Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.1961 - IV C 121.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.11.1958 - XV A 195.57
- BVerwG, 24.11.1961 - IV C 121.59
Papierfundstellen
- BVerwGE 13, 183
- WM 1962, 191
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 13 S 973/97
Zulassung der Beschwerde: verweigerte Akteneinsicht - Gehörsrüge - Umfang der …
- BVerwG, 22.08.1962 - V C 31.62
Entschädigungsberechtigung nach dem Altsparergesetz - Umwandlung einer Sparanlage …
Eigentum an Grundvermögen im Sinne des § 10 Abs. 2 der 5. ASpG-DV bestand auch dann, wenn der Gläubiger durch Auflassung und Eigenbesitz wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks war (Fortführung von BVerwGE 13, 183).Dieses Ergebnis deckt sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. November 1961 - BVerwG IV C 121.59 - (BVerwGE 13, 183), nach dem das für ein verkauftes Grundstück empfangene Entgelt als umgewandelte Sparanlage auch dann entschädigungsfähig ist, wenn der Käufer vor seiner Eintragung im Grundbuch schon wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks geworden ist.
- BFH, 05.11.1968 - II R 118/67
Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung
Da die verletzte Rechtsnorm zu bezeichnen ist (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), genügt - anders als nach § 344 Abs. 2 StPO - nicht die allgemeine Rüge einer Verletzung des materiellen Rechts (RGZ 123, 38 zu § 554 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a ZPO; vgl. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 13 S. 183 - BVerwGE 13, 183 - zu § 139 Abs. 2 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -) oder der Fehlerhaftigkeit des Urteils (…Wieczorek, a.a.O., § 554 Anm. C III c 2).
- BVerwG, 23.03.1965 - III CB 104.64
Feststellung eines Kriegssachschadens an Eigenbesitz und wirtschaftlichem …
Den von der Klägerin erwähnten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 343; 7, 230 [BVerwG 11.09.1958 - II C 56/58]; 13, 187 [BVerwG 24.11.1961 - IV C 121/59]und 17, 172) liegen andere Sachverhalte zugrunde. - BVerwG, 27.03.1963 - V C 93.62
Rechtsmittel
Hiervon ausgehend hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. August 1962 - BVerwG V C 31.62 - im Anschluß an die Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1961 (BVerwGE 13, 183) ausgesprochen, daß Eigentum im Sinne des § 10 Abs. 2 der 5. ASpG-DV auch dann bestanden hat, wenn der Gläubiger zwar noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen aber durch Auflassung und Eigenbesitz wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks geworden war. - BVerwG, 27.03.1963 - V C 106.62
Rechtsmittel
Wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 24. November 1961 - BVerwG IV C 121.59 - (BVerwGE 13, 183) und vom 22. August 1962 - BVerwG V C 31.62 - (BVerwGE 14, 352 [BVerwG 22.08.1962 - V C 31/62]) dargelegt hat, ist mit der Bezeichnung "sonstiges Entgelt" in § 10 Abs. 1 Nr. 1 der 5. ASpG-DV jede Bindung oder Beziehung zu einem bestimmten bürgerlich-rechtlichen Vorgang, sei es des Schuldrechts, sei es sonstigen Rechts, aufgegeben und deutlich gemacht, daß jeder, in welcher Form und in welchem Zusammenhang auch immer, empfangene Gegenwert für die bezeichneten Vermögenswerte im allerweitesten Sinn als Umwandlungsfähige Sparanlage anerkannt werden soll. - BVerwG, 24.04.1968 - V C 32.66
Altsparerrechtliche Behandlung von Sperrkonten - Wirtschaftliche …
Für die Frage der Beendigung der früheren Sparanlage kommt es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht auf eine rechtliche, sondern auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise an (vgl. BVerwGE 13, 183; 14, 352 [BVerwG 22.08.1962 - V C 31/62]; 16, 17) [BVerwG 27.03.1963 - V C 93/62]; hieran wird festgehalten, weil in den Umwandlungsfällen altsparerrechtlich in erster Linie das Schicksal des aus dem früheren Vermögenswerte hervorgegangenen Gegenwertes interessiert und dessen Verfügbarkeit erfahrungsgemäß nicht an die Rechtsänderung, sondern an den wirtschaftlichen Güteraustausch geknüpft wird, sofern diese Vorgänge zeitlich auseinanderfallen.
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