Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 103/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadenersatz bei Schlechterfüllung eines Steuerberatervertrages - Versäumen der Geltendmachung von Steuervergünstigungen - Beginn der Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen Steuerberater
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 649
- VersR 1986, 348
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 314/80
Haftpflicht des Steuerberaters
Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 103/84
Vor Bekanntwerden des Senatsurteils vom 20. Januar 1982 über die Belehrungspflicht (BGHZ 83, 17 [BGH 20.01.1982 - IVa ZR 314/80] ) habe der Beklagte angesichts der bis dahin gegenteiligen Ansicht der Obergerichte und im Schrifttum schuldlos der Ansicht sein können, daß ihn eine derartige Belehrungspflicht nicht treffe.In diesem Zeitraum und später bis zum Bekanntwerden des von der Revision genannten Senatsurteils (veröffentlicht z.B. am 27.3.1982, WM 1982, 367, am 10.5.1982, VersR 1982, 468, vgl. aber schon am 20.4.1982, VersR 1982, 397) verletzte ein Steuerberater seine verkehrsübliche Sorgfaltspflicht nicht schuldhaft, wenn er seinen Mandanten infolge Irrtums über seine Belehrungspflicht nicht belehrte.
- RG, 02.01.1912 - II 358/11
1. Ist ein in Kenntnis der Verjährung formlos erklärter Verzicht auf die …
Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 103/84
Das vertragsmäßige Anerkenntnis ist zu unterscheiden von der nur tatsächlichen Anerkennung gemäß § 208 BGB (RGZ 78, 130 und 163 jeweils mit der Darstellung der Entstehungsgeschichte;… Staudinger/Dilcher, 12. Aufl. § 222 Rdn. 6) und auch von einem Verzicht auf die Verjährungseinrede.Dem vertragsmäßigen Anerkenntnis gegenüber kann die bereits eingetretene Verjährung auch dann keine Wirkung entfalten, wenn deren Vollendung dem Anerkennenden im Zeitpunkt seiner Erklärung unbekannt gewesen ist, § 222 Abs. 2 Satz 2 BGB (RGZ 78, 130, 132; RG WarnRspr 1919 Nr. 25;… Staudinger/Dilcher, 12. Aufl. § 222 Rdn. 6;… RGRK/Johannsen, 12. Aufl. § 222 Rdn. 9).
- BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81
Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach …
Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 103/84
Deshalb wäre anders als bei einem nachträglichen Verzicht auf die Verjährungseinrede (dazu BGHZ 83, 382, 389 [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81] m.w.N.) - für ein solches Anerkenntnis nicht die Feststellung erforderlich, daß - etwa im Hinblick auf den langen Zeitablauf seit dem Versäumnis des Beklagten und auf die ablehnende Haltung des Finanzamts gegenüber den Nachtragserklärungen zu den Jahren 1969 bis 1976 - dem Beklagten im August 1981 bewußt war, die Forderung werde möglicherweise bereits verjährt sein.
- BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 97/84
Anforderung an Substantiierung des Schadensersatzanspruchs gegen den …
Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 103/84
Das hat der Senat in seinem Urteil vom 27. November 1985 (IVa ZR 97/84 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) unter Darlegung der damals fast einhellig verneinenden Stimmen in Rechtsprechung und Schrifttum und mit dem Hinweis darauf näher begründet, daß an einen Steuerberater in dieser Hinsicht nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden können wie an einen Rechtsanwalt. - BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 283/80
Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung des …
Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 103/84
In diesem Zeitraum und später bis zum Bekanntwerden des von der Revision genannten Senatsurteils (veröffentlicht z.B. am 27.3.1982, WM 1982, 367, am 10.5.1982, VersR 1982, 468, vgl. aber schon am 20.4.1982, VersR 1982, 397) verletzte ein Steuerberater seine verkehrsübliche Sorgfaltspflicht nicht schuldhaft, wenn er seinen Mandanten infolge Irrtums über seine Belehrungspflicht nicht belehrte. - BGH, 20.04.1967 - III ZR 59/65
Inanspruchnahme aus einem selbstständigen Schuldversprechen - Auslegung einer …
Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 103/84
Ob der Versprechende eine vom Grundverhältnis der Beteiligten losgelöste Verpflichtung begründen will, muß gemäß § 133 BGB aus dem Wortlaut seiner Erklärung, ihrem Zweck im Verhältnis der Parteien und den sonstigen erkennbaren Umständen hervorgehen (BGH Urteil vom 20.4.1967 - III ZR 59/65 - WM 1967, 824, 825). - BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 293/80
Steuerberater - Abtretungsentwurf - Steuererstattungsanspruch - Fehler - …
Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 103/84
Andererseits ist nicht zu verkennen, daß der hier zu entscheidende Fall anders liegt als die vom Oberlandesgericht Frankfurt (in dessen Urteil DStR 1981, 55, 56, dazu Anm. Späth S. 57 unter 4. a.E.; übrigens ist das Urteil nicht rechtskräftig geworden, vielmehr durch Senatsurteil vom 20.1.1982 - IVa ZR 293/80 - VersR 1982, 398, 399 aufgehoben worden wegen möglicher unzulässiger Rechtsausübung bei Erhebung der Verjährungseinrede) dargestellte Meldung des Versicherungsnehmers.
- BGH, 20.01.2026 - XI ZR 131/24
Kondizierbarkeit eines abstrakten Schuldanerkenntnisses mit …
Das hier vorliegende abstrakte Schuldanerkenntnis ist ein solches vertragsmäßiges Anerkenntnis (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1985 - IVa ZR 103/84, WM 1986, 429, 430;… Staudinger/Jacoby, BGB, Neubearb. 2024, § 214 Rn. 38).Rn. 34 aa) Bereits dem Wortlaut der Vorschrift nach erfasst die in ihr getroffene Regelung nur die Fälle, in denen das Anerkenntnis nach Eintritt der Verjährung der Grundforderung abgegeben wird (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1973 - IV ZR 185/72, WM 1973, 1246, 1247 und vom 18. Dezember 1985 - IVa ZR 103/84, WM 1986, 429, 430, jeweils zu § 222 Abs. 2 BGB aF;… MünchKommBGB/Schwab, 9. Aufl., § 813 Rn. 6;… HK-BGB/Staudinger, 12. Aufl., § 781 Rn. 7;… Planck, BGB, 4. Aufl., § 222 Anm. 3 b; Jacoby, JZ 2010, 461, 464).
- OLG Köln, 19.09.1988 - 8 U 13/88
Steuerberatung; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs
Unkenntnis des Schadens und damit des Anspruchs hindern den Beginn der Verjährungsfrist grundsätzlich nicht (vgl. BGHZ 73, 363, 365 = 1979, 1550; BGHZ 83, 17, 19 = NJW 1982, 1285 f.; BGH NJW 1982, 1288; BGHZ 96, 290, 294 = NJW 1986, 1152; BGH NJW-RR 1986, 649; BGH NJW-RR 1987, 86).Da in diesem Fall nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge die Verjährungsfrist nicht versäumt worden wäre, geht der sekundäre Schadensersatzanspruch des Mandanten dahin, daß der Steuerberater gegenüber dem primären Schadensersatzanspruch die Einrede der Verjährung nicht erhebt; soweit dies dennoch geschieht - kann der sekundäre Schadensersatzanspruch der Einrede der Verjährung als Gegeneinwand entgegengesetzt werden (vgl. BGHZ 83, 17, 23 = NJW 1982, 1285; BGH NJW 1982, 2256; BGtlZ 96, 290, 298 ff. = NJW 1986, 1162 ; BGH NJW-RR 1986, 649; BGH NJW-RR 1987, 86; ebenso die Rechtsprechung zum gleichgelagerten Problem bei der Anwaltshaftung, vgl. zuletzt BGH NJW 1985, 1151 ; BGHZ 94, 385 ff. = NJW 1985, 2250 ; BGH NJW 1985, 2941 ; BGH NJW 1986, 581 ; BGH NJW 1987, 526; BGH NJW 1988, 265 ).
- LG Karlsruhe, 17.08.2026 - 6 O 12/25
Zu Fragen der Abgrenzung von abstraktem und deklaratorischem Schuldanerkenntnis, …
Auch eine bereits eingetretene Verjährung wirkt nicht gegenüber einem vertragsmäßigen Schuldanerkenntnis, auch wenn die Vollendung der Verjährung dem Anerkennenden - wie vorliegend vom Beklagten behauptet - im Zeitpunkt seiner Erklärung unbekannt war, § 214 Abs. 2 Satz 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1985 - IVa ZR 103/84 -, Rn. 17, juris, NJW-RR 1986, 649 unter Hinweis auf RGZ 78, 130, 132).
- OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
Anspruch auf Zahlung von Werklohn in Form einer Abschlagszahlung wegen …
Ein solches Anerkenntnis, das von den Baubeteiligten nur selten gewollt ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 649), bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung aller Umstände (BGH BauR 1995, 726). - LAG Berlin, 05.11.1997 - 13 Sa 35/97
Unwirksamkeit eines Sozialplans; Betriebsgewerkschaftsleitung; Demokratische …
Ein vertragsgemäßes Anerkenntnis setzt anders als die tatsächliche Anerkennung gemäß § 208 BGB den Willen voraus, eine neue, gegenüber dem früheren Schuldgrund selbständige Verpflichtung zu schaffen (vgl. u.a. BGH Urteil vom 18.12.1985 - IV a ZR 103/84 - NJW-RR 1986, 649). - OLG Hamm, 28.01.1994 - 20 U 265/93
Anspruch einer Bausparkasse gegen einen Feuerversicherer auf Zahlung einer …
Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein nach Ablauf der Verjährungsfrist erklärter Verzicht auf die Einrede der Verjährung nur wirksam, wenn der Schuldner bei Abgabe seiner Erklärung wußte oder zumindest für möglich hielt, daß die Verjährungsfrist schon abgelaufen und die Verjährung deshalb bereits eingetreten war (BGH VersR 79, 646, 647; NJW 1982, 1815, 1816; NJW-RR 1986, 649). - BGH, 18.06.1986 - IVa ZR 186/84
Schadenersatzanspruch bei Zahlung von höheren Steuern auf Grund mangelhafter …
Die für die Revisionszulassung maßgebliche Frage, ob es dem Steuerberater als zumindest fahrlässig zur Last zu legen ist, seinen Mandanten infolge Irrtums über seine Belehrungspflicht nicht rechtzeitig auf die Schadensersatzforderung gegen sich selbst und deren drohende Verjährung hingewiesen zu haben, hat der Senat inzwischen wie das Berufungsgericht und entgegen der Meinung der Revision entschieden (BGHZ 96, 290 und Urteil vom 18.12.1985 - IVa ZR 103/84 - VersR 1986, 348 unter I.).
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