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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13889
BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23 (https://dejure.org/2024,13889)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2024 - IV ZR 189/23 (https://dejure.org/2024,13889)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2024 - IV ZR 189/23 (https://dejure.org/2024,13889)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG
    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus Berufsunfähigkeitsversicherung

  • IWW

    § 544 Abs. 9 ZPO, § 9 Satz 1 ZPO, § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit eines Versicherten i.R.v. Leistungsansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus Berufsunfähigkeitsversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine überspannten Anforderungen an die Schilderung der Tätigkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (Stundenplan)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vortragslast und Beweiswürdigung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Man kann einen Beruf auch ohne Stundenplan darstellen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.11.2023 - VI ZR 244/21

    Krankenhaushaftung: Schadensersatzanspruch wegen eines Pflegefehlers; …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - VI ZR 244/21, VersR 2024, 437 Rn. 11 m.w.N.).

    Rn. 9 Dies gilt auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat (…BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2023 - XIII ZR 3/20, ZNER 2024, 15 [juris Rn. 5]; vom 14. November 2023 - VI ZR 244/21, VersR 2024, 437 Rn. 12; jeweils m.w.N.).

    Eine solche nur scheinbar das Parteivorbringen würdigende Verfahrensweise stellt sich als Weigerung des Tatrichters dar, in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise den Parteivortrag zur Kenntnis zu nehmen und sich mit ihm inhaltlich auseinanderzusetzen (BGH, Beschluss vom 14. November 2023 aaO m.w.N.).

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
    Es muss von dem Versicherten, der hierzu unschwer imstande ist, verlangt werden, dass er eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung gibt, mit der die für ihn anfallenden Leistungen ihrer Art, ihres Umfanges wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (vgl. Senatsurteile vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03, r+s 2004, 513 [juris Rn. 10];… vom 29. November 1995 - IV ZR 233/94, r+s 1996, 116 [juris Rn. 14];… vom 30. September 1992 - IV ZR 227/91, BGHZ 119, 263, 266 [juris Rn. 17]).

    Jedenfalls muss der medizinische Sachverständige wissen, welchen - für ihn unverrückbaren - außermedizinischen Sachverhalt er zugrunde zu legen hat (Senatsurteile vom 22. September 2004 aaO [juris Rn. 11];… vom 29. November 1995 aaO [juris Rn. 15];… vom 30. September 1992 aaO S. 266 f. [juris Rn. 18]).

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
    Es muss von dem Versicherten, der hierzu unschwer imstande ist, verlangt werden, dass er eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung gibt, mit der die für ihn anfallenden Leistungen ihrer Art, ihres Umfanges wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (…vgl. Senatsurteile vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03, r+s 2004, 513 [juris Rn. 10];… vom 29. November 1995 - IV ZR 233/94, r+s 1996, 116 [juris Rn. 14]; vom 30. September 1992 - IV ZR 227/91, BGHZ 119, 263, 266 [juris Rn. 17]).

    Jedenfalls muss der medizinische Sachverständige wissen, welchen - für ihn unverrückbaren - außermedizinischen Sachverhalt er zugrunde zu legen hat (…Senatsurteile vom 22. September 2004 aaO [juris Rn. 11];… vom 29. November 1995 aaO [juris Rn. 15]; vom 30. September 1992 aaO S. 266 f. [juris Rn. 18]).

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
    Es muss von dem Versicherten, der hierzu unschwer imstande ist, verlangt werden, dass er eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung gibt, mit der die für ihn anfallenden Leistungen ihrer Art, ihres Umfanges wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (…vgl. Senatsurteile vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03, r+s 2004, 513 [juris Rn. 10]; vom 29. November 1995 - IV ZR 233/94, r+s 1996, 116 [juris Rn. 14];… vom 30. September 1992 - IV ZR 227/91, BGHZ 119, 263, 266 [juris Rn. 17]).

    Jedenfalls muss der medizinische Sachverständige wissen, welchen - für ihn unverrückbaren - außermedizinischen Sachverhalt er zugrunde zu legen hat (…Senatsurteile vom 22. September 2004 aaO [juris Rn. 11]; vom 29. November 1995 aaO [juris Rn. 15];… vom 30. September 1992 aaO S. 266 f. [juris Rn. 18]).

  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
    Insoweit hat das Berufungsgericht bei der Prüfung der Frage, ob die Feststellungen zur Grundlage einer weiteren Beweiserhebung ausreichen, verkannt, dass sich nach allgemeinem Grundsatz eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen macht (…Senatsurteil vom 17. April 2024 - IV ZR 91/23, juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, r+s 2017, 490 Rn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2024 - IV ZR 91/23

    Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Erscheinungsbilds eines …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
    Insoweit hat das Berufungsgericht bei der Prüfung der Frage, ob die Feststellungen zur Grundlage einer weiteren Beweiserhebung ausreichen, verkannt, dass sich nach allgemeinem Grundsatz eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen macht (Senatsurteil vom 17. April 2024 - IV ZR 91/23, juris Rn. 17;… Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, r+s 2017, 490 Rn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.2017 - II ZR 169/16

    Wertberechnung bei auf Dauer verlangten wiederkehrenden Leistungen mit sich …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
    Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 260.000 EUR festgesetzt (für den Klageantrag zu 2 war gemäß § 9 Satz 1 ZPO der höchste Jahresbetrag der vereinbarten Rente innerhalb eines Zeitraums von dreieinhalb Jahren ab Einreichung der Klage anzusetzen; vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2023 - IV ZR 106/23; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, VersR 2017, 1033 Rn. 5).
  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 125/23

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
    Rn. 8 a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2023 - IV ZR 125/23, NJW-RR 2024, 309 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 12/23

    Deckungsprozess gegen die Wohngebäudeversicherung: Gehörsverstoß bei …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
    Rn. 15 b) Der angefochtene Beschluss beruht auf dem dargestellten Gehörsverstoß, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2023 - IV ZR 12/23, r+s 2024, 125 Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11

    Anforderungen an den Sachvortrag in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
    Steht fest, dass der Versicherte überhaupt einer Berufstätigkeit nachgegangen ist, darf ihm der Zugang zu den versicherten Leistungen nicht durch übersteigerte Anforderungen an die Pflicht zur substantiierten Darlegung seiner Berufstätigkeit unzumutbar erschwert werden (…vgl. OLG Dresden VersR 2023, 1220 [juris Rn. 27]; OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2012 - 20 U 94/11, juris Rn. 3; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.04.2024 - IV ZR 131/23

    Vorbringen eines Versicherten zu seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf …

  • BGH, 19.12.2023 - XIII ZR 3/20

    Rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots

  • BGH, 29.11.2023 - IV ZR 106/23

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 13.11.2024 - IV ZR 212/23

    Gefährdung des Vertragszwecks bei Ausschluss von Schwammschäden in …

    Das gilt auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat (…Senatsbeschluss vom 5. Juni 2024 - IV ZR 261/22, juris Rn. 9; vgl. Senatsbeschluss vom 29. Mai 2024 - IV ZR 189/23, juris Rn. 8 f.; jeweils m.w.N.; st. Rspr.).

    Rn. 26 c) Der angefochtene Beschluss beruht auf dem dargestellten Gehörsverstoß, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Mai 2024 - IV ZR 189/23, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BGH, 26.08.2025 - VIII ZR 262/24

    Gericht darf Sachverständigen nicht blind vertrauen

    Rn. 23 Da sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden, ihr günstigen Umstände - und damit auch die mit dem eigenen Vortrag korrespondierenden Ausführungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen - regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen macht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, aaO Rn. 12;… vom 6. September 2022 - VIII ZR 352/21, MDR 2022, 1364 Rn. 15; vom 29. Mai 2024 - IV ZR 189/23, juris Rn. 13; jeweils mwN), ist der Anspruch der betreffenden Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann verletzt, wenn das Gericht Unklarheiten oder Widersprüche im Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen nicht (hinreichend) aufklärt, sondern diese Ausführungen des Sachverständigen nicht beziehungsweise nicht hinreichend berücksichtigt (…vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, aaO Leitsatz und Rn. 17 f.).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 12 W 21/25

    Selbstständiges Beweisverfahren im Bereich der privaten …

    Richtig ist allerdings, dass dem medizinischen Sachverständigen vorgegeben werden muss, welchen für ihn unverrückbaren außermedizinischen Sachverhalt er zugrunde zu legen hat (BGH…, Urteil vom 23.01.2008 - IV ZR 10/07, juris Rn. 9; Beschluss vom 29.05.2024 - IV ZR 189/23, juris Rn. 11).

    Steht fest, dass der Versicherte überhaupt einer Berufstätigkeit nachgegangen ist, darf ihm der Zugang zu den versicherten Leistungen nicht durch übersteigerte Anforderungen an die Pflicht zur substantiierten Darlegung seiner Berufstätigkeit unzumutbar erschwert werden (BGH, Beschluss vom 29.05.2024 - IV ZR 189/23, juris Rn. 11 f.).

  • LG Aachen, 04.02.2025 - 15 O 1/23

    Zahnarzthaftung; Recht auf Nachbesserung; Behandlungsfehler; Unzumutbarkeit der …

    Rn. 55 Soweit der Kläger seine Klage nicht auf eine fehlende Randschlüssigkeit (auch) der Zähne 16 und 21 gestützt hat, ist dies unerheblich, weil sich eine klagende Partei das für sie günstige Ergebnis der Beweisaufnahme im Zweifel (hilfsweise) zu eigen macht (vgl. nur BGH, Beschl. v. 29.05.2024 - IV ZR 189/23, juris Rn. 13;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 286 Rn. 2; jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 755/25

    Berufsunfähigkeit: Gutachten trotz Ablehnung nötig

    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (statt vieler: BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.2024 - IV ZR 189/23 - juris; Senat, Urteil vom 16.05.2023 - 4 U 2382/22 - juris).
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