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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,855
BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80 (https://dejure.org/1980,855)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80 (https://dejure.org/1980,855)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1980 - IVb ARZ 527/80 (https://dejure.org/1980,855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Familiensache - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Einordnung einer Rechtsverfolgung als Familiensache - Ersatzansprüche eines geschiedenen Ehegatten gegen den anderen aus unrechtmäßiger Verfügung über einen ihm gehörenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Familiensache; Bestimmung des zuständigen Gerichts; Einordnung einer Rechtsverfolgung als Familiensache; Ersatzansprüche eines geschiedenen Ehegatten gegen den anderen aus unrechtmäßiger Verfügung über einen ihm gehörenden ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Familiensache; Bestimmung des zuständigen Gerichts; Einordnung einer Rechtsverfolgung als Familiensache; Ersatzansprüche eines geschiedenen Ehegatten gegen den anderen aus unrechtmäßiger Verfügung über einen ihm gehörenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2476
  • FamRZ 1980, 988
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …

    Auszug aus BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80
    Der Bundesgerichtshof ist in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO (vgl. BGHZ 71, 264) zur Bestimmung des zuständigen Senats berufen.

    Es trifft zu, daß ein Rechtsstreit über die Erstattung von Leistungen, die zum Zwecke der Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht im Sinne des § 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und 6 GVG erbracht worden sind, eine Familiensache darstellt (vgl. BGHZ 71, 264).

  • BGH, 09.05.1979 - IV ARZ 15/79

    Vorliegen einer Familiensache nach dem sachlichen Gegenstand des Verfahrens - …

    Auszug aus BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80
    Daß bei der Entscheidung aufgrund des Verteidigungsvorbringens der Antragsgegnerin familienrechtliche Fragen eine Rolle spielen oder spielen können, macht das Verfahren nicht zu einer Familiensache (vgl. BGH Beschluß vom 09.05.1979 - IV ARZ 15/79 -).
  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80

    Durchentscheidungskompetenz des für die Entscheidung über den Hauptsachanspruch …

    Auszug aus BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80
    Das gilt zunächst für den Anspruch auf hälftige Erstattung der Steuernachzahlungen und Steuerberaterkosten, der zwar auf eine angebliche Ausgleichungspflicht der Ehegatten gestützt wird, deshalb aber noch nicht als Anspruch aus dem ehelichen Güterrecht (§ 23 b Abs. 1 Nr. 9 GVG) anzusehen ist, weil er sich weder aus den Vorschriften über das eheliche Güterrecht noch aus sonstigen güterrechtlichen Beziehungen der Parteien ergibt und sonstige Vermögensrechtliche Ansprüche der Ehegatten gegeneinander vom Gesetz nicht in die Familiensachen einbezogen worden sind (vgl. Senatsbeschluß vom 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 - FamRZ 1980, 554 f.).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZB 82/78

    Zuständigkeit für Streitigkeiten, die rein vertragliche Unterhaltsvereinbarungen …

    Auszug aus BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80
    Dabei ist das Merkmal der Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflicht auch erfüllt, wenn die Leistungen aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung oder einer sonstigen vertraglichen Regelung erfolgen, die eine nähere Festlegung oder Modifizierung der gesetzlichen Unterhaltspflicht zum Inhalt hat (vgl. BGH Beschluß vom 28.06.1978 - IV ZB 82/78 - FamRZ 1978, 674).
  • BGH, 26.09.1979 - IV ARZ 23/79

    Anspruch auf Umzugskosten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung der Herausgabe …

    Auszug aus BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80
    Schadensersatzforderungen oder sonstige Ansprüche eines geschiedenen Ehegatten gegen den anderen aus unrechtmäßiger Verfügung über einen Hausratsgegenstand gehören jedoch nicht dazu (vgl. BGH Beschluß v. 26. September 1979 - IV ARZ 23/79 - FamRZ 1980, 45 f.;… BGB - RGRK/Scheffler, 10./11. Aufl. Anm. 18;… Hoffmann/Stephan, EheG 2. Aufl. Rdn. 22, jeweils zu § 1 der 6. DVO EheG).
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf …

    Die Art der Verteidigung des Beklagten hat darauf keinen Einfluß (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1980 - IVb ARZ 527/80 = FamRZ 1980, 988; vom 10. November 1982 - IVb ARZ 44/82 = FamRZ 1983, 155).
  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 97/04

    Bindung an die schriftlich erklärte Bereitschaft zur Abstammungsbegutachtung

    Ob ein Rechtsstreit Familiensache ist, richtet sich nach der Begründung des geltend gemachten Anspruchs (Senatsbeschluss vom 9. Juli 1989 ­ IVb ARZ 527/80 ­ FamRZ 1980, 988).
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04

    Trennung von mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage verbundenen …

    Ob ein Rechtsstreit Familiensache ist, richtet sich nach der Begründung des geltend gemachten Anspruchs (Senatsbeschluss vom 9. Juli 1989 ­ IVb ARZ 527/80 ­ FamRZ 1980, 988).
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