Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04 (2) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1924 Abs. 4, 2287 Abs. 1
Missbräuchliche Benachteiligung von Vertragserben - Wolters Kluwer
Klage auf Einräumung von Miteigentum an einem Grundstück sowie auf Auskunft über die Einnahmen aus diesem Grundstück seit dem Erbfall; Zu Lebzeiten durch Vorempfänge bedachte Geschwister
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2287 Abs. 1
Missbräuchliche Benachteiligung von Vertragserben durch Verfügung zu Lebzeiten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbrecht - Lebzeitige Zuwendungen zum Nachteil anderer Vertragserben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Vertragserbe darf vom Erblasser nicht durch lebzeitige Schenkung benachteiligt werden
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.11.2003 - 9 O 385/01
- OLG Koblenz, 27.05.2004 - 5 U 1477/03
- BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
- BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04 (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 473
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen …
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04
a) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Juni 2005 (IV ZR 56/04 - ZEV 2005, 479 unter 2) näher ausgeführt hat, lässt sich das Verhalten eines Erblassers, der im Hinblick auf Vorempfänge einzelner Vertragserben der Meinung ist, er müsse abweichend vom Erbvertrag anderen Vertragserben einen Ausgleich durch lebzeitige Zuwendungen verschaffen, nicht als Wahrung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers werten, das von den benachteiligten Vertragserben hinzunehmen wäre. - BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80
Schutz des Vertragserben
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04
Einer solchen Wertung des vorliegenden Sachverhalts steht nicht entgegen, dass in Fällen einer sittlichen Verpflichtung oder eines altersbedingten Versorgungsbedarfs das lebzeitige Eigeninteresse des Erblassers schon beim Abschluss des Erbvertrages vorhanden sein kann und gleichwohl eine spätere, den Vertragserben beeinträchtigende Schenkung - bei Berücksichtigung nachträglich eingetretener Veränderungen - rechtfertigt (BGHZ 83, 44, 46). - BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82
§ 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04
c) Das Berufungsgericht wird den Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB daher noch einmal nachzugehen und auch zu prüfen haben, ob die streitige lebzeitige Verfügung des Erblassers im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche der Brüder der Beklagten deren nach dem Erbvertrag berechtigte Erberwartungen objektiv überhaupt beeinträchtigt haben (vgl. BGHZ 88, 269, 272; Senatsurteil vom 27. September 1995 - IV ZR 217/93 - ZEV 1996, 25 unter 3 a). - BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02
Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; …
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04
Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Senats vom 14. September 2005 zurückgewiesen worden ist, hat die Beklagte - die Gerichtskosten nach dem Wert des erfolglosen Teils ihrer Beschwerde, d.h. 48.983,45 EUR - sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers und des Widerbeklagten zu 2) in Höhe von 48% des Gesamtstreitwerts des Beschwerdeverfahrens von 101.483,47 EUR zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02 - NJW 2004, 1048 unter 2). - BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93
Begriff der beeinträchtigenden Schenkung
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04
c) Das Berufungsgericht wird den Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB daher noch einmal nachzugehen und auch zu prüfen haben, ob die streitige lebzeitige Verfügung des Erblassers im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche der Brüder der Beklagten deren nach dem Erbvertrag berechtigte Erberwartungen objektiv überhaupt beeinträchtigt haben (vgl. BGHZ 88, 269, 272; Senatsurteil vom 27. September 1995 - IV ZR 217/93 - ZEV 1996, 25 unter 3 a).
- BGH, 08.07.2026 - IV ZR 256/25
Zum Anspruch des Vertragserben gegen den Beschenkten auf Herausgabe eines …
Diese Vorschrift setzt - wovon das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei ausgeht - voraus, dass die lebzeitige Verfügung des Erblassers im Schutzbereich der von ihm eingegangenen Bindungen liegt und daher die berechtigte Erberwartung eines Vertragserben objektiv beeinträchtigt (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 2006 - IV ZR 153/04, ZEV 2006, 312 Rn. 8;… vom 12. Oktober 1988 - IVa ZR 166/87, NJW-RR 1989, 259 [juris Rn. 10];… vom 28. September 1983 - IVa ZR 168/82, BGHZ 88, 269, 272 [juris Rn. 11];… vom 23. September 1981 - IVa ZR 185/80, BGHZ 82, 274, 278 [juris Rn. 13]). - OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21
Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten …
Ein solches Anliegen, das darauf abzielt, die sie bindenden Anordnungen aus dem gemeinschaftlichen Testament nachträglich zu korrigieren, spricht jedoch nicht gegen, sondern ganz im Gegenteil für einen die Anwendung des § 2287 BGB rechtfertigenden Missbrauch der lebzeitigen Verfügungsbefugnis der Erblasserin (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1462; Urteil vom 25. Januar 2006 - IV ZR 153/04, FamRZ 2006, 473). - OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22
Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht
Ein solches Anliegen, das darauf abzielt, die bindenden Anordnungen aus dem gemeinschaftlichen Testament nachträglich zu korrigieren, spricht im Übrigen nicht gegen, sondern - ganz im Gegenteil - für einen, die Anwendung des § 2287 BGB rechtfertigenden Missbrauch der lebzeitigen Verfügungsbefugnis der Erblasserin (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1462; Urteil vom 25. Januar 2006 - IV ZR 153/04, FamRZ 2006, 473).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 273 Abs. 3; ; ZPO § 296; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BGB § 2174; ; BGB § 2287; ; BGB § 2287 Abs. 1; ; BGB § 2288 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlerhafter Zurückweisung eines Vortrages; Übertragung eines Nachlasskontos zu Lebzeiten des Erblassers als Entgelt für die Einräumung von Miteigentum; Angemessenheit der Fristverlängerung zur Stellungnahme des Klägers und Widerbeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 273 Abs. 3
Umfang der Prozessförderungspflicht des Gerichts - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.11.2003 - 9 O 385/01
- OLG Koblenz, 27.05.2004 - 5 U 1477/03
- BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
- BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Zuwendung auf den Todesfall
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
Die Beklagte war daher verpflichtet, zunächst einmal die Umstände darzulegen, die den Erblasser nach ihrer Meinung bewogen haben konnten, zu ihren Gunsten zu verfügen (vgl. BGHZ 66, 8, 16 f.; 97, 188, 192 f.). - BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84
Auskunftsrecht des Vertragserben
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
Die Beklagte war daher verpflichtet, zunächst einmal die Umstände darzulegen, die den Erblasser nach ihrer Meinung bewogen haben konnten, zu ihren Gunsten zu verfügen (vgl. BGHZ 66, 8, 16 f.; 97, 188, 192 f.). - BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01
Umfang der Revisionszulassung
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
Insoweit handelt es sich um einen rechtlich und tatsächlich selbständigen Teil des gesamten Streitstoffs, der vom rechtlichen Schicksal der unter II 1 und 2 behandelten anderen Gegenstände dieses Rechtsstreits unabhängig ist (vgl. BGHZ 153, 358, 361 f.).
- BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78
Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
Vielmehr war das Landgericht gehalten, auch verspäteten Vortrag nach Möglichkeit noch zu berücksichtigen, soweit sich eine Verzögerung des Rechtsstreits durch vorbereitende Maßnahmen vermeiden ließ (vgl. BGHZ 75, 138, 142 f.). - BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 61/79
Zurückweisung eines Vortrags einer Partei als verspätet; Geltung des gesetzliches …
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, eine Verzögerung des Verfahrens infolge verspäteten Vorbringens durch besondere Eilanordnungen außerhalb des üblichen Geschäftsgangs auszugleichen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 61/79 - NJW 1980, 1102 unter II 3 a bb). - BGH, 15.03.1990 - VII ZR 61/89
Wirksamkeit einzelner Klauseln der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum …
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
Inhaltlich sind die Anforderungen an die aufgegebene Stellungnahme zwar - dem Stand des Parteivortrags bis zu dieser Aufklärungsverfügung entsprechend - vom Landgericht nicht näher konkretisiert worden; damit war die Auflage aber auch nicht etwa unklar oder missverständlich (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1990 - VII ZR 61/89 - NJW-RR 1990, 856 unter II 2 a cc). - BGH, 30.09.1986 - X ZR 2/86
Pflicht zur Ladung von Zeugen vor Eingang der Klageerwiderung; Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
Wie aus § 273 Abs. 3 ZPO zu entnehmen ist, besteht für das Gericht keine Verpflichtung zu vorbereitenden Maßnahmen wie der Ladung eines Zeugen, solange nicht aufgrund des Vortrags der Gegenseite im Prozess feststeht, ob und in welchem Umfang eine Beweisaufnahme erforderlich sein wird (BGH, Urteil vom 30. September 1986 - X ZR 2/86 - NJW 1987, 499 unter 3). - BGH, 25.03.1980 - KZR 10/79
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Lizenzgebühren; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
Eines besonderen Hinweises darauf, der ohnehin im normalen Geschäftsgang nicht mehr rechtzeitig möglich gewesen wäre, bedurfte es hier nicht (vgl. zu einem besonderen Fall BGH, Urteil vom 25. März 1980 - KZR 10/79 - NJW 1980, 1848 unter 3).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".