtsanwalts abgegebenen …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67
    Die Äußerung des Beklagten, er widerspreche der Erledigungserklärung des Klägers nicht, genügt den Anforderungen für eine Erledigungserklärung (…vgl. Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl. 1965, Rdnr. 8 zu § 161 mit weiteren Nachweisen); diese Erklärung unterliegt, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 19. Mai 1961 - BVerwG IV C 217.60 - (DVBl. 1961, 517) entschieden hat, nicht dem Anwaltszwang.
  • BVerwG, 23.12.1965 - II C 69.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67
    Dies folgt aus der abhängigen Stellung eines Beigeladenen im Prozeß, die auch im Falle einer notwendigen Beiladung nicht entfällt (ebenso Beschluß vom 23. Dezember 1965 - BVerwG II C 69.64; vgl. ferner VG Schleswig in NJW 1966, 2425).
  • VG Schleswig, 30.08.1966 - 6 A 139/64
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67
    Dies folgt aus der abhängigen Stellung eines Beigeladenen im Prozeß, die auch im Falle einer notwendigen Beiladung nicht entfällt (ebenso Beschluß vom 23. Dezember 1965 - BVerwG II C 69.64; vgl. ferner VG Schleswig in NJW 1966, 2425).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06

    Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; …

    Diese Wirkung tritt unabhängig davon ein, ob ein etwa zum Rechtsstreit Beigeladener zustimmt oder aber widerspricht (Beschluss vom 7. Juni 1968 - BVerwG 4 B 165.67 - BVerwGE 30, 27; stRspr;… vgl. Eyermann/Rennert, VwGO, 12. Aufl. 2006, Rn. 11 zu § 91 VwGO m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren - …

    Immerhin kann dazu bereits die Erklärung der Behörde genügen, sie widerspreche der klägerischen Erklärung nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1968 - BVerwG 4 B 165.67 - BVerwGE 30, 27 ).

    Haben diese den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt, bedarf es der zustimmenden Erklärung selbst des notwendig Beigeladenen nicht (BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1968 - BVerwG 4 B 165.67 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97

    Flurbereinigungsplan; Planänderung; Anfechtbarkeit einer Planänderung; …

    Denn selbst wenn angenommen wird, die Klägerin hätte dort auf ihren bereits eingelegten "Widerspruch" gegen den Flurbereinigungsplan vom 3. August 1994 hinweisen bzw. der Hauptsachenerledigungserklärung der beiden klagenden Miterben widersprechen müssen, steht dies der (erneuten) Prozeßführung der Klägerin jedenfalls deshalb nicht entgegen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beigeladener einer übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 161 Abs. 2 VwGO) der Hauptbeteiligten nicht widersprechen und damit eine Beendigung der Rechtshängigkeit des Verfahrens nicht verhindern kann (vgl. BVerwGE 30, 27; Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 92).
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