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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13605
BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23 (https://dejure.org/2024,13605)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2024 - IV ZR 124/23 (https://dejure.org/2024,13605)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23 (https://dejure.org/2024,13605)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Zahlungserwartung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO
    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Zahlungserwartung

  • IWW

    § 256 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 561 ZPO, § 242 BGB, §§ 307-309 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1 ; BGB § 242
    Feststellung von Inhalt und Umfang der Leistungspflicht der Körperschaft des öffentlichen Rechts; Erstattung von Behandlungskosten gegenüber dem Erben als Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Mutter auf von ihm per E -Mail und Telefax eingereichte Anträge

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Zahlungserwartung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellungsklage bei Zahlungserwartung zulässig?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungsklage oder Feststellungsklage - gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an das Feststellungsinteresse einer Feststellungsklage

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Feststellungsklage bei Zahlungserwartung zulässig? (IBR 2024, 1038)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 869
  • MDR 2024, 923
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.04.2022 - IV ZR 60/20

    Wohngebäude- und Hausratversicherung: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23
    Der für die Bejahung des nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresses ausreichenden Erwartung, der Beklagte werde bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten, steht es nicht entgegen, dass eine erneute gerichtliche Inanspruchnahme des Beklagten zur Durchsetzung der aus dem Feststellungsurteil resultierenden Forderungen nicht ausgeschlossen werden kann (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 13. April 2022 - IV ZR 60/20, r+s 2022, 328 Rn. 16).

    Die auf Feststellung des Anspruchsgrundes gerichtete Feststellungsklage ist dann unzulässig (Senatsurteil vom 13. April 2022 - IV ZR 60/20, r+s 2022, 328 Rn. 16 m.w.N.).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf; der Bundesgerichtshof hat das bereits mehrfach angenommen, wenn es sich bei der beklagten Partei um eine Bank, eine Behörde oder ein großes Versicherungsunternehmen handelt (…Senatsurteile vom 15. März 2006 aaO;… vom 16. Februar 2005 - IV ZR 18/04, VersR 2005, 629 [juris Rn. 23]; jeweils m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 13. April 2022 aaO).

    Rn. 17 (2) Abweichendes ergibt sich nicht aus dem Senatsurteil vom 13. April 2022 (IV ZR 60/20, r+s 2022, 328 Rn. 16).

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23
    Vielmehr bleibt - wie das Berufungsgericht noch zutreffend erkannt hat - die Feststellungsklage dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (Senatsurteil vom 15. März 2006 - IV ZR 4/05, VersR 2006, 830 Rn. 19 m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 14. Juli 2010 - IV ZR 250/09, VersR 2010, 1598 Rn. 11).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf; der Bundesgerichtshof hat das bereits mehrfach angenommen, wenn es sich bei der beklagten Partei um eine Bank, eine Behörde oder ein großes Versicherungsunternehmen handelt (Senatsurteile vom 15. März 2006 aaO;… vom 16. Februar 2005 - IV ZR 18/04, VersR 2005, 629 [juris Rn. 23]; jeweils m.w.N.;… vgl. auch Senatsurteil vom 13. April 2022 aaO).

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16

    Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23
    Sie ist nicht zur Endentscheidung reif, weil sich das Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - nicht mit der sachlichen Berechtigung der Klage befasst hat und das Berufungsurteil auch keinen Sachverhalt ergibt, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 19/16, NJW-RR 2018, 719 Rn. 43, insoweit in BGHZ 216, 83 nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23
    Diese kann Gegenstand der Feststellung sein (vgl. BGH, Urteile vom 11. November 2022 - V ZR 213/21, NJW 2023, 217 Rn. 62;… vom 2. September 2021 - VII ZR 124/20, MDR 2021, 1546 Rn. 25; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23
    Eine Berufung auf die mit der Satzungsregelung eingeräumte formale Rechtsposition verstößt in einem solchen Fall gegen § 242 BGB, welchem neben den auf die Satzung der Beklagten anwendbaren §§ 307-309 BGB (…vgl. Senatsurteil vom 10. September 2003 - IV ZR 387/02, VersR 2003, 1386 [juris Rn. 4] m.w.N.) die Funktion der sogenannten Ausübungskontrolle zukommt (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2018 - IV ZR 222/16

    Lebensversicherung auf den Tod eines anderen: Übertragung der …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23
    Diese Voraussetzungen, die in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen sind (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2018 - IV ZR 222/16, BGHZ 219, 142 Rn. 14 m.w.N.), sind gegeben.
  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98

    Distomo-Prozeß vor dem BGH

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23
    Entscheidend ist nicht, ob eine erneute Inanspruchnahme der Gerichte zur Durchsetzung des Anspruchs nur möglich erscheint (…entgegen Greger in Zöller, ZPO 35. Aufl. § 256 Rn. 15), sondern ob bereits ersichtlich ist, dass der Streit der Parteien zu einem weiteren Prozess - einer Leistungsklage des Klägers - führen muss (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - III ZR 245/98, NJW 2003, 3488 [juris Rn. 8]; insoweit in BGHZ 155, 279 nicht abgedruckt).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen; …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23
    Rn. 20 (4) Da mithin vorliegend bereits der vom Berufungsgericht angenommene Vorrang der Leistungsklage vor der Feststellungsklage nicht besteht, kann das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung auch nicht mit der Begründung verneint werden, der Kläger habe die Möglichkeit gehabt, im Wege einer Stufenklage sogleich auf Leistung zu klagen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 3/95, VersR 1996, 848 [juris Rn. 40]).
  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf; der Bundesgerichtshof hat das bereits mehrfach angenommen, wenn es sich bei der beklagten Partei um eine Bank, eine Behörde oder ein großes Versicherungsunternehmen handelt (…Senatsurteile vom 15. März 2006 aaO; vom 16. Februar 2005 - IV ZR 18/04, VersR 2005, 629 [juris Rn. 23]; jeweils m.w.N.;… vgl. auch Senatsurteil vom 13. April 2022 aaO).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23
    Denn bei der Beurteilung der Frage, ob die Erhebung einer Feststellungsklage gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts - wie hier - ein sachgerechter Weg ist, ist auch zu berücksichtigen, dass die Formulierung eines Leistungsantrags mit dem Ziel, ein vollstreckungsfähiges Urteil zu erwirken - gerade auch in der hier zu beurteilenden Konstellation -, gewisse Schwierigkeiten bereitet (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82, NJW 1984, 1118 [juris Rn. 15]).
  • BGH, 02.09.2021 - VII ZR 124/20

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Vergütungsanspruch eines Bauunternehmers …

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

  • BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02

    Rechtsfolgen der Nichtberücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung bei der …

  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09

    Kommunaler Schadensausgleich: Feststellungsklage betreffend eine satzungsgemäße …

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 310/93

    Klagbarkeit von Ansprüchen aus der KZVKS

  • RG, 13.05.1930 - III 291/29

    1. Ist bei der Klage eines Volksschullehrers gegen den Preußischen Staat auf …

  • BGH, 13.11.2024 - IV ZR 212/23

    Gefährdung des Vertragszwecks bei Ausschluss von Schwammschäden in …

    Rn. 30 2. Die Zurückverweisung bietet dem Berufungsgericht zudem die Gelegenheit, für den Fall der AGB-rechtlichen Wirksamkeit der Schwamm-Ausschlussklausel zu prüfen, ob die Berufung der Beklagten auf diese Klausel im Einzelfall rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB ist, dem neben den §§ 307-309 BGB die Funktion der sogenannten Ausübungskontrolle zukommt (…vgl. Senatsurteile vom 12. Juni 2024 - IV ZR 341/22, VersR 2024, 995 Rn. 39; vom 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23, NJW-RR 2024, 869 Rn. 22).
  • BAG, 25.06.2025 - 4 AZR 274/24

    Klageänderung in der Revisionsinstanz - Anspruch auf Zinsen - Rechtsirrtum

    Maßgebend ist, ob bereits ersichtlich ist, dass der Streit der Parteien zu einem weiteren Prozess - einer Leistungsklage der Klägerin - führen muss (BGH 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23 - Rn. 17 mwN).
  • OLG Köln, 10.02.2026 - 9 U 19/23

    Kein weitergehender Leistungsanspruch der Versicherungsnehmering aus …

    Rn. 51 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfolgt neben der generalisierenden Beurteilung der Wirksamkeit der Klausel im Rahmen der §§ 307 - 309 BGB über § 242 BGB eine auf die Einzelfallumstände abstellende Bewertung des konkreten Verhaltens des Klauselverwenders im Wege einer sog. Ausübungskontrolle (…vgl. Urt. v. 06.07.2016 - IV ZR 44/15 -, NJW 2017, 388 Rn. 21; Urt. v. 22.05.2024 - IV ZR 124/23 - NJW-RR 2024, 869 Rn. 22;… Urt. v. 12.06.2024 - IV ZR 341/22 - VersR 2024, 995 Rn. 39;… Beschl. v. 13.11.2024, a.a.O., Rn. 30).
  • BAG, 26.08.2025 - 3 AZR 283/24

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Altersversorgung - Auszubildende - Kündigung

    Maßgebend ist, dass nicht ersichtlich ist, dass der Streit der Parteien zu einem weiteren Prozess führen muss (…vgl. BAG 25. Juni 2025 - 4 AZR 274/24 (F) - Rn. 27; BGH 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23 - Rn. 17 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 57/24

    Versicherungsfall im Rahmen einer Feuer-Wohngebäude-Versicherung bei Verletzung …

    Dabei kann offenbleiben, ob - wie das Landgericht gemeint hat - hier erwartet werden kann, dass die Beklagte auf ein entsprechendes rechtskräftiges Feststellungsurteil hin leisten werde, nachdem diese den geltend gemachten Anspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach dezidiert bestritten hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2022 - IV ZR 60/20, VersR 2022, 817; Urteil vom 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23, VersR 2025, 582; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2024 - 11 U 223/23

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz bereits …

    In diesem Zusammenhang führt auch der bloße Umstand, dass eine erneute gerichtliche Inanspruchnahme der Beklagten zur Durchsetzung der aus dem Feststellungsurteil resultierenden Forderungen nicht ausgeschlossen werden kann, nicht zur Verneinung des Feststellungsinteresses (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.2024 - IV ZR 124/23, juris).
  • BAG, 25.06.2025 - 4 AZR 275/24

    Klageänderung in der Revisionsinstanz - Anspruch auf Zinsen - Rechtsirrtum

    Maßgebend ist, ob bereits ersichtlich ist, dass der Streit der Parteien zu einem weiteren Prozess - einer Leistungsklage der Klägerin - führen muss (BGH 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23 - Rn. 17 mwN).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2025 - 7 U 337/23

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz- und Stichentscheidsverfahren; Umfang …

    Dies wird regelmäßig angenommen, wenn es sich bei der beklagten Partei - wie hier - um ein großes Versicherungsunternehmen handelt (BGH, Urteil vom 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23 -, NJW-RR 2024, 869, Rn. 15 beck-online).
  • KG, 27.03.2025 - 12 U 68/24

    Feststellung der Nichtigkeit der Gesellschafterlisten; Aufhebung der …

    Der Rechtssatz, dass der Klagepartei das Feststellungsinteresse fehlt, wenn ihr eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist, gilt nur dann, wenn damit das Rechtsschutzziel erschöpft ist (BGH, Urteil vom 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2025 - 7 U 512/23

    Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsleistung aus einem Vertrag über eine …

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf; der Bundesgerichtshof hat das bereits mehrfach angenommen, wenn es sich bei der beklagten Partei um eine Bank, eine Behörde oder ein großes Versicherungsunternehmen handelt (vgl. zum Ganzen mit weiteren Nachweisen: BGH, Urteil vom 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 15.02.2024 - VIII ZR 446/21

    Deckungsschutz für die Rechtsschutzversicherung: Stichentscheid ohne Auftrag …

  • KG, 08.04.2025 - 6 U 152/22

    Gewährung von Deckungsschutz durch den Rechtsschutzversicherer für das …

  • LG Dortmund, 25.06.2026 - 1 S 49/26

    Pflegeleistungen in der Familie: Keine Vergütung ohne Vereinbarung

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