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Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2000 - IV B 3/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8034
BFH, 31.05.2000 - IV B 3/99 (https://dejure.org/2000,8034)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2000 - IV B 3/99 (https://dejure.org/2000,8034)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - IV B 3/99 (https://dejure.org/2000,8034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 108; ; AO 1977 § 41 Abs. 1; ; HGB § 15; ; HGB § 5; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Straftäter - Anlagebetrüger - Betrugsopfer - Wirksamkeit von Rechtsbeziehungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15; HGB §§ 5 15
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verhältnis Steuerrecht - bürgerliches Recht - Strafrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IV B 3/99
    Die Kläger haben das Urteil des BFH vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95 (BFHE 183, 556, BStBl II 1997, 755) bezeichnet und vorgetragen, dort sei "mit besonderer Sorgfalt herausgestellt, daß es sich tatsächlich um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzes handeln" müsse.

    Damit haben die Kläger keinen abstrakten Rechtssatz bezeichnet, der zu der angeführten Entscheidung des BFH in BFHE 183, 556, BStBl II 1997, 755 in Widerspruch steht, so dass die Divergenzrüge schon deshalb unzulässig ist.

    Soweit sich die Kläger zur Begründung ihrer Divergenzrüge auch auf die Tatsachen bezogen haben, die ihrer Auffassung nach den ebenfalls gerügten Verfahrensmangel begründen, scheinen sie eine Divergenz darin zu sehen, dass der BFH nach ihrer Auffassung in BFHE 183, 556, BStBl II 1997, 755 die Kaufmannseigenschaft des Inhabers des Handelsgeschäfts für die Annahme einer stillen Gesellschaft voraussetzt, während nach der Vorentscheidung auch ein Scheinkaufmann tätiger Gesellschafter sein könne.

  • BFH, 13.08.1997 - I R 89/96

    Verlustabzug bei Mantelkauf

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IV B 3/99
    Die Kläger haben das Urteil des BFH vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95 (BFHE 183, 556, BStBl II 1997, 755) bezeichnet und vorgetragen, dort sei "mit besonderer Sorgfalt herausgestellt, daß es sich tatsächlich um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzes handeln" müsse.

    Damit haben die Kläger keinen abstrakten Rechtssatz bezeichnet, der zu der angeführten Entscheidung des BFH in BFHE 183, 556, BStBl II 1997, 755 in Widerspruch steht, so dass die Divergenzrüge schon deshalb unzulässig ist.

    Soweit sich die Kläger zur Begründung ihrer Divergenzrüge auch auf die Tatsachen bezogen haben, die ihrer Auffassung nach den ebenfalls gerügten Verfahrensmangel begründen, scheinen sie eine Divergenz darin zu sehen, dass der BFH nach ihrer Auffassung in BFHE 183, 556, BStBl II 1997, 755 die Kaufmannseigenschaft des Inhabers des Handelsgeschäfts für die Annahme einer stillen Gesellschaft voraussetzt, während nach der Vorentscheidung auch ein Scheinkaufmann tätiger Gesellschafter sein könne.

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche …

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IV B 3/99
    Denn abgesehen davon, dass die Finanzgerichte (FG) an die Beurteilung der Strafgerichte nicht gebunden sind, sondern nach ihrer freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheiden (zuletzt Senatsurteil vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573, m.w.N.), stützt sich die Vorentscheidung auf § 41 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977), der gerade die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts als unerheblich für die Besteuerung ansieht.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IV B 3/99
    Selbst wenn der Senat zugunsten der Kläger davon ausgeht, dass sich aus ihrem Vorbringen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in einer den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entsprechenden Weise schlüssig ergibt (dazu etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628, und vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479), ist die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig, weil sie sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt (…vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Anm. 9).
  • BFH, 15.07.1966 - VI B 2/66
    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IV B 3/99
    Selbst wenn der Senat zugunsten der Kläger davon ausgeht, dass sich aus ihrem Vorbringen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in einer den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entsprechenden Weise schlüssig ergibt (dazu etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628, und vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479), ist die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig, weil sie sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt (…vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Anm. 9).
  • BFH, 09.12.1996 - VIII B 15/96

    Zulassungsvoraussetzungen einer Revision

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IV B 3/99
    Denn eine Divergenz ist nur dann i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO genügend "bezeichnet", wenn die einander gegenübergestellten Rechtssätze für die Entscheidung jeweils tragend waren (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1996 VIII B 15/96, BFH/NV 1997, 500).
  • BFH, 15.11.2006 - XI B 18/06

    NZB: Verhältnis Strafverfahren-FG-Verfahren

    Im Übrigen sind die FG nicht an die Beurteilung der Strafgerichte gebunden, sondern haben nach ihrer freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 IV B 3/99, BFH/NV 2000, 1459, und BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573, m.w.N.).
  • BFH, 15.11.2006 - XI B 19/06

    NZB: Verhältnis FG-Verfahren/Strafverfahren, Bindungswirkung

    Die FG sind nicht an die Beurteilung der Strafgerichte gebunden, sondern haben nach ihrer freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 IV B 3/99, BFH/NV 2000, 1459, und BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573, m.w.N.).
  • FG Köln, 30.10.2002 - 5 K 4592/94

    Kein Zufluss von Zinseinnahmen bei Konkursreife im Fälligkeitszeitpunkt

    Bereits in diesem Punkt unterscheidet sich der Streitfall von den sog. vom BFH entschiedenen "Ambros-Fällen" (Urteile vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BStBl II 1997, 755 und vom 22. Juli 1997 VIII R 12/96, BStBl II 1997, 761;… BFH-Urteile vom 7. Oktober 1997 VIII R 40/97, BFH/NV 1998, 958 und vom 22. Juli 1997 VIII R 73/95, BFH/NV 1998, 300 und BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 IV B 3/99, BFH/NV 2000, 1459).
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