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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,39837
BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22 (https://dejure.org/2023,39837)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2023 - IV ZR 310/22 (https://dejure.org/2023,39837)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 310/22 (https://dejure.org/2023,39837)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der …

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22
    Soweit der Kläger solche Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB herleite, sei die Rechtslage durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. November 2021 (IV ZR 113/20) geklärt.

    Der Versicherungsnehmer erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 42).

    Die Erhebung einer darauf gestützten Klage ist auch nicht unzumutbar, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den Anforderungen, die an die nach § 203 Abs. 5 VVG mitzuteilenden Gründe einer Prämienanpassung zu stellen sind, seine Ansprüche gegen den Versicherer geltend gemacht und Klage erhoben hat (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 aaO Rn. 45); das war hier der Fall.

    Eine erneute Kenntnisnahme vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge aus dem weiteren Grund einer materiellen Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 aaO Rn. 47).

  • BGH, 09.02.2022 - IV ZR 259/20

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; …

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22
    Rn. 16 aa) Eine zum Schadensersatz verpflichtende Pflichtverletzung liegt in der unberechtigten Geltendmachung der nicht geschuldeten Erhöhungsbeträge aus der unwirksamen Prämienanpassung bei der Beitragsabrechnung des Versicherers (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 259/20, juris Rn. 19).

    Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 aaO m.w.N.).

    Wenn ein Partner eines gegenseitigen Vertrags aus diesem Vertrag Ansprüche gegen den anderen Partner ableitet, die ihm nicht zustehen, kommt daher ein Anspruch aus der Verletzung vertraglicher Pflichten aus § 280 Abs. 1 BGB in Betracht (Senatsurteil vom 9. Februar 2022 aaO m.w.N.).

    Das darüber hinaus für einen Schadensersatzanspruch erforderliche Verschulden der Beklagten wird dagegen gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 259/20, juris Rn. 20), so dass auch insoweit keine Notwendigkeit weiteren Tatsachenvortrags - und damit entsprechender Kenntnis - des Klägers besteht.

  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 193/20

    Prämienerhöhung in der Privaten Krankenversicherung: Verjährung eines Anspruchs …

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22
    Rn. 14 Die erforderliche Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen liegt im Allgemeinen vor, wenn dem Gläubiger die Erhebung einer Klage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (Senatsurteil vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51 m.w.N.).

    Die Klage auf Rückzahlung der Erhöhungsbeträge aufgrund einer behaupteten materiellen Unwirksamkeit der Prämienanpassung setzt nur voraus, dass der Versicherungsnehmer Kenntnis von einer Prämienerhöhung hat und diese für materiell nicht berechtigt hält (Senatsurteil vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51).

    Er hat insbesondere nicht das Fehlen einer materiell wirksamen Prämienerhöhung als Rechtsgrund für die Zahlung der erhöhten Beiträge darzulegen (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 aaO).

  • BGH, 04.05.2022 - IV ZR 201/20

    Private Rentenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge: …

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22
    Rn. 9 b) Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2022 - IV ZR 201/20, VersR 2022, 1266 Rn. 17 m.w.N.).

    Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2022 aaO m.w.N.).

  • BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung …

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22
    Auf eine zutreffende rechtliche Würdigung der Tatsachen durch den Gläubiger kommt es für die notwendige Kenntnis nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - VI ZR 1118/20, BGHZ 231, 1 Rn. 15).
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22
    Zwar ist die Verjährung von Ansprüchen wegen mehrerer eigenständiger Pflichtverletzungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses selbständig zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - III ZR 198/14, BGHZ 206, 41 Rn. 14).
  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 197/12

    Steuerberaterhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mandanten auf …

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22
    Entstanden ist ein Schaden, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen durch die Pflichtverletzung im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschlechtert hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - IX ZR 197/12, VersR 2015, 855 Rn. 8).
  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der …

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22
    In einem gerichtlichen Verfahren hat vielmehr der Versicherer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die erhöhte Prämie vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15, VersR 2016, 177 Rn. 21).
  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder …

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22
    Als anspruchsbegründende Tatsachen werden dabei grundsätzlich solche Umstände nicht angesehen, die unter die Behauptungs- und Beweislast des Beklagten fallen (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 2009 - I ZR 82/07 GRUR 2009, 1186 Rn. 22; vom 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92, NJW 1993, 2614 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 82/07

    Mecklenburger Obstbrände

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22
    Als anspruchsbegründende Tatsachen werden dabei grundsätzlich solche Umstände nicht angesehen, die unter die Behauptungs- und Beweislast des Beklagten fallen (vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 2009 - I ZR 82/07 GRUR 2009, 1186 Rn. 22;… vom 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92, NJW 1993, 2614 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 29.01.2025 - IV ZR 221/23

    Verjährung von Rückzahlungsansprüchen eines Versicherungsnehmers einer privaten …

    Rn. 9 Der Versicherungsnehmer erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (…Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 12; IV ZR 310/22, juris Rn. 12;… vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 42).

    Die erforderliche Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen liegt im Allgemeinen vor, wenn dem Gläubiger die Erhebung einer Klage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (…Senatsurteil vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51 m.w.N.;… Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22 aaO Rn. 16; IV ZR 310/22 aaO Rn. 14).

    Rn. 10 Die Erhebung einer auf die formelle Unwirksamkeit einer Prämienanpassung gestützten Klage ist auch nicht unzumutbar, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den Anforderungen, die an die nach § 203 Abs. 5 VVG mitzuteilenden Gründe einer Prämienanpassung zu stellen sind, seine Ansprüche gegen den Versicherer geltend gemacht und Klage erhoben hat (…vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 45;… Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 12; IV ZR 310/22, juris Rn. 12); das war hier der Fall.

    Rn. 13 a) Eine zum Schadensersatz verpflichtende Pflichtverletzung liegt in der unberechtigten Geltendmachung der nicht geschuldeten Erhöhungsbeträge aus der unwirksamen Prämienanpassung bei der Beitragsabrechnung des Versicherers (…vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 259/20, juris Rn. 19;… Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 14; IV ZR 310/22, juris Rn. 16).

    Die Unwirksamkeit der Prämienerhöhung begründet gleichermaßen den fehlenden Rechtsgrund der Zahlung der Erhöhungsbeträge wie auch die Pflichtwidrigkeit der Geltendmachung dieser Erhöhungsbeträge durch die Beklagte und den durch die Zahlung entstandenen Schaden des Klägers (Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 17).

    Für einen Vortrag des Versicherungsnehmers zu einem Verschulden des Versicherers besteht angesichts der nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB bestehenden Vermutung ebenfalls kein Anlass (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023, IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 17; IV ZR 310/22, juris Rn. 17).

    Rn. 15 c) Ein weiterer, selbständiger Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB wegen einer Missachtung der Erhöhungsvoraussetzungen besteht daneben mangels hierdurch verursachten Schadens des Versicherungsnehmers nicht, so dass sich die Frage nach dessen Verjährung nicht stellt (…Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023, r+s 2024, 162 Rn. 18; IV ZR 310/22, juris Rn. 18).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2025 - 11 U 303/23

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …

    Der Versicherungsnehmer erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

    Eine erneute Kenntnisnahme vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge aus dem weiteren Grund einer materiellen Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

    Dies betrifft insbesondere auch vermeintliche Ansprüche des Klägers aus § 280 BGB, soweit diese neben bereicherungsrechtlichen Ansprüchen geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 15 f.).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2025 - 111 U 303/23
    Der Versicherungsnehmer erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

    Eine erneute Kenntnisnahme vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge aus dem weiteren Grund einer materiellen Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

    Dies betrifft insbesondere auch vermeintliche Ansprüche des Klägers aus § 280 BGB, soweit diese neben bereicherungsrechtlichen Ansprüchen geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 15 f.).

  • OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 11 U 237/23

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

    Der Versicherungsnehmer erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

    Eine erneute Kenntnisnahme vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge aus dem weiteren Grund einer materiellen Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

  • OLG Brandenburg, 19.04.2024 - 11 U 237/23

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …

    Der Versicherungsnehmer erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

    Eine erneute Kenntnisnahme vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge aus dem weiteren Grund einer materiellen Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

  • BGH, 19.11.2025 - IV ZR 84/25

    Bestimmen der Höhe der dem Versicherer nach erfolgter Anfechtung wegen …

    Derartige Unklarheiten bestehen, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2024 - IV ZR 216/23, VersR 2024, 1127 Rn. 10; vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2024 - IV ZR 216/23

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für eine Elektrostimulationstherapie

    Derartige Unklarheiten bestehen, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 9;… vom 4. Mai 2022 - IV ZR 201/20, VersR 2022, 1266 Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 11 U 39/24

    Erhöhung des Versicherungsbeitrags für eine private Kranken- und …

    Der Versicherungsnehmer erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

    Eine erneute Kenntnisnahme vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge aus dem weiteren Grund einer materiellen Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

  • OLG Brandenburg, 19.04.2024 - 11 U 39/24

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung; …

    Der Versicherungsnehmer erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

    Eine erneute Kenntnisnahme vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge aus dem weiteren Grund einer materiellen Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 11 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 22.01.2025 - 1 U 53/22

    Überprüfung von Beitragsanpassung einer privaten Krankenversicherung

    Rn. 9 Daher ist es auch irrelevant, ob sich der Kläger nur auf Kondiktionsrecht stützt oder auch Schadensersatzansprüche mit der Behauptung geltend macht, der Versicherer habe in vorwerfbarer Weise unberechtigt Prämien erhöht (BGH, Beschluss vom 25.10.2023, Az. IV ZR 310/22, Juris).
  • OLG Brandenburg, 02.10.2024 - 11 U 72/24

    Wirksamkeit der vorgenommenen Prämienanpassungen in der privaten …

  • OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23

    Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung: Unvollständigkeit der …

  • OLG Bamberg, 25.04.2024 - 1 U 180/23

    Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung - Nachprüfung der …

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