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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2020 - IV ZR 220/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4986
BGH, 26.02.2020 - IV ZR 220/19 (https://dejure.org/2020,4986)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2020 - IV ZR 220/19 (https://dejure.org/2020,4986)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - IV ZR 220/19 (https://dejure.org/2020,4986)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Berücksichtigung eines dem Gerichtsgutachten widersprechenden Privatgutachtens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 BGB, § 411 Abs 3 ZPO, § 412 ZPO, § 544 Abs 9 ZPO
    Berücksichtigung eines dem Gerichtsgutachten widersprechenden Privatgutachtens

  • IWW

    § 544 Abs. 9 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 411 Abs. 3 ZPO, § 412 ZPO, § 286 ZPO, § 280 BGB

  • Wolters Kluwer

    Einstellung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund Feststellung der Berufsfähigkeit; Würdigung eines Gerichtsgutachtens unter Berücksichtigung eines Privatgutachtens gegenteiligen Inhalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 544 Abs. 9
    Einstellung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund Feststellung der Berufsfähigkeit; Würdigung eines Gerichtsgutachtens unter Berücksichtigung eines Privatgutachtens gegenteiligen Inhalts

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung eines dem Gerichtsgutachten widersprechenden Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Berücksichtigung von Privatgutachten verletzt rechtliches Gehör!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Würdigung von sich widersprechenden Sachverständigen- und Privatgutachten im Gerichtsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Würdigung von sich widersprechenden Sachverständigen- und Privatgutachten im Gerichtsverfahren

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beweiswürdigung bei Widerspruch zwischen Privat- und Gerichtsgutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Privatgutachten ist zu berücksichtigen! (IBR 2020, 326)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 639
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.2009 - IV ZR 57/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - IV ZR 220/19
    Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gemäß § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (st. Rspr.;… Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, VersR 2011, 552 Rn. 5; vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, VersR 2009, 575 Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - IV ZR 220/19
    Das Revisionsgericht prüft lediglich nach, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (Senatsurteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, VersR 2017, 1134 Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 190/08

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berücksichtigung eines von dem Gutachten …

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - IV ZR 220/19
    Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gemäß § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (st. Rspr.; Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, VersR 2011, 552 Rn. 5;… vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, VersR 2009, 575 Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13

    Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Anforderungen an die dem …

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - IV ZR 220/19
    Rn. 18 Bei dem vom Kläger vorgelegten Privatgutachten handelte es sich unbeschadet der Verpflichtung des Gerichts, ein solches Gutachten ernst zu nehmen und ebenfalls kritisch zu würdigen, nicht um ein Beweismittel; ein Privatgutachten ist vielmehr als besonders substantiierter Parteivortrag einzuordnen, der seinerseits Gegenstand einer Beweisaufnahme sein kann (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 12 U 78/22

    Mordfall Babenhausen: Verurteilter muss dem Staat Pflegekosten für Überlebende …

    Bei dem vom Beklagten vorgelegten Privatgutachten handelte es sich unbeschadet der Verpflichtung des Gerichts, ein solches Gutachten ernst zu nehmen und ebenfalls kritisch zu würdigen, nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts nicht um ein Beweismittel; ein Privatgutachten ist vielmehr nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts als besonders substantiierter Parteivortrag einzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.2. 2020 - IV ZR 220/19, beck online Rn. 18, m.w.N.).
  • BGH, 26.08.2025 - VIII ZR 262/24

    Gericht darf Sachverständigen nicht blind vertrauen

    Vermag der gerichtlich bestellte Sachverständige Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung auszuräumen, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gemäß § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, aaO Rn. 14; vom 26. Februar 2020 - IV ZR 220/19, VersR 2020, 639 Rn. 12 [jeweils für den Fall von Widersprüchen zwischen dem gerichtlichen Gutachten und einem Privatgutachten]).
  • LAG Köln, 05.04.2023 - 5 Sa 753/20

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Manipulation der …

    Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gemäß §  412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (BGH 26.02.2020 - IV ZR 220/19 - Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2025 - 10 U 54/24

    Zahlung eines Vorschussanspruchs zur Mangelbeseitigung an die …

    Ein Privatgutachten ist dabei regelmäßig als besonders substantiierter Parteivortrag einzuordnen (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - IV ZR 220/19 -, Rn. 18, juris; BGH…, Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13 -, Rn. 8, juris; BGH…, Urteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2023 - 17 U 217/22

    Darlegungslast des Geschädigten in Bezug auf Kausalzusammenhang zwischen Schaden …

    Er darf in diesem Fall den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - IV ZR 220/19 -, Rn. 12, juris).

    Erst wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gemäß § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - IV ZR 220/19 -, Rn. 12, juris).

  • OLG Celle, 28.03.2025 - 14 U 163/24

    Beweismaß; Kausalität; Primärverletzung; Sekundärverletzung; Schmerzensgeld; TTP; …

    Es liegt folglich auch kein Konflikt mit dem Maßstab des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - IV ZR 220/19) für eine weitere Beweiserhebung vor.
  • OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22

    Eintritt der Besserung des Gesundheitszustands eines Versicherten als …

    Insbesondere bietet sich die mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen gem. § 411 Abs. 3 ZPO an (BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - IV ZR 220/19 - juris, Rn. 12).

    Erst wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gem. § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - IV ZR 220/19 -, juris, Rn. 12).

  • OLG Brandenburg, 23.05.2025 - 11 U 124/24
    Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären (BGH, Beschl. v. 26.02.2020 - IV ZR 220/19, Rn. 12).
  • LAG Düsseldorf, 02.03.2023 - 11 Sa 700/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; personenbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung; …

    (vgl. BGH 26.02.2020 - IV ZR 220/19 - Rn. 12;… BGH 16.01.2001 - VI ZR 408/99 - Rn. 19;… BGH 09.01.1996 - VI ZR 70/95 - Rn. 13 ff.;… BGH 06.03.1986 - III ZR 245/84 - Rn. 40;… BGH 19.05.1981 - VI ZR 220/79 - Rn. 8).
  • LG Hamburg, 11.02.2022 - 351 O 1/19

    Baulandverfahren: Sachliche Zuständigkeit der Baulandkammer; Teilaufhebung eines …

    Liegen zwei sich widersprechende Gutachten vor, darf der Streit der Sachverständigen nicht dadurch entschieden werden, dass ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen der Vorzug gegeben wird, sondern sind Einwände, die sich aus einem Gutachten gegen das andere ergeben, ernst zu nehmen, ihnen ist nachzugehen und ggf. der Sachverhalt weiter aufzuklären (vgl. BGH, Beschl. v. 26.2.2020, IV ZR 220/19, juris Rn. 12 m.w.N.;… Beschl. v. 14.5.2019, VIII ZR 126/18, juris Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2024 - 18 U 47/23

    Zahlungsanspruch eines Geschädigten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen …

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