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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2019 - IV ZB 8/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3792
BGH, 13.02.2019 - IV ZB 8/18 (https://dejure.org/2019,3792)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2019 - IV ZB 8/18 (https://dejure.org/2019,3792)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - IV ZB 8/18 (https://dejure.org/2019,3792)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtsmittelbeschwer: Berücksichtigung einer zur Hauptforderung gewordenen Nebenforderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Rechtsmittelbeschwer: Berücksichtigung einer zur Hauptforderung gewordenen Nebenforderung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Streitwerts auf der Grundlage der erwarteten Reparaturkosten; Anspruch der durch einen Hund an der Mietwohnung verursachten Schäden gegenüber dem Haftpflichtversicherer

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Streitwerts auf der Grundlage der erwarteten Reparaturkosten; Anspruch der durch einen Hund an der Mietwohnung verursachten Schäden geg...

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 4 Abs. 1, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 574 Abs. 2 Nr. 2, 522 Abs. 1 Satz 4
    Rechtsmittelbeschwer bei Nebenforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Streitwerts auf der Grundlage der erwarteten Reparaturkosten; Anspruch der durch einen Hund an der Mietwohnung verursachten Schäden gegenüber dem Haftpflichtversicherer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 633
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11

    Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender …

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - IV ZB 8/18
    Sobald und soweit die Hauptforderung jedoch nicht mehr Prozessgegenstand ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 [juris Rn. 5]; BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VI ZB 49/12, VersR 2014, 1149 [juris Rn. 5], jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17

    Berufungseinlegung: Eingang der Berufungsschrift an einem Telefaxgerät der …

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - IV ZB 8/18
    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Klägerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17, VersR 2018, 1342 [juris Rn. 6]).
  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 62/10

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer: Berücksichtigung der mit der Berufung …

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - IV ZB 8/18
    Jedenfalls hat sich damit der ursprünglich insgesamt als Nebenforderung geltend gemachte, auf den Gegenstandswert des Feststellungsantrags bezogene Antrag auf Erstattung vorprozessualer Anwaltskosten von 334, 75 EUR als Hauptforderung verselbständigt, soweit die Anwaltskosten einen 600 EUR übersteigenden Gegenstandswert betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 [juris Rn. 6]).
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZB 49/12

    Zulässigkeit der Berufung: Berücksichtigung nicht zuerkannter Rechtsanwaltskosten …

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - IV ZB 8/18
    Sobald und soweit die Hauptforderung jedoch nicht mehr Prozessgegenstand ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (…Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 [juris Rn. 5]; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VI ZB 49/12, VersR 2014, 1149 [juris Rn. 5], jeweils m.w.N.).
  • KG, 02.12.2019 - 8 U 104/17

    Voraussetzungen einer Aufrechnung eines Vermieters mit einem …

    Die vorgerichtlichen Anwaltskosten von 808, 13 EUR bleiben bei der Ermittlung der Beschwer unberücksichtigt, da sie nur als von der Klageforderung abhängige Nebenforderungen i.S. von § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO Gegenstand des Prozesses sind (s. BGH GE 2019, 456 - bei juris Rn 6; NJW 2015, 3173 Rn 4; NJW 2014, 3100 Rn 5).
  • AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22

    Indexmieterhöhung bei Verstoß gegen Mietpreisbremse

    Über den mit dem beantragten Betrag anzusetzenden Wert des Zahlungsbegehrens (Antrag zu 2.) hinaus sind hier auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Antrages zu 3. streitwerterhöhend, insoweit sie über den beantragten Gegenstand hinausgehen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - IV ZB 8/18 -).
  • OLG München, 02.01.2023 - 19 U 3350/22

    AGB-Kontrolle des Abschlusses eines Online-Finanzgeschäfts

    Rn. 95 Der mittels Berufungsantrags Ziffer 2 geltend gemachte Anspruch auf den Ersatz vorprozessualer Rechtsanwaltskosten erhöht nach § 4 Abs. 1, Hs. 2 ZPO als Nebenforderung nicht den Streitwert, da er neben dem Hauptanspruch geltend gemacht wird, für dessen Verfolgung Rechtsanwaltskosten angefallen sind (BGH, Beschluss v. 13.02.2019, Az. IV ZB 8/18, Rz. 6).
  • OLG München, 04.07.2025 - 19 U 3738/24

    Energieeffizienz, Förderzusage, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

    Rn. 94 Der geltend gemachte Anspruch auf den Ersatz vorprozessualer Rechtsanwaltskosten erhöht nach § 4 Abs. 1, Hs. 2 ZPO als Nebenforderung nicht den Streitwert, da er neben dem Hauptanspruch geltend gemacht wird, für dessen Verfolgung Rechtsanwaltskosten angefallen sind (BGH, Beschluss v. 13.02.2019, Az. IV ZB 8/18, Rz. 6).
  • BayObLG, 16.08.2024 - 101 AR 103/24

    Streitwert eines Feststellungsantrages

    Rn. 46 ee) Zwar ist zu berücksichtigen, dass die mit dem Klageantrag Ziffer 5 geltend gemachte Nebenforderung insoweit zur Hauptforderung wird, als der Berechnung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von 6.500 EUR anstelle eines zutreffenden Gegenstandswerts von 3.500 EUR (Antrag Ziffer 1: 1.000 EUR; Antrag Ziffer 2: 500 EUR; Antrag Ziffer 3: 1.500 EUR; Antrag Ziffer 4: 500 EUR) zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2019, IV ZB 8/18).
  • AG Berlin-Mitte, 31.05.2023 - 23 C 36/23

    Wirksamkeit einer Einreichung einer Klageschrift mit einer enveloped Signatur

    Rn. 61 Über den mit dem beantragten Betrag anzusetzenden Wert des Zahlungsbegehrens (Antrag zu 2.) hinaus sind hier auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Antrages zu 3. streitwerterhöhend, insoweit sie über den beantragten Gegenstand hinausgehen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - IV ZB 8/18 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.03.2025 - 101 AR 5/25

    Verweisungsbeschluß, Festsetzung des Streitwerts, Streitwertfestsetzung, …

    Rn. 41 ee) Die mit dem Klageantrag Ziffer 6. geltend gemachten außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1.054,10 EUR werden insoweit zur Hauptforderung, als der Berechnung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von 12.500,00 EUR anstelle eines zutreffenden Gegenstandswerts von 5.000,00 EUR (Antrag zu 1.: 1.000,00 EUR; Antrag zu 2.; 2.000,00 EUR; Antrag zu 3.: 500, 00 EUR; Antrag zu 4.: 1000, 00 EUR; Antrag zu 5.: 500, 00 EUR) zugrunde gelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2019, IV ZB 8/18, juris Rn. 51; BayObLG…, Beschluss vom 16. August 2024, 101 AR 103/24 e, juris Rn. 52).
  • OLG Oldenburg, 11.09.2024 - 8 U 78/24

    Rückzahlungspflicht eines Darlehensnehmers bei einem Verstoß gegen die Pflicht …

    Sobald und soweit die Hauptforderung jedoch nicht mehr Prozessgegenstand ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2019 - IV ZB 8/18, juris Rn. 6).
  • OLG München, 30.03.2023 - 19 U 6956/22

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen …

    Der mittels Berufungsantrags Ziffer 2 geltend gemachte Anspruch auf die Freistellung von vorprozessualen Rechtsanwaltskosten erhöht nach § 4 Abs. 1, Hs. 2 ZPO als Nebenforderung nicht den Streitwert, da er neben dem Hauptanspruch geltend gemacht wird, für dessen Verfolgung Rechtsanwaltskosten angefallen sind (BGH, Beschluss v. 13.02.2019, Az. IV ZB 8/18, Rz. 6).
  • OLG Hamm, 11.11.2022 - 26 W 7/22

    Streitwert einer Klage; Berücksichtigung des Anspruchs auf Ersatz vorprozessualer …

    Sobald und soweit die Hauptforderung jedoch nicht mehr Prozessgegenstand ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (BGH, Beschl. v. 13.2.2019 - IV ZB 8/18, BeckRS 2019, 2408 Rn. 6, m.w.N.).
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