Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2025 - IV ZR 204/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6209
BGH, 19.03.2025 - IV ZR 204/23 (https://dejure.org/2025,6209)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2025 - IV ZR 204/23 (https://dejure.org/2025,6209)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2025 - IV ZR 204/23 (https://dejure.org/2025,6209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,6209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 15 Abs 1 EUV 2016/679, Art 15 Abs 3 EUV 2016/679, § 3 Abs 3 VVG, § 7 Abs 4 VVG, § 254 ZPO

  • IWW

    § 254 ZPO, Art. 15 Abs. 1, Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679, Richtlinie 95/46/ EG, § 561 ZPO, § 3 Abs. 3 VVG, § 7 Abs. 4 VVG, § 242 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 254 ; BGB $ 242
    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Auskunftspflicht des Schuldners im Rahmen einer Rechtsbeziehung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Stufenklage kann in objektive Klagehäufung umgedeutet werden!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22

    Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten …

    Auszug aus BGH, 19.03.2025 - IV ZR 204/23
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 24 m.w.N.).

    Rn. 10 b) Es kommt jedoch eine Umdeutung der zunächst erhobenen Stufenklage in eine von der Stufung unabhängige objektive Klagehäufung in Betracht, die ein - zumindest für die Rechtsschutzgewährung ausreichendes - berechtigtes Interesse des Klägers voraussetzt (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 26 m.w.N.).

    Wie der Senat mit Urteil vom 27. September 2023 (IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 46 ff.) entschieden und im Einzelnen begründet hat, handelt es sich bei den Nachträgen zum Versicherungsschein in ihrer Gesamtheit nicht um personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers.

    Rn. 14 a) Wie der Senat mit Urteil vom 27. September 2023 (IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 42) entschieden und im Einzelnen begründet hat, kann er insbesondere nicht auf § 3 Abs. 3 VVG gestützt werden.

    Nach § 242 BGB trifft den Schuldner im Rahmen einer Rechtsbeziehung ausnahmsweise eine Auskunftspflicht, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 30).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. September 2023 (aaO Rn. 31) entschieden und im Einzelnen begründet hat, kommt ein solcher Anspruch grundsätzlich in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung Auskunft über vergangene Beitragserhöhungen verlangt.

    Erst die Darlegung der Gründe des Verlusts durch den Versicherungsnehmer ermöglicht die Beurteilung, ob dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise ein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB zusteht (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 aaO Rn. 40 m.w.N.).

  • BGH, 21.02.2024 - IV ZR 311/22

    Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung: Auskunftsanspruch des …

    Auszug aus BGH, 19.03.2025 - IV ZR 204/23
    Der Senat hat außerdem mit Urteil vom 21. Februar 2024 (IV ZR 311/22, r+s 2024, 314 Rn. 18) entschieden und im Einzelnen begründet, dass sich ein Anspruch auf Übersendung früherer Nachträge zum Versicherungsschein auch nicht aus § 7 Abs. 4 VVG ergibt.

    Die allgemeine Annahme, dass ein Versicherungsnehmer Schreiben des Versicherers nicht für aufbewahrungswürdig halten muss, reicht insoweit nicht aus (Senatsurteil vom 21. Februar 2024 - IV ZR 311/22, r+s 2024, 314 Rn. 14).

  • OLG Stuttgart, 31.07.2026 - 5 U 271/24
    Rn. 45 Es besteht nämlich kein Grund, der dagegenspricht, eine unzulässige Stufenklage in eine Klagehäufung im Sinne von § 260 ZPO umzudeuten und über die Begründetheit des allein zulässigen Auskunftsantrags zu entscheiden (st. Rspr.: BGH, Urteil vom 19.03.2025, IV ZR 204/23, BeckRS 2025, 5229 Rn. 10; BGH…, Urteil vom 27.09.2023, IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 26, BGH, Urteil vom 02.03.2000, III ZR 65/99, NJW 2000, 1645).

    Rn. 46 Vorliegend wäre eine Umdeutung der zunächst erhobenen Stufenklage in eine von der Stufung unabhängige objektive Klagehäufung möglich, da ein - zumindest für die Rechtsschutzgewährung ausreichendes - berechtigtes Interesse des Klägers an der begehrten Auskunft vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2025, IV ZR 204/23, BeckRS 2025, 5229 Rn. 10).

  • OLG Köln, 13.06.2025 - 20 U 176/24

    Beitragsanpassung; Prämienanpassung; Krankenversicherung; personenbezogene Daten; …

    Rn. 24 Hiervon ausgehend hat der Bundesgerichtshof zu den Nachträgen zum Versicherungsschein, die anlässlich von Beitragsanpassungen von Versicherern an die Versicherungsnehmer üblicherweise übersandt werden, entschieden, dass es sich bei den Nachträgen zum Versicherungsschein in ihrer Gesamtheit nicht um personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers handele, sondern diese Nachträge "einzelne personenbezogene Daten" enthalten (BGH…, Urteil vom 27.09.2023, IV ZR 177/22 - juris-Rz. 49; so auch - unter Bezugnahme auf dieses Urteil - in späteren Entscheidungen des BGH, etwa Urteile vom 19.03.2025, IV ZR 204/23 - juris-Rz. 12…, vom 06.02.2024, VI ZR 62/23 - juris-Rz. 12, …und vom 06.02.2024, VI ZR 15/23 - juris-Rz. 9).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, kommt ein solcher Anspruch grundsätzlich auch in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung Auskunft über vergangene Beitragserhöhungen verlangt (BGH…, Urteil vom 27.09.2023, IV ZR 177/22 - juris-Rz. 30 ff.; BGH…, Urteil vom 16.04.2024, VI ZR 223/21 - juris-Rz. 26; BGH, Urteil vom 19.03.2025, IV ZR 204/23 - juris-Rz. 15).

    Erst die Darlegung der Gründe des Verlusts durch den Versicherungsnehmer ermöglicht die Beurteilung, ob dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise ein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB zusteht (BGH, Urteil vom 19.03.2025, IV ZR 204/23 - juris-Rz. 15; BGH…, Urteil vom 27.09.2023, IV ZR 177/22 - juris-Rz. 40; BGH…, Urteil vom 16.04.2024, VI ZR 223/21 - juris-Rz. 27).

    Die allgemeine Annahme des Versicherungsnehmers, dass er Schreiben des Versicherers nicht für aufbewahrungswürdig halten muss, reicht nicht aus, um davon auszugehen, dass er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist (BGH, Urteil vom 19.03.2025, IV ZR 204/23 - juris-Rz. 15; BGH…, Urteil vom 18.12.2024, IV ZR 162/23 - juris-Rz. 11; BGH…, Urteil vom 21.02.2024, IV ZR 311/22 - juris-Rz. 14).

  • KG, 10.04.2025 - 20 U 68/23

    Recht einer Person auf Auskunft über ihre personenbezogenen (Gesundheits-)Daten; …

    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht hingegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern der klagenden Partei sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen verschaffen soll (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2025 - IV ZR 204/23 - juris Rn. 9).
  • LG Köln, 05.06.2025 - 24 O 149/24
    Denn auch nach dieser Vorschrift kann - unter bestimmten Voraussetzungen - ein Anspruch bestehen (BGH, Urteil vom 19. März 2025 - IV ZR 204/23 -, juris, dort Rnr. 15), so dass der Beklagtenseite ein anwaltliches Verschulden insofern nicht zur Last gelegt werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht