Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,327
BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81 (https://dejure.org/1983,327)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1983 - IVb ZR 391/81 (https://dejure.org/1983,327)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 (https://dejure.org/1983,327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftspflicht eines Ehegatten über seine Einkünfte - Beweislast hinsichtlich der Erwerbstätigkeit zur Bestimmung der Unterhaltsverpflichtung - Bedeutung des Urteilstatbestands - Unzumutbarkeit einer nachehelichen Unterhaltsbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1570, § 1580, § 1605
    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des Auskunftsanspruchs des Unterhaltsberechtigten

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2243
  • MDR 1984, 34
  • FamRZ 1983, 996
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Hierzu hat der Senat durch Urteil vom 26. Januar 1983 (IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 572) entschieden, daß ein Ehegatte, der durch die Aufnahme eines eheähnlichen Verhältnisses während der Ehe seinen Anspruch auf Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 3 i.V. mit § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB eingebüßt hat, jedenfalls dann regelmäßig auch für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt die Voraussetzungen der Härteregelung (§ 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB) erfüllt, wenn das Verhältnis nach der Scheidung andauert.

    Auch wenn die Voraussetzungen des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB "bejaht werden könnten, hätte sich hier die Prüfung anzuschließen, ob in Bezug auf den Unterhaltsanspruch der Klägerin nach § 1570 BGB die Härteregelung im Kindesinteresse nach § 1579 Abs. 2 BGB suspendiert ist (vgl. dazu BVerfGE 57, 361; Senatsurteile vom 26. Januar 1983 a.a.O. und vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • RG, 19.10.1920 - II 199/20

    Pflicht zur Abrechnung über die im Rahmen eines Geschaftsverhältnisses geführten …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    In dieses Verfahren gehört etwa der Streit darüber, ob in einer äußerlich ordnungsgemäßen Aufstellung einzelne Posten falsch sind oder überhaupt fehlen (vgl. RGZ 100, 150, 152).

    In derartigen Fällen liegt auch eine beachtliche teilweise Erfüllung der Auskunftspflicht nicht vor, weil der Auskunftsberechtigte Anspruch auf eine systematische Zusammenstellung der erforderlichen Angaben hat, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht (vgl. auch RGZ 100, 150, 153).

  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Die gerichtliche Entscheidung hat vielmehr ungeachtet der bereits vorliegenden Angaben umfassend über Gegenstand und Umfang der Auskunftspflicht zu befinden, wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist (vgl. dazu BGHZ 39, 87, 95 f und Urteil vom 6. Februar 1957 - V ZR 126/55 - LM Nr. 4 zu § 1042 ZPO;… MünchKomm/Keller § 259 Rdn. 29;… Göppinger/Häberle Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 345).
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Insoweit ist auch ein Rechtsfehler zum Nachteil des Beklagten nicht zu erkennen (vgl. dazu etwa Senatsurteile vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680 und vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Auch wenn die Voraussetzungen des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB "bejaht werden könnten, hätte sich hier die Prüfung anzuschließen, ob in Bezug auf den Unterhaltsanspruch der Klägerin nach § 1570 BGB die Härteregelung im Kindesinteresse nach § 1579 Abs. 2 BGB suspendiert ist (vgl. dazu BVerfGE 57, 361;… Senatsurteile vom 26. Januar 1983 a.a.O. und vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59

    Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Von einer - wenn auch unvollständigen - Erfüllung, an die sich lediglich noch ein Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung schließen könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 - LM Nr. 6 zu § 254 ZPO m.w.N.), kann nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81

    Umfang des Auskunftspflicht

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Insoweit ist auch ein Rechtsfehler zum Nachteil des Beklagten nicht zu erkennen (vgl. dazu etwa Senatsurteile vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680 und vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 654/80

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung grober Unbilligkeit des …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Vom rechtlichen Ausgangspunkt her stehen die Ausführungen des Berufungsgerichts in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach nur ein einseitiges, klar bei einem Ehegatten liegendes Fehlverhalten geeignet ist, die Voraussetzungen des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB zu erfüllen (vgl. etwa Urteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 654/80 - NJW 1982, 1461 = FamRZ 1982, 463 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81

    Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Es müssen diejenigen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs vorliegen, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind (näher Senatsurteil vom 22. September 1982 - IVb ZR 304/81 - FamRZ 1982, 1189, 1192).
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 371/81

    Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
    Auch wenn die Voraussetzungen des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB "bejaht werden könnten, hätte sich hier die Prüfung anzuschließen, ob in Bezug auf den Unterhaltsanspruch der Klägerin nach § 1570 BGB die Härteregelung im Kindesinteresse nach § 1579 Abs. 2 BGB suspendiert ist (vgl. dazu BVerfGE 57, 361;… Senatsurteile vom 26. Januar 1983 a.a.O. und vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.06.1975 - KVR 2/74

    Die den Markt betonieren - Nach Verkaufssyndikaten wurden nun auch freiwillige …

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81

    Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des …

  • BGH, 06.02.1957 - V ZR 126/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch …

    Daraus folgt, dass die Auskunftspflicht durch Vorlage einer in sich geschlossenen schriftlichen, systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben zu erfüllen ist, die dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand ermöglicht, den Unterhaltsanspruch zu berechnen (Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 998).

    Rn. 19 Ungeachtet bereits vorliegender Angaben hat eine gerichtliche Entscheidung somit umfassend über Gegenstand und Umfang der Auskunftspflicht zu befinden (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 998).

  • BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92

    Vorlage von Dienst- oder Arbeitsverträgen als Einkommensbeleg

    Entgegen der Auffassung der Revision kann daher nicht von einer - wenn auch unvollständigen - Erfüllung des Anspruchs auf Auskunft (samt ausreichenden Belegen) mit der Folge ausgegangen werden, daß sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur noch ein Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung anschließen könnte (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 998 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß von einem selbständigen Gewerbetreibenden die Vorlage des Einkommensteuerbescheides als Beleg verlangt werden kann (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 - FamRZ 1982, 151, 152) und daneben im Regelfall auch die Vorlage der Kopie der zugrundeliegenden Einkommensteuererklärung (Senatsurteil vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680, 682 unter 3); von einem Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, der vom Gewinn der GmbH abhängige Einkünfte bezieht, kann auch die Vorlage von Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen der GmbH verlangt werden (…Senatsurteile vom 7. April 1982 aaO S. 681 unter 2 und vom 29. Juni 1983 aaO).

  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

    Ein Anspruch auf Ergänzung besteht, wenn der Schuldner in Folge eines Irrtums einen Teil des Bestandes weggelassen hat, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen, wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind oder wenn das Verzeichnis auf Grund gefälschter Unterlagen aufgestellt worden ist (BGH, NJW 1983, 2243; BayObLG, NJW-RR 2002, 1381; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 1104; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 261, Rdnr. 22; Münchener- Kommentar- Krüger, BGB, 4. Aufl., § 260, Rdnr. 44; a. A. Staudinger- Bittner, BGB, Neubearb.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht