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Rechtsprechung
   BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5456
BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09 (https://dejure.org/2010,5456)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2010 - IV B 19/09 (https://dejure.org/2010,5456)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - IV B 19/09 (https://dejure.org/2010,5456)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des Gewerbesteuermessbescheids - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • openjur.de

    Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des Gewerbesteuermessbescheids; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 57, FGO § 96, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des Gewerbesteuermessbescheids - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des Gewerbesteuermessbescheids - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 57 FGO, § 96 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des Gewerbesteuermessbescheids - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 2; AO § 42
    Beendigung einer Personengesellschaft bei Erhebung eines Einspruchs gegen einen Gewerbesteuermessbescheid mit der Zurückweisung des Einspruchs bzw. erst mit Bestandskraft dieses Bescheides

  • datenbank.nwb.de

    Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des Gewerbesteuermessbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beendigung einer Personengesellschaft bei Erhebung eines Einspruchs gegen einen Gewerbesteuermessbescheid mit der Zurückweisung des Einspruchs bzw. erst mit Bestandskraft dieses Bescheides

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Vollbeendigung von Personengesellschaft bis Bestandskraft von GewSt-Messbescheid

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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 32/99

    Fehlerhafte Bescheidaufhebung durch FG i.S.v. § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO

    Auszug aus BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
    Dies gilt auch dann, wenn die Personengesellschaft zivilrechtlich voll beendet wird, da dies auf die steuerrechtliche Existenz der Gesellschaft keinen Einfluss hat; denn die Personengesellschaft ist steuerrechtlich so lange als materiell-rechtlich existent anzusehen, wie gegen sie noch Gewerbesteueransprüche geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 32/99, BFH/NV 2001, 178, unter II.1.a bb der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2007 - IV B 69/05

    Personengesellschaft in Liquidation nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt

    Auszug aus BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
    Rn. 16 Für die Dauer des Rechtsstreits über den Gewerbesteuermessbescheid gilt die Personengesellschaft weiter als steuerrechtlich existent (BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923).
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum - …

    Auszug aus BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten (vgl. § 96 Abs. 1 FGO) liegt vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder eine nach den Akten eindeutig festgestellte Tatsache unberücksichtigt lässt (BFH-Beschluss vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.2001 - V B 129/00

    Verein - Vereinszweck - Gemeinnützigkeit - Bootsstandgebühren - Ermäßigter …

    Auszug aus BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
    Rn. 13 aa) Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie --wie hier-- noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist (…BFH-Beschlüsse vom 20. April 2000 V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347; vom 23. Januar 2001 V B 129/00, BFH/NV 2001, 940).
  • BFH, 24.09.2009 - IV B 126/08

    Keine Erforderlichkeit der Fortbildung des Rechts bei Abgrenzung von …

    Auszug aus BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
    Eine Zulassung zur Fortbildung des Rechts ist nur erforderlich, wenn über bisher nicht geklärte abstrakte Rechtsfragen zu entscheiden ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. September 2009 IV B 126/08, BFH/NV 2010, 37).
  • BFH, 27.07.2009 - IV B 124/08

    Atypisch stiller Gesellschafter - Mitunternehmerrisiko - vereinfachte Ermittlung …

    Auszug aus BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sein (BFH-Beschluss vom 27. Juli 2009 IV B 124/08, BFH/NV 2009, 1981).
  • BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
    Die Darlegung dieses Verfahrensmangels (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) erfordert die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie Ausführungen, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 20.04.2000 - V B 156/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
    Rn. 13 aa) Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie --wie hier-- noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist (BFH-Beschlüsse vom 20. April 2000 V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347;… vom 23. Januar 2001 V B 129/00, BFH/NV 2001, 940).
  • BFH, 30.05.2007 - V B 104/05

    NZB: Beachtung von Auslegungsgrundsätzen

    Auszug aus BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
    Vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 V B 104/05, BFH/NV 2007, 1724, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16

    Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem …

    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, und vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2016 - IV B 119/15

    Gewerbesteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung eines …

    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, und vom 20. Juni 2012 IV B 122/11; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises - …

    Eine Zulassung zur Fortbildung des Rechts ist nur erforderlich, wenn über bisher nicht geklärte abstrakte Rechtsfragen zu entscheiden ist; die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sein (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, m.w.N.).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1480, m.w.N.).

  • BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11

    Entscheidung des Behördenleiters über Befangenheitsantrag gegen Amtsträger ist …

    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, und vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23

    Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein …

    Allein die Behauptung des FA, die Frage sei höchstrichterlich noch nicht entschieden, reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 12.05.2010 - IV B 19/09 …und vom 20.04.2000 - V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347).
  • BFH, 21.08.2014 - X B 159/13

    Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen …

    Allein der Vortrag, eine bestimmte Rechtsfrage sei vom BFH noch nicht entschieden, entspricht den Begründungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO nicht (…so bereits BFH-Beschlüsse vom 20. April 2000 V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347, …und vom 23. Januar 2001 V B 129/00, BFH/NV 2001, 940; vgl. auch BFH-Beschluss vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480).
  • BFH, 08.12.2017 - VI B 53/17

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer …

    Andererseits reicht der bloße Vortrag, der BFH habe eine bestimmte Rechtsfrage noch nicht entschieden, für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, …und vom 20. April 2000 V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347).
  • BFH, 03.02.2016 - V B 122/15

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten …

    Rn. 13 Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Klärungsbedürftigkeit der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage auch nicht schon daraus, dass diese noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung geworden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, Rz 13).
  • BFH, 20.03.2019 - VIII B 81/18

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Fortbildung des …

    Hierfür ist vielmehr erforderlich, dass die Beantwortung der Rechtsfrage zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschluss vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480).
  • BFH, 25.02.2026 - IV B 31/25

    Zur erweiterten Kürzung in den Fällen einer Betriebsaufspaltung

    Vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (z.B. BFH-Beschluss vom 12.05.2010 - IV B 19/09, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13

    Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei …

  • BFH, 08.02.2017 - III B 66/16

    Begriff des Ersetzens i. S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung

  • BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei …

  • BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11

    Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der …

  • BFH, 26.01.2016 - III S 30/15

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach abgelehnter Prozesskostenhilfe - …

  • FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 8/11

    Einkommensteuer: Antragsfrist bei Tonnagesteuer

  • FG Hamburg, 17.08.2011 - 2 K 42/11

    Tonnagesteuer: Keine Mindestbetriebszeit bei einer Option zu Tonnagesteuer

  • FG München, 17.06.2013 - 5 K 2877/10

    Darlehensgewährung unter Schwestergesellschaften; Abgrenzung der betrieblichen …

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 9 K 9217/08

    Haftung einer GbR nach § 42d EStG bzw. der ehemaligen Gesellschafter nach § 71 AO …

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 201/12

    Beibehaltung des Charakters als Dauerschuld eines Anschaffungsdarlehens für ein …

  • FG Hamburg, 11.04.2011 - 6 K 245/09

    Doppelbesteuerungsabkommen: Zinsen auf wegen eines Vertragsrücktritts …

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2025 - 6 K 6178/21

    Zur Vertretung einer gelöschten GmbH & Co. KG

  • FG Hamburg, 11.04.2013 - 6 K 113/12

    Keine Feststellung vortragsfähiger Gewerbeverluste in der Vorbereitungsphase

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