Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63 |
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Papierfundstellen
- NJW 1964, 2151
- MDR 1964, 910
- FamRZ 1964, 558
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53
Abtretung eines Befreiungsanspruchs
Auszug aus BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63
Der Übergang eines solchen Befreiungsanspruchs an den Gläubiger der Forderung, von der Befreiung verlangt werden könne, habe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Wirkung, daß dieser Gläubiger die ihm geschuldete Leistung von dem verlangen könne, gegen den der Anspruch des Schuldners auf Befreiung von seiner Schuld sich richte (BGHZ 12, 136 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53]). - BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56
Rechtsstellung des Scheinvaters
Auszug aus BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63
Aufgrund einer entsprechenden Geltung des § 1709 Abs. 2 BGB, wie sie nach herrschender Ansicht insbesondere auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile das Senats BGHZ 24, 9 = LM Nr. 2 zu § 1709 BGB mit Anmerkung und FamRZ 1964, 41) in einem solchen Falle anzunehmen sei, sei deshalb der Unterhaltsanspruch des Kindes, und zwar jetzt in der Gestalt des ihm zustehenden Anspruchs auf Befreiung von der ihm gegenüber dem Kläger obliegenden Kostenerstattungsverbindlichkeit, wie sie in dem aufgrund der Kostenentscheidung im Anfechtungsrechtsstreit ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluß festgestellt sei, auf den Kläger übergegangen. - BGH, 30.01.1957 - IV ZR 279/56
Schaden durch Verletzung ehelicher Pflichten
Auszug aus BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63
Bereits in einem früheren Urteil (BGHZ 23, 215) hatte er auch einen Anspruch gleichen Inhalts, den der Ehemann gegen seine geschiedene Ehefrau, die Mutter des für unehelich erklärten Kindes, erhoben hatte, für unbegründet erachtet. - BGH, 08.01.1958 - IV ZR 173/57
Aufwendungen des Ehemannes für uneheliches Kind der Ehefrau
Auszug aus BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63
In seinem BGHZ 26, 217 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 173/57] veröffentlichten Urteil hat der Senat ausgesprochen, daß einem Ehemann ein solcher Anspruch gegen den Ehebrecher, der das Kind erzeugt hat, nicht zustehe.
- BGH, 03.11.1971 - IV ZR 86/70
Ansprüche des Ehemanns wegen der Kosten eines Ehelichkeitsanfechtungsprozesses
Der Bundesgerichtshof hat diese Haftungsgrundlage bisher nur für die Beträge anerkannt, die der Scheinvater dem Kinde als Prozeßkostenvorschüsse gezahlt hat (FamRZ 1964, 558 = NJW 1964, 2151 [BGH 06.05.1964 - IV ZR 82/63] und FamRZ 1968, 78 = NJW 1968, 446). - OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86
Ehescheidungsprozeß; Prozeßkostenvorschußpflicht; Angemessener Unterhalt
Dieser Wille des Gesetzgebers war in der Vorschrift des § 1654 BGB a.F. deutlich zum Ausdruck gekommen, nach der der Vater für die Prozeßkosten des Kindes nur dann haftete, wenn seiner Nutznießung unterliegendes Kindesvermögen vorhanden war (vgl. hierzu BGH FamRZ 1964, 558; OLG Celle FamRZ 1969, 711, jeweils mwN).In ähnlicher Weise hatte auch der Ehemann nur unter bestimmten Voraussetzungen, und zwar aufgrund güterrechtlicher Bestimmungen (§§ 1387, 1464, 1529 BGB a.F.), nicht aufgrund seiner Unterhaltspflicht, die Kosten eines Rechtsstreits der Frau zu tragen (BGH FamRZ 1964, 558).
Durch diese im Rahmen der Regelung der gegenseitigen Unterhaltspflicht von Ehegatten getroffene Bestimmung hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, daß er nunmehr in einem solchen Falle die Vorschußpflicht im Verhältnis der Ehegatten zueinander als einen Ausfluß ihrer gegenseitigen Unterhaltspflicht betrachten will (BGH FamRZ 1964, 558; 1984, 148, 149 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 1 = BGHF 3, 1344).
- OLG Nürnberg, 14.07.1981 - 10 WF 1515/81
Verpflichtung zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses zwischen geschiedenen …
Das Beschwerdegericht vertritt demgegenüber folgende Meinung: Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. Mai 1964 (NJW 1964, 2151) dargelegt hat, haben die Verfasser des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Zahlung von Prozeßkosten, auch in Form des Vorschusses, nicht zum Unterhalt gerechnet.Der Gesetzgeber hat somit zum Ausdruck gebracht, daß er die Vorschußpflicht in dem Verhältnis zueinander als Ausfluß der gegenseitigen Unterhaltspflicht der Ehegatten betrachtet (BGH NJW 1964, 2151; BGHZ 56, 92).
Der Bundesgerichtshof (NJW 1964, 2151) hat diese Rechtsprechung unter Hinweis auf den Grundgedanken der in § 1360a Abs. 4 BGB getroffenen Regelung ausdrücklich gebilligt.
- BGH, 10.11.1967 - IV ZR 117/66
Rechtsmittel
Ein Ehemann, der einem in der Ehe geborenen Kind einen Prozeßkostenvorschuß zur Führung des Anfechtungsrechtsstreites geleistet hat, kann von dem Erzeuger des Kindes Erstattung der vorgestreckten Beträge auch dann verlangen, wenn das Kind die Ehelichkeitsanfechtungsklage gegen ihn erheben hatte und er als der im Rechtsstreit Unterlegene zur Tragung der Kosten verurteilt wurde (Ergänzung zum Urteil vom 6. Mai 1964 - IV ZR 82/63 - LM BGB § 1709 Nr. 5).Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Das Landgericht habe den Klageanspruch unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1964 - IV ZR 82/63 - NJW 1964, 2151 [BGH 06.05.1964 - IV ZR 82/63] bejaht.
Nach der Rechtsprechung des Senats (LM Nr. 5 zu § 1709 BGB = NJW 1964, 2151 [BGH 06.05.1964 - IV ZR 82/63] = FamRZ 1964, 558), auf die sich die Revision bezieht, kann ein Ehemann, der die Ehelichkeit eines in der Ehe geborenen Kindes angefochten und dem Kind zur Führung des Anfechtungsrechtsstreits einen Prozeßkostenvorschuß geleistet hat, von dem Erzeuger des Kindes Erstattung dieses Betrages verlangen.
- BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 27/84
Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses nach Beendigung des Prozesses
Denn die Unterhaltspflicht umfaßt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, Schulden des anderen Ehegatten zu tilgen (BGH Urteil vom 6. Mai 1964 - IV ZR 82/63 = FamRZ 1964, 558, 559;… Göppinger/Häberle aaO. Rdn. 563). - OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
Prozeßkostenvorschußpflicht des Scheinvaters für Ehelichkeitsanfechtungsprozeß
Entsprechendes müsse im Verhältnis des Kindes zu seinem wahren Erzeuger gelten, wobei die rechtskräftige Feststellung der Nichtehelichkeit gem. § 1593 BGB die Inanspruchnahme des wahren Erzeugers erst möglich macht (vgl. BGH, FamRZ 1964, 558 = NJW 1964, 2151; FamRZ 1968, 78 = NJW 1968, 446; FamRZ 1972, 33, 34).Der Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß leitet sich aus der Unterhaltspflicht ab (vgl. BGHZ 110, 247, 248; NJW 1964, 2151, 2152).
- BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63
Rückwirkende Geltendmachung von Unterhalt
Die zuletzt genannte Vorschrift, nach der der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seinen Vater auf die Mutter oder auf unterhaltspflichtige mütterliche Verwandte übergeht, sofern sie dem Kind Unterhalt gewährt haben, ist, wie vom Berufungsgericht dargelegt, vom Senat im Anschluß an RG DR 1944, 334 Nr. 12 auch zugunsten des Ehemannes angewandt worden, der einem während der Ehe geborenen unehelichen Kind seiner Ehefrau bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unehelichkeit des Kindes Unterhalt gewährt hatte (BGHZ 26, 217, FamRZ 1964, 41; Urt. v. 6. Mai 1964 - IV ZR 82/63). - OLG Hamm, 10.01.1983 - 15 W 7/83 Wie der Senat in seinem von dem Amtsgericht erwähnten Beschluß vom 3. Dezember 1982 (15 W 387/82 - n.v.) ausgeführt hat, folgt aus der Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern, daß der Unterhaltspflichtige dem Unterhaltsberechtigten für Rechtsstreitigkeiten in persönlichen Angelegenheiten die erforderlichen Prozeßkostenvorschüsse zur Verfügung stellen muß (BGH NJW 1964, 2151).
Er ist nicht völlig schutzlos, weil er bei erfolgreicher Ehelichkeitsanfechtung von dem Erzeuger des Kindes Erstattung der geleisteten Prozeßkostenhilfe verlangen kann (BGH NJW 1964, 2151).
- OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86
Prozesskostenvorschuß; Prozesskostenhilfe; Gewährung von Prozesskostenhilfe; …
Der BGH FamRZ 1984, 148 und 1964, 558 (560) hat unter Bezugnahme auf die früher geltenden Regelungen dargelegt, daß die Prozeßkostenvorschußpflicht seit der Einfügung des § 1360 a Abs. 4 BGB als Ausfluß der Unterhaltspflicht zu qualifizieren ist. - LSG Thüringen, 04.08.2008 - L 6 B 191/07
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Nachholung der Erklärung über die Änderung der …
- OLG Koblenz, 20.04.1995 - 15 W 224/95
Prozeßkostenvorschuß; Anspruch; Bedürftigkeitsfeststellung; Vermögensbegriff; …
- OLG München, 27.11.1986 - 20 U 5314/86
Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfeverfahren; Anspruch; Wirtschaftliche …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
staatliche Ausbildungsförderung
- VGH Bayern, 25.04.2005 - 12 C 05.64
Sozialhilfe, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, familienrechtlicher …
- BVerwG, 31.01.1974 - VI C 17.73
Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes - Unterhaltsanspruch auf vorschussweise …
- OLG Bremen, 24.06.1982 - 5 WF 58/82
Verpflichtung zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses im Falle einer …
- OLG Frankfurt, 12.12.1980 - 1 WF 24/80
- OLG Stuttgart, 22.02.1979 - 15 WF 15/79
Rechtliche Ausgestaltung der Prozesskostenvorschusspflicht unter geschiedenen …
- OLG Karlsruhe, 22.09.1981 - 18 UF 133/81
- KG, 13.03.1981 - 3 W 1081/81
- AG Essen-Steele, 20.05.1998 - 8 C 125/98
Rückerstattung von Regelunterhaltsleistungen eines "Scheinvaters"; Hälftige …
- LAG Hessen, 27.01.1983 - 12 Ta 179/82
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Prozesskostenvorschusspflicht des bemittelten …
- OLG Düsseldorf, 14.07.1981 - 5 Ws 96/81
- OLG Koblenz, 26.10.1981 - 13 UF 679/81
Prozeßkostenvorschuß; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Anfechtungsklage; Ehelich; …
- KG, 11.01.1980 - 3 U 2576/79
- OLG Hamm, 25.11.1981 - 15 W 261/81
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