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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2018 - IV ZR 106/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35092
BGH, 17.10.2018 - IV ZR 106/17 (https://dejure.org/2018,35092)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2018 - IV ZR 106/17 (https://dejure.org/2018,35092)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17 (https://dejure.org/2018,35092)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Antragsmodell: Ordnungsgemäße Belehrung über den Beginn der Rücktrittsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 5 S 1 VVG vom 21.07.1994, § 8 Abs 5 S 3 VVG vom 21.07.1994
    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Antragsmodell: Ordnungsgemäße Belehrung über den Beginn der Rücktrittsfrist

  • IWW

    § 8 Abs. 5 Satz 3 VVG, § 346 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 5 Satz 1 VVG, § 8 Abs. 5 VVG, § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG, § 150 Abs. 1 BGB, § 150 Abs. 2 BGB, § 5 VVG

  • Wolters Kluwer

    Information des Versicherungsnehmers über das für den Beginn der Rücktrittsfrist maßgebliche Ereignis mit der Belehrung zum Rücktritt "innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages" bei einem Vertragsschluss im Antragsmodell; Rückzahlung von geleisteten ...

  • Betriebs-Berater

    Versicherungsvertragsschluss im Antragsmodell - ordnungsgemäße Belehrung über das Rücktrittsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Information des Versicherungsnehmers über das für den Beginn der Rücktrittsfrist maßgebliche Ereignis mit der Belehrung zum Rücktritt "innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages" bei einem Vertragsschluss im Antragsmodell; Rückzahlung von geleisteten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belehrung über Beginn der Rücktrittsfrist reicht!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur hinreichenden Information des Versicherungsnehmers über das für Beginn der Rücktrittsfrist maßgebliche Ereignis bei Vertragsschluss im Antragsmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Information des Versicherungsnehmers bei einem Vertragsschluss im Antragsmodell

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3778
  • ZIP 2018, 2325
  • MDR 2018, 1497
  • VersR 2018, 1435
  • WM 2018, 2127
  • BB 2018, 2689
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 3 U 51/15

    Lebensversicherung: Unwirksame Belehrung über Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 VVG …

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - IV ZR 106/17
    Eine von der Revision vermisste Erläuterung, dass der Vertrag in dem Zeitpunkt abgeschlossen war, in dem der Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer zuging, war allerdings nicht erforderlich (a.A. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 U 51/15, juris Rn. 8).

    Rn. 18 Unerheblich ist es entgegen der Auffassung der Revision, dass sich die Unterschrift auch noch auf den Erhalt bestimmter - hier in dem Feld über der Rücktrittsbelehrung bezeichneter - Unterlagen beziehen konnte (a.A. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 U 51/15, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91, BGHZ 119, 283, 295 ff. [juris Rn. 47 ff.] zu § 1b Abs. 2 Satz 3 AbzG a.F.).

  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 24/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. …

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - IV ZR 106/17
    So musste er, wie der Senat bereits entschieden hat, den Versicherungsnehmer nicht über eine etwaige Form der Rücktrittserklärung belehren, weil von ihm nicht verlangt werden konnte, die insoweit unklare gesetzliche Bestimmung des § 8 Abs. 5 VVG a.F. auszulegen (Senatsurteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, r+s 2016, 556 Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der …

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - IV ZR 106/17
    In Belehrungen über das Widerspruchsrecht nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. war der aus dieser Vorschrift entlehnte Begriff der "Textform" nicht erläuterungsbedürftig (Senatsurteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 11).
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - IV ZR 106/17
    Rn. 18 Unerheblich ist es entgegen der Auffassung der Revision, dass sich die Unterschrift auch noch auf den Erhalt bestimmter - hier in dem Feld über der Rücktrittsbelehrung bezeichneter - Unterlagen beziehen konnte (a.A. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 U 51/15, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91, BGHZ 119, 283, 295 ff. [juris Rn. 47 ff.] zu § 1b Abs. 2 Satz 3 AbzG a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2016 - 4 U 99/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - IV ZR 106/17
    Der Versicherer war nicht gehalten, dem Versicherungsnehmer die Anforderungen an das Rücktrittsrecht über den Gesetzeswortlaut hinaus zu erklären (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2016 - I-4 U 99/13, juris Rn. 35).
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Nach diesen Entscheidungen war der Versicherer nicht gehalten, dem Versicherungsnehmer die Anforderungen an das Rücktrittsrecht über den Gesetzeswortlaut hinaus zu erklären und die insoweit unklare gesetzliche Bestimmung des § 8 Abs. 5 VVG a.F. auszulegen (vgl. Senatsurteile vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435 Rn. 15;… vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, r+s 2016, 556 Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 314/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Nach diesen Entscheidungen war der Versicherer nicht gehalten, dem Versicherungsnehmer die Anforderungen an das Rücktrittsrecht über den Gesetzeswortlaut hinaus zu erklären und die insoweit unklare gesetzliche Bestimmung des § 8 Abs. 5 VVG a.F. auszulegen (vgl. Senatsurteile vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435 Rn. 15;… vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, r+s 2016, 556 Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2019 - IV ZR 8/19

    Pflicht des Versicherers zur der Angabe des Fehlens an einer Garantie von …

    Diesem Richtlinienziel widerspräche es, vom Versicherer im Wege der Rechtsanwendung Angaben zu verlangen, die nach dem Gesetzeswortlaut nicht vorgesehen sind (vgl. auch Senatsurteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435 Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 7 U 169/18

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Nichtaushändigung einer …

    Insbesondere musste er, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, im Rahmen des § 8 Abs. 5 VVG aF den Versicherungsnehmer nicht über eine etwaige Form der Rücktrittserklärung belehren, weil von ihm nicht verlangt werden konnte, die insoweit unklare gesetzliche Bestimmung des § 8 Abs. 5 VVG aF auszulegen (…BGH, Urteile vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, r+s 2016, 556, juris Rn. 15; vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435, juris Rn. 15).

    Zwar trifft es zu, dass ein Versicherungsvertrag im Antragsmodell schon vor der Übersendung des Versicherungsscheins durch "einfache Annahmeerklärung" zustandekommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435, juris Rn. 16).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2021 - 5 U 32/21

    1. Eine bei der Antragstellung erteilte Rücktrittsbelehrung, die auf die zu …

    Sie begann mit dem formellen Abschluss des Vertrages zu laufen (…vgl. Römer, in: Römer/Langheid, VVG 2. Aufl., § 8 Rn. 70;… Gruber, in: Berliner Kommentar zum VVG, § 8 Rn. 100), d.h. mit Übersendung des Versicherungsscheins vom 8. Dezember 2004; durch die damit seitens der Beklagten erklärte Annahme des Versicherungsantrags des Klägers wurde der Vertrag abgeschlossen (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435).

    Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nimmt das Landgericht deshalb zu Recht an, dass sich die Belehrung nicht über die mögliche Form der Rücktrittserklärung verhalten muss, weil nicht einmal das Gesetz eindeutig eine bestimmte Form verlangt und von der Beklagten deshalb nicht verlangt werden konnte, die insoweit unklare gesetzliche Bestimmung des § 8 Abs. 5 VVG a.F. auszulegen (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, RuS 2016, 556; Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435; OLG Köln, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 20 U 138/11, juris).

    Wie das Landgericht zu Recht ausführt, genügte es hier, dass der Kläger den Antrag, in dem die Belehrung enthalten war, unterzeichnet hat, solange daraus zweifelsfrei geschlossen werden kann, dass sich die Unterschrift (auch) auf die Belehrung bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435; Senat, Urteil vom 3. April 2019 - 5 U 79/18, juris, m.w.N.).

  • OLG Hamm, 13.01.2025 - 20 U 142/24
    Eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Erläuterung der Formulierung "nach Abschluss des Vertrages" war vom Versicherer nicht zu fordern (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17 -, juris Rn. 15).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits (gegen OLG Frankfurt am Main…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 U 51/15, juris Rn. 8) zum Ausdruck gebracht, dass ein solcher Zusatz "nicht erforderlich" ist (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17 -, juris Rn. 15), woraus zugleich folgt, dass der Bundesgerichtshof ihn umgekehrt auch nicht als schädlich erachtet (so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe…, Urteil vom 21. März 2024 - 12 U 23/23 -, juris Rn. 58).

    Die Rücktrittsbelehrung musste - wie der Bundesgerichtshof gleichfalls entschieden hat (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17 -, juris Rn. 16) nicht alle Eventualitäten eines Vertragsschlusses abdecken.

    Ferner hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne weiteres erkennt, dass jedenfalls in der zeitnahen Übersendung des seinem Antrag entsprechenden Versicherungsscheins die Annahme seines Angebots lag und damit der Vertrag zustande gekommen und die Rücktrittsfrist in Gang gesetzt worden war (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17 -, juris Rn. 16).

  • OLG Köln, 10.06.2022 - 20 U 252/21

    Rückabwicklung von Versicherungsverträgen Wirksamkeit von Widersprüchen …

    Auch wenn § 8 Abs. 5 Satz 3 VVG a.F. nur allgemein eine Belehrung über das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers verlangte, musste der Versicherungsnehmer über den Beginn und das Ende der Frist aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17 -, juris-Rz. 15).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2024 - 5 U 37/23

    Klage auf Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Rücktritt

    Diese Frist begann hier mit Erhalt des Versicherungsscheins vom 26. April 2002; denn durch die damit seitens der Beklagten erklärte Annahme des - nicht bindenden - Versicherungsantrags, die von der Klägerin auch nach Empfang der Annahmeerklärung nicht rechtzeitig, nämlich unverzüglich, spätestens innerhalb der Frist des § 8 Abs. 5 VVG - abgelehnt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1984 - VII ZR 177/82, NJW 1984, 1885, 1886;… Staudinger/Bork (2020) BGB § 145, Rn. 27), wurde der Vertrag abgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435), und die Klägerin ist ausweislich des vorliegenden Antrags schon zuvor formell und inhaltlich ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden:.

    Da sie sich unmittelbar oberhalb der Unterschriftenzeile befindet, in der die Klägerin den Antrag unterzeichnet hat, kann daraus auch zweifelsfrei geschlossen werden, dass sich die Unterschrift (auch) auf die Belehrung bezog, die Klägerin diese mithin, wie vom Gesetz gefordert, "durch Unterschrift bestätigt hat" (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435; Senat, Urteil vom 5. November 2021 - 5 U 32/21, VersR 2022, 228).

    Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, nimmt das Landgericht deshalb zu Recht an, dass sich die Belehrung nicht zu der möglichen Form der Rücktrittserklärung verhalten muss, weil nicht einmal das Gesetz eindeutig eine bestimmte Form verlangt und von der Beklagten deshalb nicht verlangt werden konnte, die insoweit unklare gesetzliche Bestimmung des § 8 Abs. 5 VVG a.F. auszulegen (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, RuS 2016, 556; Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435; Senat, Urteil vom 5. November 2021 - 5 U 32/21, VersR 2022, 228).

  • OLG Saarbrücken, 24.05.2023 - 5 U 61/22

    Widerrufsbelehrung ohne Äußerung zu Prämienerstattungspflicht

    Ein zusätzlicher Hinweis auch auf einzelne Vorgaben der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV), auf die § 7 Abs. 2 VVG als Ermächtigungsgrundlage verweist, war entgegen der Annahme des Klägers nicht notwendig, wie das Landgericht unter Bezugnahme auf einschlägige Senatsrechtsprechung zutreffend ausführt; insoweit kann von der Beklagten nämlich nicht erwartet werden, dass sie die Erforderlichkeit weiterer Angaben in den - klar abschließenden - Gesetzeswortlaut hineininterpretiert (Senat, Urteil vom 12. Januar 2022 - 5 U 15/21; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2019 - 5 U 79/18

    Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Ordnungsgemäße Belehrung über …

    Sie begann hier für den jeweiligen Vertrag jeweils mit dem formellen Abschluss des Vertrages zu laufen (…vgl. Römer, in: Römer/Langheid, VVG 2. Aufl., § 8 Rn. 70;… Gruber, in: Berliner Kommentar zum VVG, § 8 Rn. 100), d.h. mit Übersendung des entsprechenden Versicherungsscheins; durch die damit seitens der Beklagten erklärte Annahme des jeweiligen Versicherungsantrags des Klägers wurde der Vertrag abgeschlossen (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435).

    Auch wenn § 8 Abs. 5 Satz 3 VVG a.F. nur allgemein eine Belehrung über das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers verlangte, musste dieser über den Beginn und das Ende der Frist aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435;… vgl. Römer, in: Römer/Langheid, VVG 2. Aufl., § 8 Rn. 61).

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 12 U 23/23

    Widerspruch bzw. Rücktritt bei einem Lebensversicherungsvertrag nach altem Recht

  • OLG Brandenburg, 09.11.2022 - 11 U 102/22

    Bestehen eines Widerspruchsrechts bezüglich ein Versicherungsvertrags Inhalt und …

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2022 - 4 U 55/21

    Rückabwicklung einer im Wege des sogenannten Policenmodells zustande gekommenen …

  • OLG Hamm, 08.01.2021 - 20 U 228/20

    Rücktritt nach § 8 Abs. 5 VVG a.F.; Treuwidrigkeit; unklare Bezeichnung des …

  • BGH, 07.11.2018 - IV ZR 111/17

    Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Rücktrittsmöglichkeiten bei einem …

  • OLG Celle, 10.03.2021 - 8 U 156/20

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch; Belehrung …

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2021 - 4 U 64/19

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von im sogenannten Policenmodell zustande …

  • OLG Frankfurt, 14.02.2024 - 3 U 45/23

    Voraussetzungen der Prämienanpassung bei Krankenversicherung

  • OLG Dresden, 19.01.2021 - 4 U 1952/20

    Anforderungen an eine wirksame Belehrung über ein Rücktrittsrecht

  • OLG Hamm, 18.10.2019 - 20 U 165/19

    Rückzahlung von geleisteten Versicherungsprämien nebst gezogener Nutzungen

  • LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19

    Verwirkung des Widerspruchs- und Rücktrittsrechts

  • OLG Brandenburg, 04.01.2023 - 11 U 102/22

    Vertragsschluss bezüglich eines Versicherungsvertrags nach dem Antragsmodell oder …

  • BGH, 07.11.2018 - IV ZR 369/16

    Grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung …

  • OLG Rostock, 21.02.2023 - 4 U 31/22

    Verbraucherinformationen zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung: …

  • BGH, 07.11.2018 - IV ZR 117/17

    Grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung …

  • OLG Frankfurt, 21.12.2021 - 14 U 393/20

    Rückabwicklung fondsgebundener Rentenversicherung

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2022 - 4 U 208/20

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 4 U 55/21 v. 18.02.2022

  • OLG München, 09.09.2021 - 14 U 5950/20

    Zur Belehrung über das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers und zur …

  • LG Münster, 01.02.2024 - 115 O 192/23
  • OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 14 U 367/19

    Versicherungvertrag: Keine Angaben über die Zugehörigkeit zu …

  • OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21

    Die Gestaltung einer Belehrung über das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers …

  • OLG Hamm, 12.07.2019 - 20 U 88/19

    Anspruch auf Rückzahlung von Lebensversicherungsprämien

  • OLG Brandenburg, 11.08.2021 - 11 U 215/20

    Wirksamkeit eines Versicherungsvertrags Formale Voraussetzungen für den wirksamen …

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