Rechtsprechung
| BGH, 17.01.2024 - IV ZR 159/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 203 Abs. 5 VVG, § 547 Nr. 6 ZPO, § 319 Abs. 1 ZPO, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 40 GKG
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 203 Abs. 5
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.05.2021 - 23 O 471/19
- OLG Köln, 05.04.2022 - 9 U 124/21
- BGH, 17.01.2024 - IV ZR 159/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19
Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus BGH, 17.01.2024 - IV ZR 159/22
Rn. 10 1. Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerfrei entschieden, dass die von der Beklagten mitgeteilten Gründe für die Prämienerhöhung zum 1. April 2014/1. April 2015 die Voraussetzungen einer nach § 203 Abs. 5 VVG erforderlichen Mitteilung (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 26) nicht erfüllten.Ob die Mitteilung einer Prämienanpassung den gesetzlichen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 aaO Rn. 38).
Rn. 13 3. Daher ist auch für diese Prämienanpassung eine Heilung des Begründungsmangels (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 41 f.) durch die Angaben der Beklagten in diesem Rechtsstreit zum 1. Mai 2021 eingetreten; die Unwirksamkeit der Beitragserhöhung und der fehlenden Zahlungspflicht ist somit nur bis zu diesem Zeitpunkt festzustellen.
- BGH, 22.06.2022 - IV ZR 253/20
Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 für die Prämienanpassung in der …
Auszug aus BGH, 17.01.2024 - IV ZR 159/22
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 22. Juni 2022 (IV ZR 253/20, VersR 2022, 1078) entschieden und im Einzelnen begründet hat, stehen die Regelungen in § 8b MB/KK 2009 zu den Voraussetzungen einer Prämienanpassung einer Anwendung des niedrigeren Schwellenwertes für eine Prämienanpassung aus den Tarifbedingungen des Versicherers nicht entgegen.Zwar ist § 8b Abs. 2 MB/KK 2009 unwirksam, aber dies lässt die Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 unberührt (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 aaO Rn. 31 ff.).
- BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20
Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der …
Auszug aus BGH, 17.01.2024 - IV ZR 159/22
Rn. 14 In diesem Zusammenhang liegt jedoch eine offenbare Unrichtigkeit des Urteilstenors vor, die nach § 319 Abs. 1 ZPO jederzeit von Amts wegen und auch vom Rechtsmittelgericht (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 36 m.w.N.) berichtigt werden kann.
- BGH, 12.06.2024 - IV ZR 437/22
Unwirksamkeit von Klauseln über die Überschussbeteiligung des …
Soweit im Tenor des durch das Berufungsurteil einschränkungslos bestätigten landgerichtlichen Urteils mit Blick auf die Regelung in § 20 Abs. 4 UAbs. 6 ABsBu-D-V der Einschub "für die betroffenen Versicherungsjahre" fehlt, handelt es sich um eine auf einem ersichtlichen Schreibversehen beruhende offenbare Unrichtigkeit, die nach § 319 Abs. 1 ZPO jederzeit von Amts wegen und auch vom Rechtsmittelgericht (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2024 - IV ZR 159/22, juris Rn. 14;… vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 36 m.w.N.) berichtigt werden kann. - BGH, 12.11.2024 - IV ZB 7/24
Nachlasspflegervergütung: Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Haus- und …
Es liegt damit eine offenbare Unrichtigkeit vor, die jederzeit von Amts wegen und auch vom Rechtsmittelgericht berichtigt werden kann (…vgl. Senatsurteile vom 12. Juni 2024 - IV ZR 437/22, VersR 2024, 1057 Rn. 38; vom 17. Januar 2024- IV ZR 159/22, juris Rn. 14; jeweils m.w.N. und zum entsprechenden § 319 Abs. 1 ZPO). - OLG München, 07.11.2024 - 29 U 1691/23
Verbraucherrechterichtlinie, Verbraucherzentrale, Vorverkaufsgebühr, …
Es handelt sich hierbei um einen offensichtlichen Schreibfehler im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO, der auch von der Rechtsmittelinstanz jederzeit berichtigt werden kann (vgl. BGH BeckRS 2024, 1115 Rn. 14) . - LG Dresden, 26.07.2024 - 8 S 403/23
Kein Anspruch auf Nachlimitierung durch Vergabe entsprechender Mittel
Rn. 150 Wenn eine Mitteilung der Prämienanpassung zunächst ohne eine den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügende Begründung erfolgt, diese aber später nachgeholt wird, wird dadurch die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt (…BGH, Urteile vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 6;… vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 41 f.; vom 17.01.2024 - IV ZR 159/22 - Rn 13).
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