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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2024 - IV ZR 399/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10704
BGH, 24.04.2024 - IV ZR 399/22 (https://dejure.org/2024,10704)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2024 - IV ZR 399/22 (https://dejure.org/2024,10704)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2024 - IV ZR 399/22 (https://dejure.org/2024,10704)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung: Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers über den Inhalt bereits übersandter Mitteilungen zu Prämienerhöhungen und Verjährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 242 BGB, § 203 VVG
    Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung: Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers über den Inhalt bereits übersandter Mitteilungen zu Prämienerhöhungen und Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; VVG § 203 Abs. 2
    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Erteilung von Auskunft über alle Beitragsanpassungen

  • datenbank.nwb.de

    Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung: Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers über den Inhalt bereits übersandter Mitteilungen zu Prämienerhöhungen und Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 840
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22

    Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 399/22
    Die Umdeutung der zunächst erhobenen Stufenklage in eine von der Stufung unabhängige objektive Klagehäufung, die ein - zumindest für die Rechtsschutzgewährung ausreichendes - berechtigtes Interesse des Klägers voraussetzt (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 26 m.w.N.), begegnet keinen Bedenken.

    Die Zubilligung des Auskunftsanspruchs hat unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 30).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. September 2023 (aaO Rn. 31) entschieden und im Einzelnen begründet hat, kommt ein solcher Anspruch grundsätzlich in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung Auskunft über vergangene Beitragserhöhungen verlangt.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. September 2023 (IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 37) entschieden und im Einzelnen begründet hat, gilt dies nicht für das Auskunftsverlangen des Versicherungsnehmers bezüglich vergangener Prämienerhöhungen.

    Erst die Darlegung der Gründe des Verlusts durch den Versicherungsnehmer ermöglicht die Beurteilung, ob dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise ein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB zusteht (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 aaO Rn. 40 m.w.N.).

    Rn. 18 Wie der Senat mit Urteil vom 27. September 2023 (IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 45 ff.) entschieden und im Einzelnen begründet hat, folgt ein Anspruch auf eine Abschrift der gesamten Begründungsschreiben samt Anlagen - worauf der Klageantrag auch hier abzielt - nicht aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO.

    Soweit sich die Klage auf Übermittlung der inzwischen überholten Nachträge zum Versicherungsschein aus den Jahren 2011 bis 2016 richtet, kann ein solcher Anspruch nicht auf § 3 Abs. 3 VVG gestützt werden (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 aaO Rn. 42).

  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 399/22
    Etwaige Ansprüche wären mit der jeweiligen Zahlung entstanden und der Kläger hätte mit dem Zugang der Änderungsmitteilungen die für den Beginn der dreijährigen Regelverjährung erforderliche Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners gehabt, §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31, 43 Rn. 42 f.).

    Eine Rechtslage ist nicht schon dann im Sinne der genannten Rechtsprechung unsicher und zweifelhaft, wenn eine Rechtsfrage umstritten und noch nicht höchstrichterlich entschieden ist (Senatsurteil vom 17. November 2021 aaO Rn. 45 m.w.N.).

    Bei einer solchen Konstellation ist dem Gläubiger die Erhebung einer Klage jedenfalls dann nicht unzumutbar, wenn er gleichwohl bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend macht und dadurch selbst zu erkennen gibt, vom Bestehen des Anspruchs auszugehen (Senatsurteil vom 17. November 2021 aaO m.w.N.).

  • BGH, 21.02.2024 - IV ZR 311/22

    Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung: Auskunftsanspruch des …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 399/22
    Der Senat hat außerdem mit Urteil vom 21. Februar 2024 (IV ZR 311/22, r+s 2024, 314 Rn. 18) entschieden und im Einzelnen begründet, dass sich ein Auskunftsanspruch dieses Inhalts auch nicht aus § 7 Abs. 4 VVG ergibt.
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 399/22
    Die Erhebung einer Klage, mit der die formelle Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen aufgrund einer unzureichenden Begründung geltend gemacht wird, war auch nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage bis zur Klärung durch den Senat im Urteil vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56) unzumutbar.
  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 399/22
    Zwar verjähren sie selbst nicht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2010 - IX ZR 247/09, BGHZ 187, 337 Rn. 12), aber es besteht kein Feststellungsinteresse mehr, da sich etwaige Beitragserhöhungen nur auf den bereits zum 1. Januar 2019 beendeten Tarif A 2 oder andere Tarife, die ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr Bestandteil des Versicherungsvertrages des Klägers waren, beziehen könnten.
  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 399/22
    Ein Auskunftsverlangen kann im Allgemeinen als unbegründet angesehen werden, wenn der zugrundeliegende Hauptanspruch verjährt und die Verjährungseinrede erhoben ist (vgl. zu § 2314 BGB: Senatsurteile vom 4. Oktober 1989 - IVa ZR 198/88, BGHZ 108, 393 [juris Rn. 16];… vom 3. Oktober 1984 - IVa ZR 56/83, NJW 1985, 384 [juris Rn. 11]).
  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 399/22
    Die erforderliche Kenntnis setzt grundsätzlich keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, sondern es genügt die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 220/07, NJW-RR 2008, 1237 Rn. 7).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - IV ZR 399/22
    Ein Auskunftsverlangen kann im Allgemeinen als unbegründet angesehen werden, wenn der zugrundeliegende Hauptanspruch verjährt und die Verjährungseinrede erhoben ist (…vgl. zu § 2314 BGB: Senatsurteile vom 4. Oktober 1989 - IVa ZR 198/88, BGHZ 108, 393 [juris Rn. 16]; vom 3. Oktober 1984 - IVa ZR 56/83, NJW 1985, 384 [juris Rn. 11]).
  • OLG Dresden, 13.06.2024 - 4 U 379/24

    Stützung von Ansprüchen für eine Auskunft über den Umfang von Prämienerhöhungen …

    Denn Treu und Glauben erfordern es nicht, dem Auskunftssuchenden Mühe auf Kosten des Auskunftsverpflichteten zu ersparen (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2024 - IV ZR 399/22 -, juris;… BGH a.a.O, Urt. v. 21.2.2024, Rn. 14 - juris; Senat…, Urt. vom 09.04.2024, 4 U 1191/22, n.v.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 12. Februar 2024 - 8 U 2652/22 -, Rn. 9, juris).

    Mangels Verjährungsunterbrechung durch die Auskunftsklage erscheint eine Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen aufgrund Prämienerhöhungen der Jahre 2012 bis 2016 auch aus diesem Grund nicht erfolgversprechend (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. April 2024 - IV ZR 399/22 -, Rn. 13 - 16, juris).

  • OLG Dresden, 04.02.2025 - 4 U 1627/22

    Verjährung eines datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs; Mitteilung der …

    Denn Treu und Glauben erfordern es nicht, dem Auskunftssuchenden Mühe auf Kosten des Auskunftsverpflichteten zu ersparen (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2024 - IV ZR 399/22 -, juris;… BGH a.a.O, Urt. v. 21.2.2024, Rn. 14 - juris; Senat…, Urt. vom 09.04.2024, 4 U 1191/22, n.v.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 12. Februar 2024 - 8 U 2652/22 -, Rn. 9, juris).
  • LG Köln, 03.07.2025 - 14 O 388/22
    Ein Auskunftsverlangen kann im Allgemeinen als unbegründet angesehen werden, wenn der zugrundeliegende Hauptanspruch verjährt und die Verjährungseinrede erhoben ist (BGH, Urt. v. 24.4.2024 - IV ZR 399/22, NJW-RR 2024, 840 Rn. 13).
  • OLG Dresden, 18.03.2025 - 4 U 1586/22

    Auskunfstanspruch im Zusammenhang mit vorgenommenen Beitragsanpassungen einer …

    Denn Treu und Glauben erfordern es nicht, dem Auskunftssuchenden Mühe auf Kosten des Auskunftsverpflichteten zu ersparen (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2024 - IV ZR 399/22 -, juris;… BGH a.a.O, Urt. v. 21.2.2024, Rn. 14 - juris; Senat…, Urt. vom 09.04.2024, 4 U 1191/22, n.v.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 12. Februar 2024 - 8 U 2652/22 -, Rn. 9, juris).
  • AG Dortmund, 03.03.2026 - 406 C 5925/25

    Kaskoversicherung, Auskunft, Deckungsablehnung, Gründe

    Die Zubilligung des Auskunftsanspruchs hat unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen (BGH, Urteil vom 24.04.2024 - IV ZR 399/22, NJW-RR 2024, 840, Rn. 11).
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