Rechtsprechung
| BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 29/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch des Unterhaltsverpflichteten auf Rückzahlung von geleistetem Unterhalt nach Abänderung der Unterhaltszahlungen durch Vergleich der Parteien im Rahmen einer Abänderungsklage - Rechtskräftige Verurteilung zur Unterhaltszahlung als Rechtsgrund für die Leistungen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Unterhaltsverpflichteten durch Entgegennahme von nicht mehr berechtigten Unterhaltsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2047
- NJW-RR 1986, 941 (Ls.)
- MDR 1986, 1008
- FamRZ 1986, 794
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80
Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum
Auszug aus BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 29/85
Die von der Revision angesprochene Entscheidung, in der der Senat einem zu Unterhaltszahlungen verurteilten Ehegatten einen Rückzahlungsanspruch wegen zuviel geleisteten Unterhalts nach Bereicherungsgrundsätzen zugebilligt hat (Senatsurteil BGHZ 83, 278 [BGH 17.02.1982 - IVb ZR 657/80]), ist mit dem vorliegenden Fall in dem für die Beurteilung nach § 812 BGB maßgeblichen Punkt nicht vergleichbar.Für eine solche Situation hat der Senat in dem Urteil ausdrücklich hervorgehoben, daß hier die prozessuale Zeitschranke des § 323 Abs. 3 ZPO - auch im Hinblick auf die materiell-rechtliche Beurteilung - zu beachten und eine "Anpassung" des rechtskräftig titulierten Unterhaltsanspruchs an die veränderten Verhältnisse nur unter den Voraussetzungen und im Rahmen der Abänderungsklage möglich ist (BGHZ 83, 278, 281 f) [BGH 17.02.1982 - IVb ZR 657/80].
Dieser bildet den Rechtsgrund für die erbrachten Leistungen und steht einem Anspruch auf Rückforderung der aufgrund der Verurteilung gezahlten Beträge nach den Grundsätzen der §§ 812 ff BGB entgegen (vgl. Senatsurteil BGHZ 83, 278, 280 [BGH 17.02.1982 - IVb ZR 657/80];… auch Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 163 Abs. 3 S. 993).
- BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 71/84
Schadensersatzhaftung - Schadensersatzanspruch - Sittenwidrigkeit - Unrichtiger …
Auszug aus BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 29/85
(Im Anschluß an das Senatsurteil vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84, zur Veröffentlichung bestimmt.).Das Berufungsgericht hat - im Gegensatz zu dem Familiengericht - einen Schadensersatzanspruch des Klägers nach § 826 BGB, der zur Durchbrechung der Rechtskraft führen könnte (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84, zur Veröffentlichung bestimmt), verneint und dazu ausgeführt: Es erscheine bereits zweifelhaft, ob die Beklagte verpflichtet gewesen sei, dem Kläger von sich aus mitzuteilen, daß sie seit Januar 1982 eine Berufstätigkeit aufgenommen habe.
Der Senat hat nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung in dem Urteil vom 19. Februar 1986 (IVb ZR 71/84, zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Auskunftspflicht unter geschiedenen Ehegatten über § 1580 BGB hinaus in Betracht kommt.
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 84/17
Ehescheidung: Anpassung von Eheverträgen unter dem Gesichtspunkt der …
Dieser Schadenersatzanspruch setzt nicht nur voraus, dass der Berechtigte Kenntnis von der Unrichtigkeit des Titels hatte, sondern es müssen besondere Umstände hinzutreten, welche die Annahme überhöhter Unterhaltszahlungen durch den Berechtigten in besonderem Maße als unredlich und geradezu unerträglich erscheinen lassen (vgl. Senatsurteile vom 23. April 1986 - IVb ZR 29/85 - FamRZ 1986, 794, 796 und vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84 - FamRZ 1986, 450, 452). - BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines …
Denn insoweit sei zu fordern, daß das Schweigen über eine günstige, für den Unterhaltsanspruch ersichtlich grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse evident unredlich erscheine (Hinweis auf die Senatsurteile vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84 - FamRZ 1986, 450, 453; vom 23. April 1986 - IVb ZR 29/85 - FamRZ 1986, 794, 796). - BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des …
Das könne nicht schon dann angenommen werden, wenn eine wesentliche Änderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse i.S.d. § 323 Abs. 1 ZPO eingetreten sei, sondern erst bei solchen Veränderungen, die den materiell-rechtlichen Unterhaltsanspruch ersichtlich erlöschen ließen oder zumindest grundlegend veränderten (Hinweis auf die Senatsurteile vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84 - FamRZ 1986, 450, 453 und vo} 23. April 1986 - IVb ZR 29/85 - FamRZ 1986, 794, 796).
- BGH, 05.10.1993 - XI ZR 180/92
Verjährungseinrede in der Zwangsvollstreckung
Nach allgemeiner Ansicht setzen sich vielmehr die rechtlichen Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehrklage nach Beendigung der Zwangsvollstreckung in der materiellrechtlichen Bereicherungsklage fort (BGHZ 83, 278, 280 [BGH 17.02.1982 - IVb ZR 657/80] m.w.Nachw.; BGH, Urteile vom 23. April 1986 - IVb ZR 29/85 = NJW 1986, 2047, 2048 und vom 6. März 1987 - V ZR 19/86 = … - BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 96/86
Rechte des Unterhaltsberechtigten bei Wegfall der Gründe für eine einvernehmliche …
Das Berufungsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat im Urteil vom 19. Februar 1986 (IVb ZR 71/84 - FamRZ 1986, 450, 451 = NJW 1986, 1751) zu den Voraussetzungen einer Auskunftspflicht unter geschiedenen Ehegatten dargelegt und im Urteil vom 23. April 1986 (IVb ZR 29/85 - FamRZ 1986, 794, 796 = NJW 1986, 2047) bestätigt hat. - BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86
Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung
Nach Beendigung der Zwangsvollstreckung fehlt einer Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung das Feststellungsinteresse, da der Titelschuldner dann - unter den übrigen Voraussetzungen des § 767 ZPO - wegen eines zu Unrecht geleisteten Betrages Rückzahlung im Wege der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage verlangen kann (BGHZ 83, 278, 280 [BGH 17.02.1982 - IVb ZR 657/80]; BGH Urt. v. 23. April 1986, IVb ZR 29/85, NJW 1986, 2047, 2048;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 767 Rdn. 56). - AG Weilburg, 11.02.1998 - 24 F 911/97
Ersatzanspruch wegen Nichtanzeige einer Erwerbstätigkeit gegenüber dem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Naumburg, 29.04.2004 - 3 UF 15/04
Rückerstattung zuviel gezahlten Kindesunterhalts - Mitteilungspflicht des …
Dies kann dann angenommen werden, "wenn ein Unterhaltsschuldner aufgrund vorangegangenen Tuns des Unterhaltsgläubigers sowie nach der Lebenserfahrung keine Veranlassung hatte, sich des Fortbestandes der anspruchsbegründenden Umstände durch ein Auskunftsverlangen zu vergewissern, und der Unterhaltsgläubiger sodann trotz einer für den Schuldner nicht erkennbaren Veränderung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, die den materiell-rechtlichen Unterhaltsanspruch ersichtlich erlöschen lässt, eine festgesetzte Unterhaltsrente wieder entgegennimmt und dadurch den Irrtum fördert, in seinen Verhältnissen habe sich nichts geändert" (so BGH NJW 1986, 2047, 2049, OLG Celle, FamRZ 1992, 582, 583). - BGH, 29.05.1991 - XII ZR 157/90
Geltendmachung von Veränderungen und der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
Veränderungen des Unterhaltsanspruchs, die auf dem Einfluß der stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Unterhaltspflicht beruhen, können nur im Wege der Abänderungsklage geltend gemacht werden (BGHZ 70, 151, 156 f. [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]; Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 29/85 - FamRZ 1986, 794, 795).Es liegt kein Fall vor, in dem die Anrechnung eines feststehenden Geldbetrages einer Erfüllung des Unterhaltsanspruchs gleichzusetzen ist und daher eine Einwendung nach § 767 ZPO begründet (…BGHZ 70 aaO. S. 157 f. - Kindergeldverrechnung) oder der Berechtigte aus im Wege des Versorgungsausgleichs erworbenen Rentenanwartschaften eine Rente und damit erfüllungsähnlich ein Unterhaltssurrogat erwirbt (Senatsurteile vom 23. April 1986 aaO. und vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 97/87 - FamRZ 1989, 159, 160 f.).
- OLG Bremen, 26.10.2018 - 4 UF 39/18
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Abschluss eines Vergleichs zwischen …
Insofern ist das Verhalten des Antragsgegners nicht ansatzweise vergleichbar mit der der von ihm mit Schriftsatz vom 14.9.2018 angeführten Entscheidung des BGH vom 23.4.1986 (= FamRZ 1986, 794) zugrunde liegenden Nichtmitteilung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch einen Unterhaltsgläubiger. - OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
Präklusion von in einem Vollstreckungsabwehrverfahren unterlassenem Vorbringen …
- BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85
Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende …
- OLG Koblenz, 09.01.1997 - 11 UF 161/96
Berechnung der Höhe des Unterhalts anhand der Düsseldorfer Tabelle; …
- OLG Bamberg, 28.10.1993 - 2 UF 17/93
Zur Pflicht des Unterhaltsschuldners zur ungefragten Offenbarung der Änderungen …
- BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 12/86
Unterhalt - Abänderungsklage - Mehrforderung - Regelung von Trennungsunterhalt in …
- OLG Oldenburg, 26.10.1995 - 14 WF 114/95
Rückzahlung von zu Unrecht empfangenen Geschiedenenunterhaltszahlungen
- OLG Düsseldorf, 18.08.1993 - 5 UF 63/93
Unterhalt und Schadensersatzanspruch
- OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 3 UF 186/95
Sittenwidrigkeit der Vollstreckung aus einem erschlichenen Unterhaltstitel
- OLG Koblenz, 12.01.1989 - 11 WF 10/89
Unterhaltsrechtsverhältnis; Benachrichtigungspflicht des Unterhaltsschuldners; …
- OLG Düsseldorf, 08.07.1988 - 3 UF 265/87
- AG Ludwigslust, 23.09.2005 - 5 F 146/04
- OLG Düsseldorf, 02.07.1987 - 4 UF 9/87
- OLG Düsseldorf, 19.01.1988 - 1 UF 49/87
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