Rechtsprechung
| BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Entscheidung des Behördenleiters über Befangenheitsantrag gegen Amtsträger ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt
- openjur.de
Entscheidung des Behördenleiters über Befangenheitsantrag gegen Amtsträger ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 83, AO § 197, AO § 393 Abs 1, AO § 386 Abs 2, GVGEG § 23 Abs 1, VwVfG § 21, VwVfG § 44a
Entscheidung des Behördenleiters über Befangenheitsantrag gegen Amtsträger ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt - rechtsinformationen.bund.de
Entscheidung des Behördenleiters über Befangenheitsantrag gegen Amtsträger ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 83 AO, § 197 AO
Entscheidung des Behördenleiters über Befangenheitsantrag gegen Amtsträger ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 83; AO § 197 Abs. 1 S. 1
Entscheidung eines Behördenleiters über die Ablehnung eines Fahndungsprüfers wegen der Besorgnis der Befangenheit als Verwaltungsakt - datenbank.nwb.de
Entscheidung des Behördenleiters über das Gesuch eines Verfahrensbeteiligten auf Ablehnung eines Amtsträgers kein anfechtbarer Verwaltungsakt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 17.03.2011 - 11 K 3092/10
- BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
Denn jedenfalls die hier in Streit stehende eigentlich entscheidungserhebliche Frage, ob die Ablehnung des Befangenheitsgesuchs selbständig anfechtbar ist, wird auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, allerdings gestützt auf die Regelung des § 44a der Verwaltungsgerichtsordnung, eindeutig verneint (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1992 5 C 51/90, BVerwGE 90, 287; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2000 18 A 4228/95, Deutsches Verwaltungsblatt 2000, 572). - BFH, 29.04.2002 - IV B 2/02
Ablehnung eines Prüfers wegen Befangenheit
Auszug aus BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
Entgegen der nahezu einhelligen Meinung (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 46/94, BFH/NV 1995, 758, und BFH-Beschluss vom 29. April 2002 IV B 2/02, BFHE 198, 310, BStBl II 2002, 507, m.w.N.) stellt nach dieser Auffassung die Bestimmung des Betriebsprüfers im Rahmen der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 AO einen anfechtbaren Verwaltungsakt dar. - BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim …
Auszug aus BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
In den Fällen, in denen eine Entscheidung des Revisionsgerichts der Rechtsfortbildung dient, liegt deshalb regelmäßig auch eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, m.w.N.).
- BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09
Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises - …
Auszug aus BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, m.w.N.). - BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
Außerdem hätte vorgetragen werden müssen, dass der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde oder weshalb er, der Kläger, obwohl er durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war, in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihm angeregten Beiziehung weiterer Verfahrensakten bestanden hat (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, m.w.N.). - BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01
Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
Auszug aus BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, …und vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, m.w.N.). - BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des …
Auszug aus BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, und vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, m.w.N.). - BFH, 07.05.1981 - IV B 60/80
Finanzbehörde - Amtsträger - Befangenheit
Auszug aus BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
Rn. 6 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass die Entscheidung des Behördenleiters nach § 83 AO über das Gesuch eines Verfahrensbeteiligten auf Ablehnung eines Amtsträgers kein Verwaltungsakt ist, der mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1981 IV B 60/80, BFHE 133, 340, BStBl II 1981, 634, …und vom 15. Mai 2009 IV B 3/09, BFH/NV 2009, 1401). - BFH, 15.05.2009 - IV B 3/09
Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar
Auszug aus BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
Rn. 6 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass die Entscheidung des Behördenleiters nach § 83 AO über das Gesuch eines Verfahrensbeteiligten auf Ablehnung eines Amtsträgers kein Verwaltungsakt ist, der mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1981 IV B 60/80, BFHE 133, 340, BStBl II 1981, 634, und vom 15. Mai 2009 IV B 3/09, BFH/NV 2009, 1401). - BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG
Auszug aus BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11
Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe). - BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09
Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung …
- BFH, 13.12.1994 - VII R 46/94
Bestimmung der Betriebsprüfer im Sinne einer innnerdienstlichen Maßnahme des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2000 - 18 A 4228/95
Anforderungen an das Vorliegen einer Verfahrenshandlung i.S.v. § 44a S. 1 …
- OLG Karlsruhe, 11.01.1974 - 3 VAs 18/73
Voraussetzungen für den Ausschluss eines Staatsanwaltes wegen der Besorgnis der …
- OLG Schleswig, 14.09.1982 - 2 VAs 3/82
- BFH, 23.01.2020 - III R 9/18
Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts …
Ob im Einzelfall der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz den Steuerpflichtigen berechtigt, den benannten Gemeindebediensteten wegen Besorgnis der Befangenheit (vgl. § 42 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 51 Abs. 3 FGO) ablehnen zu können, weil ein schwerwiegendes und rechtswidriges Fehlverhalten des Amtsträgers im Vorfeld oder im Verlaufe der Außenprüfung vorliegt oder auch im weiteren Verlaufe der Außenprüfung mit schweren Rechtsverletzungen gegenüber dem Steuerpflichtigen zu rechnen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29.05.2012 - IV B 70/11, BFH/NV 2012, 1412;… Krumm in Tipke/Kruse, a.a.O., § 21 FVG Rz 2a; Schmieszek in HHSp, § 21 FVG Rz 17a), kann mangels Entscheidungserheblichkeit im Streitfall dahingestellt bleiben. - VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 3250/18
Die behördliche Feststellung, dass ein von der Bundesanstalt für …
Vorliegend kann auch dahinstehen, ob es sich bei der im streitgegenständlichen Bescheid erfolgten Feststellung, die Beigeladenen seien nicht befangen, tatsächlich um einen Verwaltungsakt handelt, wovon die Beklagte angesichts der Form ihres Bescheids mit der einschlägigen Rechtsbehelfsbelehrung ausgeht (dagegen BFH…, Beschluss vom 07.05.1981 - IV B 60/80 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 29.05.2012 - IV B 70/11 -, juris, Rn. 6 ff.).Einer selbständigen Anfechtbarkeit einer die Besorgnis der Befangenheit eines Amtsträgers ablehnenden Entscheidung steht nach übereinstimmender Rechtsprechung grundsätzlich § 44a Satz 1 VwGO entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 51/90 -, BVerwGE 90, 287, 290 f.; BFH…, Beschluss vom 07.05.1981 - IV B 60/80 -, juris, Rn. 14; Beschluss vom 29.05.2012 - IV B 70/11 -, juris, Rn. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 10.01.2000 - 18 A 4228/95 -, DVBl. 2000, 572, 573 f.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 02.04.1992 - 3 L 78/91 -, NVwZ-RR 1993, 395, 396; siehe auch Hessischer VGH, Beschluss vom 10.09.1991 - 14 R 2081/91 -, NVwZ 1992, 391, 392;… für ein generelles selbständiges Ablehnungsrecht: Hufen/ Siegel, Fehler im Verwaltungsverfahren, 6. Aufl. 2018, Rn. 148 f.).
- BFH, 08.10.2012 - I B 22/12
Ausschluss eines Richters; rechtliches Gehör; Vertretungsrüge nur durch …
Rn. 10 2. Da die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ein besonderer Fall der Grundsatzrevision ist (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2012 IV B 70/11, BFH/NV 2012, 1412;… vom 12. Juni 2012 X B 51/11, BFH/NV 2012, 1442), kommt eine Revisionszulassung aus den unter 1. dargelegten Gründen ebenfalls nicht in Betracht. - FG München, 16.05.2018 - 4 K 1112/17
Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
Die Entscheidung der Finanzbehörde über die Person des Prüfers ist im Grundsatz ebenso wenig ein anfechtbarer Verwaltungsakt (§ 118 Satz 1 AO) wie die Entscheidung über das Gesuch eines Verfahrensbeteiligten nach § 83 AO auf Ablehnung eines Amtsträgers wegen der Besorgnis der Befangenheit (vgl. BFH Beschluss vom 29. Mai 2012 IV B 70/11, BFH/NV 2012, 1412). - VG Köln, 30.05.2018 - 19 L 505/18 Rn. 13 vgl. BFH, Beschluss vom 29.05.2012 - IV B 70/11 -, juris; Schmitt, in: Meyer-Großner, StPO, 60. Aufl. 2017, Vor.
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