Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17585
BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22 (https://dejure.org/2023,17585)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2023 - IV ZR 299/22 (https://dejure.org/2023,17585)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 (https://dejure.org/2023,17585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,17585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung nach Kfz-Unfall: Abrechnung nach Quotenvorrecht; Leistungsgrenze des Kaskoversicherers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 VVG, Nr A.2.6 AKB, Nr A.2.7 AKB, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB
    Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung nach Kfz-Unfall: Abrechnung nach Quotenvorrecht; Leistungsgrenze des Kaskoversicherers

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § ... 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 403 ZPO, § 139 ZPO, § 86 VVG

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der Höhe der Versicherungsleistung um den Restwert des verminderten Wiederbeschaffungswertes des versicherten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; AKB A.2.7.1
    Begrenzung der Höhe der Versicherungsleistung um den Restwert des verminderten Wiederbeschaffungswertes des versicherten Fahrzeugs

  • datenbank.nwb.de

    Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung nach Kfz-Unfall: Abrechnung nach Quotenvorrecht; Leistungsgrenze des Kaskoversicherers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1196
  • VersR 2023, 1156
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17

    Berufungsverfahren in Zivilsachen: Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22
    Dementsprechend ist ein Tatrichter, dem die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage fehlt und der davon absehen will, von Amts wegen sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich nur gehalten, die beweisbelastete Partei auf die Notwendigkeit eines Beweisantrags nach § 403 ZPO hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2019 - VIII ZR 255/17, NJW-RR 2019, 719 Rn. 18 m.w.N.;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Juni 2015 - IV ZR 181/14, r+s 2015, 405 Rn. 16 m.w.N.).

    Es ist daher regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Tatrichter von der amtswegigen Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht, nachdem er der beweisbelasteten Partei gemäß § 139 ZPO Gelegenheit gegeben hat, Beweis anzutreten und diese daraufhin - wie hier - keinen Beweisantrag stellt (…OLG München NJW-RR 2014, 1123 unter B I 3 b [juris Rn. 8]; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 169, 170;… Stadler in Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl. § 144 Rn. 4;… Jäckel, Das Beweisrecht der ZPO 3. Aufl. Rn. 70; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Februar 2019 aaO Rn. 19).

  • BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20

    Betrachtung des regionalen Marktes für den Aufkauf von beschädigten Fahrzeugen am …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22
    Rn. 16 a) Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass, nachdem der Kläger die Reparatur seines Fahrzeugs nicht durch eine Rechnung belegen kann, die Versicherungsleistung nach A.2.7.1 Buchst. b AKB unabhängig davon, ob ein bedingungsgemäßer Totalschaden vorliegt, auf die Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswertes des versicherten Fahrzeugs begrenzt ist (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2021 - IV ZR 105/20, r+s 2021, 389 Rn. 14).

    Dem Kläger hätte daher der Nachweis oblegen, dass bei der fiktiven Bestimmung des Restwertes seines beschädigten Fahrzeugs im Rahmen von A.2.7.1 Buchst. b AKB auf dem insoweit maßgeblichen regionalen Markt für den Aufkauf solcher Fahrzeuge am Sitz des Versicherungsnehmers (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2021 - IV ZR 105/20, r+s 2021, 389 Rn. 23 ff.) nur ein niedrigerer Veräußerungswert zu erzielen war als die von der Beklagten in ihrer Entschädigungsberechnung in Ansatz gebrachten 4.688 EUR.

  • BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02

    Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22
    Der Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung und setzt ebenso wie dieser zunächst eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus (Senatsbeschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, VersR 2004, 55 unter 2 [juris Rn. 13] m.w.N.).

    Es ist weder konkret dargelegt noch sonst ersichtlich, dass der Fall in diesem Sinne eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwirft, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 2003 aaO m.w.N.).

  • BGH, 11.07.2017 - VI ZR 90/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22
    Für den Kaskoversicherer gilt insoweit nichts anderes als für den Schädiger, für den das Quotenvorrecht des Geschädigten ebenfalls nicht dazu führt, dass er insgesamt mehr zu zahlen hat, als seinem Mitverursachungsanteil entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2017 - VI ZR 90/17, r+s 2017, 494 Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 153/80

    Behandlung des merkantilen Minderwerts in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22
    Das führt aber lediglich dazu, dass der Kaskoversicherer bei vorrangiger Inanspruchnahme des gegnerischen Haftpflichtversicherers die Differenz zu dessen Leistungen hinsichtlich der quotenbevorrechtigten Schadenspositionen, zu denen alle von der "versicherten Gefahr" der Kaskoversicherung erfassten unmittelbaren Sachschäden (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 1981 - VI ZR 153/80, BGHZ 82, 338 unter II 2 a [juris Rn. 15 f.];… vom 30. September 1957 - III ZR 76/56, BGHZ 25, 340 unter 2 c [juris Rn. 21]) und damit insbesondere auch Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten in Höhe der Selbstbeteiligung gehören, bis zur eigenen vertraglichen Leistungsgrenze zu erstatten hat, nicht hingegen darüber hinaus.
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 211/08

    Entsprechende Anwendung der Rechtsprechung zum Quotenvorrecht bei Vereinbarung …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22
    Zwar ist in der Kaskoversicherung anerkannt, dass der Versicherungsnehmer bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung den sich daraus ergebenden Nachteil nicht zu tragen hat, wenn er den Schaden nicht oder zumindest nicht allein verursacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2009 - XII ZR 211/08, r+s 2010, 105 Rn. 13).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22
    Rn. 12 a) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann, oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren und ein Tätigwerden des Bundesgerichtshofs erforderlich machen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, BGHZ 159, 135 unter 1 a [juris Rn. 6] m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14

    Tarifbedingungen zur Krankheitskostenversicherung: Auslegung der Klausel über die …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22
    Dementsprechend ist ein Tatrichter, dem die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage fehlt und der davon absehen will, von Amts wegen sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich nur gehalten, die beweisbelastete Partei auf die Notwendigkeit eines Beweisantrags nach § 403 ZPO hinzuweisen (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2019 - VIII ZR 255/17, NJW-RR 2019, 719 Rn. 18 m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Juni 2015 - IV ZR 181/14, r+s 2015, 405 Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Anforderungen an die Erschöpfung des Rechtswegs bei Geltendmachung einer …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22
    Rn. 14 c) Auch sonst sind keine Zulassungsgründe ersichtlich, insbesondere legt die Revision - wie im Folgenden aufgezeigt wird - keine unter dem Aspekt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulassungsrelevante (vgl. BVerfG NJW 2007, 3418 Rn. 19 m.w.N.) Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dar.
  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22
    Ebenso wenig lässt sich erkennen, dass der Frage bereits wegen ihres Gewichts für die beteiligten Verkehrskreise grundsätzliche Bedeutung zukäme (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. September 2003 - V ZB 9/03, NJW 2003, 3765 unter II [juris Rn. 2]).
  • BGH, 04.05.2022 - IV ZR 201/20

    Private Rentenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge: …

  • BGH, 18.05.2021 - VI ZR 720/20

    Bemessung des Nutzungsvorteils in einem sogenannten Dieselfall im Rahmen des …

  • BGH, 08.02.2023 - IV ZR 9/22

    Kfz-Kaskoversicherung: Auslegung einer Höchstentschädigungs-Klausel bei …

  • OLG München, 10.01.2014 - 10 U 2231/13

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Ablehnung eines Antrags auf …

  • BGH, 04.04.1967 - VI ZR 179/65

    Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

  • BGH, 30.09.1957 - III ZR 76/56

    Anspruchsübergang auf Versicherer

  • OLG Frankfurt, 11.06.1992 - 5 U 237/87
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Rn. 277 Aufgrund der - insbesondere jüngsten - Rechtsprechung des EuGH sowie der eindeutigen Rechtsprechung des BGH sowie fehlender abweichender Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte hat der Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO); wegen dieser Rechtsprechung ist auch die Zulassung der Revision nicht zur Rechtsfortbildung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 ZPO) oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) geboten (vgl. zu den ersten beiden Zulassungsgründen zuletzt etwa BGH Beschl. v. 31.5.2023 - IV ZR 299/22, BeckRS 2023, 17971 Rn. 12 f. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 06.05.2024 - 7 U 23/24

    Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB bei …

    Beweis im Übrigen hat der Kläger - worauf bereits das Landgericht zutreffend hingewiesen hat (Urteilsumdruck Seite 5, eGA I-147) - auch mit der Berufungsbegründung nicht angetreten, so dass auch kein Anlass bestand oder besteht, von Amts wegen ein Sachverständigengutachten einzuholen (…vgl. dazu BGH Urt. v. 27.2.2019 - VIII ZR 255/17, zfs 2019, 328 Ls 1 und 2; siehe auch BGH Beschl. v. 31.5.2023 - IV ZR 299/22, VersR 2023, 1156 Rn. 19), zumal die Klärung der Brandursache bereits sachverständig im Ermittlungsverfahren nicht geklärt werden konnte.
  • OLG Hamm, 07.05.2025 - 31 U 10/24

    Gericht bestätigt lange Verjährungsfristen

    Rn. 190 b) Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, die auch mit Blick auf die Verfassungsmäßigkeit des angewendeten Rechts möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. Juli 2022 - 1 BvR 832/21, juris Rn. 20;… vom 27. Februar 2009 - 1 BvR 3505/08, juris Rn. 7), ist nach den Umständen des Falles nicht geboten, weil der hierfür erforderliche Klärungsbedarf zu verneinen ist (zum Klärungsbedarf siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22, juris Rn. 12;… vom 16. Januar 2019 - IV ZR 182/17, juris Rn. 16).

    Rn. 191 Eine Grundsatzbedeutung kann sich zwar auch ohne Klärungsbedürftigkeit ergeben, wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren, was sich etwa aus der tatsächlichen und wirtschaftlichen Bedeutung für die angesprochenen Verkehrskreise ergeben kann (BR-Drucks. 536/00 Seite 266; BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22, juris Rn. 12;… vom 11. Dezember 2018 - KVR 65/17, juris Rn. 10;… vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, juris Rn. 7;… vom 18. September 2003 - V ZB 9/03, juris Rn. 2).

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträgliche Zulassung der …

    Solche Unklarheiten können sich insbesondere daraus ergeben, dass die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (…Senatsbeschlüsse vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18 - FamRZ 2018, 1766 Rn. 3 …und vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 4 mwN;… BGH Beschlüsse vom 12. September 2023 - KVZ 73/20 - NZKart 2023, 680 Rn. 9 mwN und vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 - VersR 2023, 1156 Rn. 12 mwN).

    Ein solcher Anlass besteht dann, wenn der Streitfall eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwirft, die sich voraussichtlich in einer Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen stellen wird und für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 - VersR 2023, 1156 Rn. 13 und vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02 - FamRZ 2003, 369, 370).

    Da sich dieser Zulassungsgrund im Übrigen weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung deckt (vgl. BGH Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 - VersR 2023, 1156 Rn. 13 und vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02 - NJW 2004, 289, 290;… vgl. auch BVerfG NJW 2023, 593 Rn. 52), ist auch insoweit jedenfalls erforderlich, dass die aufgeworfene Rechtsfrage entscheidungserheblich ist und an ihrer Beantwortung Zweifel bestehen können, so dass ihretwegen eine Leitentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforderlich ist.

  • OLG Zweibrücken, 24.04.2024 - 1 U 116/23

    Alle Jahre wieder zur Erntezeit ... ein abbiegender Traktor kollidiert mit einem …

    Rn. 19 a) Nach herkömmlicher Rechtsprechung soll ein Versicherungsnehmer - wie im Streitfall die Klägerin zu 1) - durch die Leistung ihrer Kasko-Versicherung nicht schlechter gestellt werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 31.05.2023, Az. IV ZR 299/22, Juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 6/23

    Private Krankenversicherung: Zulässigkeit einer Stufenklage; Anspruch eines …

    Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts; insbesondere die Frage der Anwendbarkeit des § 7 Abs. 4 VVG auf die vorliegende Konstellation wird - soweit ersichtlich - weder von Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet, noch werden in der Literatur darüber unterschiedliche Meinungen vertreten (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22, VersR 2023, 1156, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23

    Auskunftsanspruch bei einer Stufenklage über die Beitragserhöhung einer privaten …

    Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts; insbesondere die Frage der Anwendbarkeit des § 7 Abs. 4 VVG auf die vorliegende Konstellation wird - soweit ersichtlich - weder von Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet, noch werden in der Literatur darüber unterschiedliche Meinungen vertreten (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22, VersR 2023, 1156, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.11.2023 - 7 U 71/23

    Annahme eines immateriellen Schadens im Rahmen eines Anspruchs aus Art. 82 DSGVO …

    Rn. 32 Aufgrund der - insbesondere jüngsten - Rechtsprechung des EuGH sowie der eindeutigen Rechtsprechung des BGH sowie fehlender abweichender Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte hat der Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO); wegen dieser Rechtsprechung ist auch die Zulassung der Revision nicht zur Rechtsfortbildung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 ZPO) oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) geboten (vgl. zu den ersten beiden Zulassungsgründen zuletzt etwa BGH Beschl. v. 31.5.2023 - IV ZR 299/22, BeckRS 2023, 17971 Rn. 12 f. m. w. N.).
  • OLG München, 02.02.2026 - 19 U 3139/20

    Dieselskandal, Leasinggeber, Vorteilsausgleichung, Nutzungsvorteile, …

    Rn. 185 Der Zulassungsgrund überschneidet sich mit dem der Grundsatzbedeutung nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO und setzt gleicherweise wie dieser eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 - Rn. 13;… Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02 - juris Rn. 13).
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2024 - 1 U 224/23

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall durch Vorfahrtsverstoß: Anspruch auf …

    Nach herkömmlicher Rechtsprechung soll ein Versicherungsnehmer - wie im Streitfall der Kläger - durch die Leistung der Vollkaskoversicherung nicht schlechter gestellt werden (BGH, Beschluss vom 31.05.2023, Az. IV ZR 299/22, Juris).
  • BGH, 22.05.2024 - IV ZR 216/23

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für eine Elektrostimulationstherapie

  • OLG München, 21.07.2025 - 19 U 3555/22

    Vorläufige Vollstreckbarkeit, Dynamische Verweisung, Kostenentscheidung, …

  • OLG München, 01.07.2025 - 19 U 3555/22

    Anspruch eines Betreibers einer Biogasanlage auf pauschales Entgelt für …

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2024 - 5 U 62/23

    D&O-Versicherung: Auslegung und Wirksamkeit formularmäßiger …

  • OLG Hamm, 06.05.2024 - 7 U 23/247 U 23/24
  • OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Leistungen aus einer bei …

  • OLG Hamm, 06.05.2024 - 7 U 23/24
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht