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Rechtsprechung
   BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11357
BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10 (https://dejure.org/2012,11357)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2012 - IV B 76/10 (https://dejure.org/2012,11357)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - IV B 76/10 (https://dejure.org/2012,11357)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; rechtsirrtümlich erfolgte Beiladung als Verfahrensfehler; gewerblicher Grundstückshandel

  • openjur.de

    Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; rechtsirrtümlich erfolgte Beiladung als Verfahrensfehler; gewerblicher Grundstückshandel

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 48 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 123 Abs 1, EStG § 15, BGB § 133
    Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; rechtsirrtümlich erfolgte Beiladung als Verfahrensfehler; gewerblicher Grundstückshandel

  • rechtsinformationen.bund.de

    Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; rechtsirrtümlich erfolgte Beiladung als Verfahrensfehler; gewerblicher Grundstückshandel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 48 Abs 2 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; rechtsirrtümlich erfolgte Beiladung als Verfahrensfehler; gewerblicher Grundstückshandel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsirrtümlich erfolgte Beiladung ausgeschiedener Gesellschafter einer vollbeendeten Personengesellschaft als Verfahrensfehler; Auslegung eines Rechtsbehelfs als Nichtzulassungsbeschwerde; Gewerblicher Grundstückshandel durch eine Grundstücksgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde als solche der ehemaligen Gesellschafter; rechtsirrtümliche Beiladung zum Verfahren; Feststellung eines gewerblichen Grundstückshandels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt - …

    Auszug aus BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10
    Rn. 3 2. Eine vollbeendete Personengesellschaft kann nicht Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte sein, denn sie ist nicht mehr i.S. des § 48 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) als Prozessstandschafterin für die Gesellschafter prozessführungsbefugt (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2011 IV R 37/08, BFH/NV 2011, 1120, und vom 22. September 2011 IV R 42/09, juris, jeweils m.w.N.).

    Die Vollbeendigung hat zur Folge, dass grundsätzlich alle gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO klagebefugten ehemaligen Gesellschafter (Gemeinschafter), die nicht selbst Klage erhoben haben, beizuladen sind, soweit sie vom Ausgang des Rechtsstreits i.S. des § 40 Abs. 2 FGO selbst betroffen sind (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1120).

  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit …

    Auszug aus BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10
    Im Übrigen liegt die von den Klägern genannte Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 18. August 2009 X R 25/06 (BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965) auch inhaltlich nicht vor.
  • BFH, 22.09.2011 - IV R 42/09

    Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge nach § 35 Abs. 3 Satz 4 EStG a. …

    Auszug aus BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10
    Rn. 3 2. Eine vollbeendete Personengesellschaft kann nicht Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte sein, denn sie ist nicht mehr i.S. des § 48 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) als Prozessstandschafterin für die Gesellschafter prozessführungsbefugt (…z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2011 IV R 37/08, BFH/NV 2011, 1120, und vom 22. September 2011 IV R 42/09, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und …

    Auszug aus BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10
    Hiermit rügen sie die (vermeintlich) fehlerhafte Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung durch das FG; damit kann jedoch grundsätzlich die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510).
  • BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10

    Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung - Aussetzung der Vollziehung …

    Auszug aus BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10
    Nach dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung ist im Zweifelsfall anzunehmen, dass das Rechtsmittel eingelegt werden sollte, das zulässig ist (vgl. hierzu und zum Folgenden BFH-Beschluss vom 11. Juni 2010 IV S 1/10, BFH/NV 2010, 1851, m.w.N.); dies gilt grundsätzlich auch für Schriftsätze von rechtskundigen Bevollmächtigten.
  • BFH, 14.11.2008 - IV B 136/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Beiladung als Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10
    Zwar stellt die unterbliebene notwendige Beiladung trotz der Regelung in § 123 Abs. 1 FGO einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar, denn die Vorschriften über die notwendige Beiladung regeln eine unverzichtbare Sachentscheidungsvoraussetzung (z.B. BFH-Beschluss vom 14. November 2008 IV B 136/07, BFH/NV 2009, 597); deshalb kann in einem solchen Fall die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruhen (…BFH-Beschluss vom 8. Mai 2008 IV B 138/07, BFH/NV 2008, 1499, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2008 - IV B 138/07

    Verfahrensmangel: Unterlassene Beiladung

    Auszug aus BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10
    Zwar stellt die unterbliebene notwendige Beiladung trotz der Regelung in § 123 Abs. 1 FGO einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar, denn die Vorschriften über die notwendige Beiladung regeln eine unverzichtbare Sachentscheidungsvoraussetzung (…z.B. BFH-Beschluss vom 14. November 2008 IV B 136/07, BFH/NV 2009, 597); deshalb kann in einem solchen Fall die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruhen (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2008 IV B 138/07, BFH/NV 2008, 1499, m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2002 - II B 88/00

    Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA - Bemessungsgrundlage der Steuer der …

    Auszug aus BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10
    Denn die Beiladung soll eine einheitliche Entscheidung gegenüber den Personen, deren rechtliche Interessen berührt werden, ermöglichen, diesen die Interessenwahrnehmung erleichtern und die Erledigung des Rechtsstreits der Hauptbeteiligten fördern; dieser Zweck trifft auf Personen, die bereits als Kläger am Verfahren beteiligt sind, nicht zu (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2002 II B 88/00, juris).
  • BFH, 10.09.2020 - IV R 6/18

    Unbeachtlichkeit des Verschuldens bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids …

    Ein Kläger behält deshalb seine Stellung als Hauptbeteiligter auch dann, wenn er rechtsirrtümlich zum Verfahren beigeladen wird (BFH-Beschluss vom 08.02.2012 - IV B 76/10, Rz 6).
  • BFH, 05.01.2015 - VI S 10/14

    Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts nach § 155 FGO i. V. …

    Rn. 8 Im Rahmen der Auslegung von Rechtsbehelfen ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH darauf abzustellen, was dem wirklichen Willen und dem Ziel des Rechtsbehelfsführers bei verständiger Würdigung am besten entspricht (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209;… vom 30. November 2011 VI B 22/11, BFH/NV 2012, 436, und vom 8. Februar 2012 IV B 76/10, BFH/NV 2012, 1172).
  • BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11

    Vom Finanzamt veranlasste fehlerhafte Klägerbezeichnung bei voll beendeter KG - …

    Rn. 14 b) Nach den vom Senat in seinem Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05 (…BFH/NV 2009, 1650; vgl. auch BFH-Beschluss vom 8. Februar 2012 IV B 76/10, BFH/NV 2012, 1172) aufgestellten Grundsätzen erfolgt die Auslegung einer Klageschrift nach den für die Willenserklärungen geltenden Grundsätzen.
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