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| BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
EStG § 22 Nr. 3 Satz 3; ; EStG § 22 Nr. 3; ; AO 1977 § 180; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Gewerbebetrieb - Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr - Einkünfteerzielungsabsicht - Charter - Segeljacht - Spruchreife
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG §§ 15, 22 Nr. 3
Vercharterung von Segelyachten; Verlustabzug - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, daß der völlige Ausschluß der Verlustverrechnung bei laufenden Einkünften aus der Vermietung beweglicher Gegenstände nach § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG in der Zeit vor Inkrafttreten der Neufassung durch das Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 1999/2000/2002 gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verstoße (Beschluß vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BGBl I 1998, 3430, Der Betrieb --DB-- 1998, 2247).Das BVerfG habe durch den Beschluß in BGBl I 1998, 3430, DB 1998, 2247 das Verlustabzugsverbot in § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG insoweit, als es sich auf laufende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehe, für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Das BVerfG hat mit seiner Entscheidung in BGBl I 1998, 3430, DB 1998, 2247 entschieden, daß der Ausschluß der Verlustverrechnung bei laufenden Einkünften aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, wie er in § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG in der Zeit vor Inkrafttreten der Neufassung durch das StEntlG 1999/2000/2002 angeordnet war, gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verstieß.
- BFH, 02.10.1991 - X R 63/89
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99
Dabei berief es sich auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 28. Juni 1989 IV 285/87 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1989, 635), das vom Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluß vom 2. Oktober 1991 X R 63/89 (nicht veröffentlicht --NV--) bestätigt worden ist.In Übereinstimmung mit dem BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1991 X R 63/89 (NV), mit dem das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 1989, 635 bestätigt wurde, liegt es nahe, daß die Tätigkeit der Kläger nicht gewerblicher Natur i.S. des § 15 EStG war, sondern als Vermietung beweglicher Gegenstände unter § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG fiel.
- BFH, 16.12.1998 - X R 125/97
Verlustausgleichsverbot bei sonstigen Einkünften
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99
Das war aus seiner Sicht auch nicht notwendig, da die Klage in jedem Fall abzuweisen war, ohne daß es auf das Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht angekommen wäre (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 125/97, BFH/NV 1999, 917).
- BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93
Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche …
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99
Entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen müßten dem angefochtenen Urteil in einer Weise zu entnehmen sein, die es den Beteiligten und dem Revisionsgericht ermöglicht, zu erkennen, wie das FG bei seiner im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Würdigung zu dem gefundenen Ergebnis gekommen ist (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157; vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573). - BFH, 27.10.1987 - VII R 18/83
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99
Entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen müßten dem angefochtenen Urteil in einer Weise zu entnehmen sein, die es den Beteiligten und dem Revisionsgericht ermöglicht, zu erkennen, wie das FG bei seiner im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Würdigung zu dem gefundenen Ergebnis gekommen ist (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157;… vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573). - BFH, 23.03.1993 - VII R 113/91
Keine Einbeziehung von Quotakosten in den Zollwert
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99
Entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen müßten dem angefochtenen Urteil in einer Weise zu entnehmen sein, die es den Beteiligten und dem Revisionsgericht ermöglicht, zu erkennen, wie das FG bei seiner im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Würdigung zu dem gefundenen Ergebnis gekommen ist (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157;… vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573). - FG Schleswig-Holstein, 28.06.1989 - IV 285/87
Einkommensteuer; Vercharterung einer Segelyacht als sonstige Tätigkeit
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99
In Übereinstimmung mit dem BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1991 X R 63/89 (NV), mit dem das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 1989, 635 bestätigt wurde, liegt es nahe, daß die Tätigkeit der Kläger nicht gewerblicher Natur i.S. des § 15 EStG war, sondern als Vermietung beweglicher Gegenstände unter § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG fiel.
- BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99
Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung
Der Vorentscheidung können jedoch keine nachvollziehbaren Feststellungen zur Frage der Fahrzeitverkürzung entnommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1999 IV R 4/99, BFH/NV 2000, 426 a.E., m.w.N.). - BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort …
Diese Feststellung entfaltet für den erkennenden Senat jedoch auch ohne entsprechende Rüge nicht die Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO, weil aus dem angefochtenen Urteil entgegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO die Gründe, die für diese richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, nicht hervorgehen, und nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Tatsachen das FG seine Überzeugung ableitet (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270, unter 2.b; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157, unter II.2.a;… vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573, unter 1.b bb, und vom 23. September 1999 IV R 4/99, BFH/NV 2000, 426, unter 2.a).
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