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Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3202
BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05 (https://dejure.org/2006,3202)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2006 - IV ZR 253/05 (https://dejure.org/2006,3202)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2006 - IV ZR 253/05 (https://dejure.org/2006,3202)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch vom Rechtsmittelgericht unterlassene erneute Zeugenvernehmung - unzulässige abweichende Beweiswürdigung

  • Judicialis

    ZPO § 398 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; BGB § 432

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen von Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen; Rechtmäßigkeit einer abweichende Bewertung der erstinstanzlichen Aussagen durch das Berufungsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 § 398 Abs. 1
    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 946
  • VersR 2002, 649
  • VersR 2006, 949
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05
    Die Frage, ob und inwieweit das Berufungsgericht im Zuge dieser erneuten Tatsachenfeststellung zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet ist, beantwortet sich nach den von der Rechtsprechung schon zum bisherigen Recht entwickelten Grundsätzen (BGHZ 158, 269, 272 f., 274 f.).
  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 337/00

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen; Umfang des …

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05
    Nach alter Rechtslage war es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten wollte (BGH, Urteile vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453 unter II 1 a und b; vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95 - WM 1996, 196 unter III 3).
  • BGH, 28.11.1995 - XI ZR 37/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05
    Nach alter Rechtslage war es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten wollte (BGH, Urteile vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453 unter II 1 a und b; vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95 - WM 1996, 196 unter III 3).
  • BGH, 17.12.2002 - XI ZR 290/01

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05
    Nach alter Rechtslage war es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten wollte (BGH, Urteile vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453 unter II 1 a und b; vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95 - WM 1996, 196 unter III 3).
  • OLG Koblenz, 02.05.2019 - 2 U 1482/18

    Maklerlohn: Verwirkung wegen Falschinformationen über erkennbar wesentliche …

    die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilt, seine Aussage anders gewichtet, sie für ergänzungsbedürftig hält (BGH Beschluss vom 05.04.2006 - IV ZR 253/05, VersR 2006, 949 Rn. 2) oder das Erstgericht die Aussagen unvollständig gewürdigt hat (BGH Beschl. v. 10.10.2013 - VII ZR 269/12, BeckRS 2013, 18984 Rn 13).
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Hat also das erstinstanzliche Gericht über streitige Äußerungen und die Umstände, unter denen sie gemacht worden sind, Zeugen vernommen und ist es aufgrund einer Würdigung der Aussagen zu einem bestimmten Ergebnis gekommen, so kann das Berufungsgericht diese Auslegung nicht verwerfen und zum gegenteiligen Ergebnis kommen, ohne zuvor die Zeugen gemäß § 398 Abs. 1 ZPO selbst vernommen zu haben (Senatsbeschluss vom 5. April 2006 - IV ZR 253/05 - VersR 2002, 649 unter 1).
  • BGH, 23.11.2017 - I ZR 51/16

    Frachtführerhaftung: Beweislastverteilung bei behaupteter nicht ausreichender …

    Im Zuge dieser erneuten Tatsachenfeststellung muss das Berufungsgericht einen in erster Instanz vernommenen Zeugen gemäß § 398 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nochmals vernehmen, wenn es seiner Aussage eine andere Tragweite oder ein anderes Gewicht als das erstinstanzliche Gericht beimessen möchte (BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - IV ZR 253/05, VersR 2006, 949;… Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 4).
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