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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,23
BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68 (https://dejure.org/1971,23)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1971 - IV C 76.68 (https://dejure.org/1971,23)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1971 - IV C 76.68 (https://dejure.org/1971,23)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der Genehmigung; Zeitpunkt des Inkrafttretens; Erforderlichkeit der Bauleitplanung; Begründung; Zulässigkeit von Tischlerwerkstätten in Wohngebieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1626
  • DVBl 1971, 633
  • DVBl 1971, 759
  • DÖV 1971, 633
  • BauR 1971, 182
 
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Wird zitiert von ... (288)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Der Senat hält jedoch einen - in den Erörterungen der Beteiligten und der Vorinstanzen vernachlässigten - Punkt für so wichtig, daß darauf doch wenigstens im Sinne einer Klarstellung aufmerksam gemacht werden soll: Der Bebauungsplan Nr. 148 ist unabhängig von allem Gesagten auch deshalb nichtig, weil es ihm entgegen § 9 Abs. 6 Satz 1 BBauG an der erforderlichen Begründung fehlt (vgl. zu dieser Rechtsfolge das Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 76.68 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 S. 6 [15]).

    Dabei steht auf einem anderen Blatt, daß die nach § 9 Abs. 6 Satz 1 BBauG erforderliche Begründung nur die wichtigsten Punkte anzusprechen braucht (Urteil vom 7. Mai 1971 a.a.O. S. 14), ja, im Interesse der Überschaubarkeit wohl auch nur ansprechen sollte.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Das eine wie das andere stand - und steht auch nach der Neufassung - unter der Sanktion der Nichtigkeit des Bebauungsplanes: Ohne hinreichende Bekanntmachung sowohl des Planentwurfs als auch der Plangenehmigung konnte und kann ein gültiger Bebauungsplan nicht zustande kommen (siehe zu § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 den Beschluß vom 8. Januar 1968 - BVerwG IV CB 109.66 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 1 S. 1 [2] und zu § 12 Satz 2 BBauG 1960 das Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 76.68 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 S. 6 [12]).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; …

    Nicht unmittelbar einschlägig sind ferner Entscheidungen, nach denen ein Bebauungsplan nichtig ist, wenn er "Fehlentwicklungen" im Plangebiet oder dessen Umgebung ermöglicht, "städtebauliche Unordnung" schafft (BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - BVerwG 4 NB 23.94 - DVBl 1996, 264) oder sich als "grober" und "einigermaßen offensichtlicher Missgriff" erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 76.68 - DVBl 1971, 759).

    Zur näheren Bestimmung einer gemeindlichen Planungspflicht ungeeignet ist auch der in der Senatsrechtsprechung aufgestellte und häufig wiedergegebene Rechtssatz, erforderlich im Sinne des Gesetzes sei die Aufstellung eines Bebauungsplans (nur), soweit er "nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich ist" (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971, a.a.O.; Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - BVerwGE 40, 258 - jeweils zu § 2 Abs. 1 BBauG).

    Die Bindung der städtebaulichen Erforderlichkeit an die "Konzeption der Gemeinde" soll ausdrücken, dass der Erlass eines Bebauungsplans erst dann, weil nicht erforderlich, untersagt ist, wenn und soweit es selbst nach der Konzeption der Gemeinde an der Erforderlichkeit fehlt (deutlich in diesem Sinne die Senatsurteile vom 7. Mai 1971, a.a.O., …und vom 14. Juli 1972 a.a.O.).

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