Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2024 - IV ZR 193/22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Fehlen einer wirksamen vertraglich vereinbarten Prämienanpassungsklausel; Höhe der Prämienerhöhung von über 5 %
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.09.2021 - 20 O 64/21
- LG Köln, 29.09.2021 - 20 O 64/21
- OLG Köln, 13.05.2022 - 20 U 198/21
- BGH, 24.04.2024 - IV ZR 193/22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22
Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten …
Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 193/22
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden und im Einzelnen begründet hat, folgt ein Anspruch auf eine Abschrift der gesamten Begründungsschreiben samt Anlagen - worauf der Klageantrag auch hier abzielt - nicht aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 45 ff.).Rn. 16 Das Berufungsurteil erweist sich insoweit auch nicht aus anderen Gründen als richtig, da es für einen - grundsätzlich möglichen - Auskunftsanspruch aus § 242 BGB (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 31) nach den Feststellungen des Berufungsgerichts an den tatsächlichen Voraussetzungen fehlt.
Soweit sich die Klage auf Übermittlung der inzwischen überholten Nachträge zum Versicherungsschein aus den Jahren 2011 bis 2016 richtet, kann ein solcher Anspruch nicht auf § 3 Abs. 3 VVG gestützt werden (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 aaO Rn. 42).
- BGH, 22.06.2022 - IV ZR 253/20
Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 für die Prämienanpassung in der …
Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 193/22
Rn. 12 a) Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 22. Juni 2022 (IV ZR 253/20, VersR 2022, 1078) entschieden und im Einzelnen begründet hat, stehen die Regelungen in § 8b MB/KK 2009 zu den Voraussetzungen einer Prämienanpassung einer Anwendung des niedrigeren Schwellenwertes für eine Prämienanpassung aus den Tarifbedingungen des Versicherers nicht entgegen.Zwar ist § 8b Abs. 2 MB/KK 2009 unwirksam, aber dies lässt die Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 unberührt (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 aaO Rn. 31 ff.).
- BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19
Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 193/22
Da nach der tatrichterlichen Beurteilung des Berufungsgerichts jedoch eine Nachbegründung in der am 4. März 2021 zugestellten Klageerwiderung erfolgt ist, wurde damit die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 42). - BGH, 12.07.2023 - IV ZR 347/22
Private Krankenversicherung: Wirksamkeit einer Prämienanpassungsklausel
Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 193/22
Rn. 13 b) Der Senat hat außerdem mit Urteil vom 12. Juli 2023 (IV ZR 347/22, VersR 2023, 1222) entschieden und im Einzelnen begründet, dass eine Prämienanpassungsklausel - wie hier § 8b Teil II Satz 3 der Tarifbedingungen -, nach welcher der Versicherer die Beiträge bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent überprüfen und anpassen kann, aber nicht muss, nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG abweicht und diesen auch nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligt (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2023 aaO Rn. 16, 20). - BGH, 21.02.2024 - IV ZR 311/22
Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung: Auskunftsanspruch des …
Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 193/22
Der Senat hat außerdem mit Urteil vom 21. Februar 2024 (IV ZR 311/22, juris Rn. 18) entschieden und im Einzelnen begründet, dass sich ein Auskunftsanspruch dieses Inhalts auch nicht aus § 7 Abs. 4 VVG ergibt.
- OLG Brandenburg, 08.01.2025 - 11 U 303/23
Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …
Zwar ist § 8b Ziffer 2 unwirksam, aber dies lässt die Wirksamkeit von § 8b Ziffer 1 unberührt (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2024 - IV ZR 193/22, juris Rn. 12, m.w.N.).Höchstrichterlich darüber hinaus geklärt ist, dass eine Prämienanpassungsklausel - wie hier § 8b Ziffer 1.1 der Tarifbedingungen -, nach welcher der Versicherer die Beiträge bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent überprüfen und anpassen kann, aber nicht muss, nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG abweicht und diesen auch nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligt (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2024 - IV ZR 193/22, juris Rn. 12, m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 08.01.2025 - 111 U 303/23 Zwar ist § 8b Ziffer 2 unwirksam, aber dies lässt die Wirksamkeit von § 8b Ziffer 1 unberührt (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2024 - IV ZR 193/22, juris Rn. 12, m.w.N.).
Höchstrichterlich darüber hinaus geklärt ist, dass eine Prämienanpassungsklausel - wie hier § 8b Ziffer 1.1 der Tarifbedingungen -, nach welcher der Versicherer die Beiträge bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent überprüfen und anpassen kann, aber nicht muss, nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG abweicht und diesen auch nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligt (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2024 - IV ZR 193/22, juris Rn. 12, m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 3 U 30/24
Datierung von Beitragserhöhungen mit Limitierungsmitteln
In einem gerichtlichen Verfahren hat vielmehr der Versicherer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die erhöhte Prämie vorliegen (BGH, Urteil vom 22.06.2022, Az. IV ZR 193/22, Rn. 51, zitiert nach juris). - OLG Dresden, 13.06.2024 - 4 U 379/24
Stützung von Ansprüchen für eine Auskunft über den Umfang von Prämienerhöhungen …
Auch wenn das Auskunftsrecht nach § 242 BGB nicht auf den Fall beschränkt ist, dass dem Anspruchsteller die Unterlagen ohne sein Verschulden abhandengekommen sind (…vgl. BGH, a.a.O.; Senat…, Urt. vom 09.04.2024, 4 U 1191/22, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2021, Az. 7 U 244/21; OLG Köln…, Urteil vom 13. Mai 2022 - 20 U 198/21 -, Rn. 66, -juris; nachfolgend bestätigt durch BGH, Urteil vom 24. April 2024 - IV ZR 193/22 -, juris), verlangen Treu und Glauben es aber jedenfalls nicht, dem Auskunftssuchenden Mühe auf Kosten des Auskunftsverpflichteten zu ersparen. - LG Köln, 14.10.2024 - 38 O 180/22 Denn den dortigen Angaben konnte ein Versicherungsnehmer nicht mit der gebotenen Klarheit entnehmen, dass eine Veränderung der Rechnungsgrundlage Versicherungsleistungen über dem geltenden Schwellenwert die konkrete Beitragserhöhung ausgelöst hat (vgl. BGH, Urteil v. 22.06.2022, IV ZR 193/22; v. 09.02.2022, IV ZR 337/20; v. 20.10.2021, IV ZR 148/20; v. 14.04.2021, IV ZR 36/20; v. 10.03.2021, IV ZR 353/19; v. 16.12.2020, IV ZR 294/19).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".